Diskussion:Actuosa participatio: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach dem Verständnis des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] vollziehe die '''ganze Gemeinde''' einen eigenständigen "wahrhaft liturgischen Dienst". Das steht so nicht dort. Das gilt für die Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und die Mitglieder der Kirchenchöre. Es könnte eventuell nach SC 26 so geschlossen werden. Die Instruktion [[Redemptionis sacramentum]], erklärt jedoch in [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#Kapitel II: Die Teilnahme der christgläubigen Laien an der Feier der Eucharistie|Nr. 42]], dass dies nicht der Fall ist. Wenn all diese Worte wie «zelebrierende Gemeinde» nicht gebraucht werden, jedoch die inhaltliche Aussage erklärt, dass die ganze Gemeinde Liturgen seien, ist dies nicht richtig. LG --[[Benutzer:Oswald|Oswald]] ([[Benutzer Diskussion:Oswald|Diskussion]]) 11:44, 7. Nov. 2014 (CET)
 
Nach dem Verständnis des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] vollziehe die '''ganze Gemeinde''' einen eigenständigen "wahrhaft liturgischen Dienst". Das steht so nicht dort. Das gilt für die Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und die Mitglieder der Kirchenchöre. Es könnte eventuell nach SC 26 so geschlossen werden. Die Instruktion [[Redemptionis sacramentum]], erklärt jedoch in [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#Kapitel II: Die Teilnahme der christgläubigen Laien an der Feier der Eucharistie|Nr. 42]], dass dies nicht der Fall ist. Wenn all diese Worte wie «zelebrierende Gemeinde» nicht gebraucht werden, jedoch die inhaltliche Aussage erklärt, dass die ganze Gemeinde Liturgen seien, ist dies nicht richtig. LG --[[Benutzer:Oswald|Oswald]] ([[Benutzer Diskussion:Oswald|Diskussion]]) 11:44, 7. Nov. 2014 (CET)
:Nein. "Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt." (SC 28) Das heißt doch, dass '''jeder''' bei der liturgischen Feier eine Aufgabe hat, auch wenn die Aufgaben verschieden sind: "Jeder soll all das tun, was ihm zukommt": bei "jeder" sind Gäubige ausrücklich eingeschlossen. Die liturgischen Dienste (Ministranten usw.) werden in 29 dann noch ausdrücklich aufgezählt, weil deren "Dienste" im liturgischen Verständnis bis zum II. Vatiknauzm keine eigenständigen Dienste waren, sondern lediglich vom priesterlichen Dienste abgeleitete "Hilfsdienste". Das Konzil betont in dieser Passage jetzt neu deren ureigenen Dienst. Damit wird aber die Funktion/Aufgabe der ganzen Gemeinde nicht geschmälert. Liturgis che Handlungen sind "Feier der Kirche" (SC 26), bei der einige selbstverständlich zwar besondere Aufgaben übernehmen, aber in der alle Versammelten Subjekt der Feier sind; "Feier der Kirche" ist also mehr als "Feier der Kleriker".--[[Benutzer:Lambert|Lambert]] ([[Benutzer Diskussion:Lambert|Diskussion]]) 12:33, 7. Nov. 2014 (CET)
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:Nein. "Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt." (SC 28) Das heißt doch, dass '''jeder''' bei der liturgischen Feier eine Aufgabe hat, auch wenn die Aufgaben verschieden sind: "Jeder soll all das tun, was ihm zukommt": bei "jeder" sind Gläubige ausdrücklich eingeschlossen. Die liturgischen Dienste (Ministranten usw.) werden in 29 dann noch ausdrücklich aufgezählt, weil deren "Dienste" im liturgischen Verständnis bis zum II. Vatiknauzm keine eigenständigen Dienste waren, sondern lediglich vom priesterlichen Dienste abgeleitete "Hilfsdienste". Das Konzil betont in dieser Passage jetzt neu deren ureigenen Dienst. Damit wird aber die Funktion/Aufgabe der ganzen Gemeinde nicht geschmälert. Liturgische Handlungen sind "Feier der Kirche" (SC 26), bei der einige selbstverständlich zwar besondere Aufgaben übernehmen, aber in der alle Versammelten Subjekt der Feier sind; "Feier der Kirche" ist also mehr als "Feier der Kleriker".--[[Benutzer:Lambert|Lambert]] ([[Benutzer Diskussion:Lambert|Diskussion]]) 12:33, 7. Nov. 2014 (CET)

Version vom 7. November 2014, 12:32 Uhr

@ Lambert: Nach dem Verständnis des Zweiten Vatikanischen Konzils vollziehe die ganze Gemeinde einen eigenständigen "wahrhaft liturgischen Dienst". Das steht so nicht dort. Das gilt für die Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und die Mitglieder der Kirchenchöre. Es könnte eventuell nach SC 26 so geschlossen werden. Die Instruktion Redemptionis sacramentum, erklärt jedoch in Nr. 42, dass dies nicht der Fall ist. Wenn all diese Worte wie «zelebrierende Gemeinde» nicht gebraucht werden, jedoch die inhaltliche Aussage erklärt, dass die ganze Gemeinde Liturgen seien, ist dies nicht richtig. LG --Oswald (Diskussion) 11:44, 7. Nov. 2014 (CET)

Nein. "Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt." (SC 28) Das heißt doch, dass jeder bei der liturgischen Feier eine Aufgabe hat, auch wenn die Aufgaben verschieden sind: "Jeder soll all das tun, was ihm zukommt": bei "jeder" sind Gläubige ausdrücklich eingeschlossen. Die liturgischen Dienste (Ministranten usw.) werden in 29 dann noch ausdrücklich aufgezählt, weil deren "Dienste" im liturgischen Verständnis bis zum II. Vatiknauzm keine eigenständigen Dienste waren, sondern lediglich vom priesterlichen Dienste abgeleitete "Hilfsdienste". Das Konzil betont in dieser Passage jetzt neu deren ureigenen Dienst. Damit wird aber die Funktion/Aufgabe der ganzen Gemeinde nicht geschmälert. Liturgische Handlungen sind "Feier der Kirche" (SC 26), bei der einige selbstverständlich zwar besondere Aufgaben übernehmen, aber in der alle Versammelten Subjekt der Feier sind; "Feier der Kirche" ist also mehr als "Feier der Kleriker".--Lambert (Diskussion) 12:33, 7. Nov. 2014 (CET)