Zweites Vatikanisches Konzil

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Die ökumenischen Konzilien
  1. I. Konzil von Nizäa (325)
  2. I. Konzil von Konstantinopel (381)
  3. Konzil von Ephesos (431)
  4. Konzil von Chalcedon (451)
  5. II. Konzil von Konstantinopel (553)
  6. III. Konzil von Konstantinopel (680-681)
  7. II. Konzil von Nizäa (787)
  8. IV. Konzil von Konstantinopel (869-870)
  9. I. Laterankonzil (1123)
  10. II. Laterankonzil (1139)
  11. III. Laterankonzil (1179)
  12. IV. Laterankonzil (1215)
  13. I. Konzil von Lyon (1245)
  14. II. Konzil von Lyon (1274)
  15. Konzil von Vienne (1311-1312)
  16. Konzil von Konstanz (1414-1418)
  17. Konzil von Basel-Ferrara-Florenz (1431-1449)
  18. V. Laterankonzil (1512-1517)
  19. Konzil von Trient (1545-1563)
  20. I. Vatikanisches Konzil (1869-1870)
  21. II. Vatikanisches Konzil (1962-1965)
II. Vatikanum

Das Zweite Vatikanische Konzil war das bisher letzte der 21 ökumenischen Konzilien der römisch-katholischen Kirche. Es wurde vom heiligen Papst Johannes XXIII. einberufen und begann am 11. Oktober 1962, damals Fest der Mutterschaft der allerseligsten Jungfrau Maria, im Petersdom in Rom.

Papst Johannes XXIII. starb bereits nach der ersten Sitzungsperiode. Papst Paul VI. führte sein Werk fort und schloss das Konzil am 8. Dezember 1965. Papst Johannes XXIII. umschrieb den Charakter des Konzils im Vorfeld als ein pastorales Ereignis für die ganze Kirche im Übergang in ein neues Zeitalter, das das Evangelium in der heutigen Zeit zu verwirklichen sucht und die Akzentuierungen dafür setzt. Das Konzil war vor allem vom Streben nach ökumenischer Einheit in Christus geprägt.

Die selige Jungfrau Maria und der heilige Joseph waren als himmlische Patrone der Versammlungen des Zweiten Vatikanischen Konzils angerufen und eingesetzt worden <ref>Vgl. Johannes XXIII. Humanae salutuis; Paul VI. Mater ecclesiae; Johannes Paul II.: Das Konzil Maria anvertraut.</ref>. Ebenso Patrone wurden Pius X.<ref>vgl. Brief vom 24. April 1959 an den venezianischen Klerus</ref> die Kirchenväter Gregor von Nazianz, Johannes Chrysostomus, Gregor der Große <ref>Papst Johannes XXIII. weist bei seiner Abschlussansprache zur römischen Diözesansynode in St. Peter auf das Konzil hin: aus: Herder-Korrespondenz, Herder Verlag, 14. Jahrgang 1959/60; Siebtes Heft, April 1960, S. 297)</ref> und Vinzenz Pallotti, der am 20. Januar 1963 heiliggesprochen worden war.<ref>Osservatore Romano am 5. Oktober 2012, S. 6</ref>

Versammlungsort, Ablauf und Geltung

Das Innere des Petersdoms war zu einer Konzilsaula umgebaut worden, das Hauptschiff als Sitzungssaal bot 3200 Teilnehmern Platz. Dieser Versammlungssaal hatte die Form eines Rechtecks mit abgeschnittenen Ecken, war 100 Meter lang und 25 Meter breit. Die ansteigenden Sitzgruppen unterteilten sich in 40 Blöcke mit je 80 Plätzen, von denen aus debattiert wurde. Die Redner konnten ihre Beiträge aus unmittelbarer Nähe ihrer Sitze verlesen, da in den Gängen zahlreiche Mikrophone aufgestellt waren. Das Konzil trat in 136 Generalkongregationen zusammen.

Es gab 640 Konzilsredner und 33 Abstimmungen. In den insgesamt vier Sitzungsperioden wurden 16 Dekrete und Konstitutionen verabschiedet. Zum Konzil waren ökumenische Beobachter aus nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaften ganz allgemein eingeladen. Es gab keine direkte Einladung, um eine "unerwünschte Insistenz" zu vermeiden.<ref>vgl. Kardinalstaatssekretär Domenico Tardini über das Konzil. vgl. Herder-Korrespondenz, Vierzehnter Jahrgang 1959/60; Drittes Heft, Dezember 1959, S. 104)</ref>

Das Zweite Vatikanische Konzil verstand sich als Konzil mit pastoraler Zielsetzung. Die Wahrheit des Glaubens sollte Ausdruck und Anwendung finden im Denken und Leben der heutigen Menschen. Die kirchliche Lehrgewalt im Dogma sollte nicht etwa aufgegeben, sondern vielmehr verdeutlicht werden. Der theologisch konservative Papst Johannes XXIII. verwandte dafür den Begriff "Aggiornamento", der sich im Deutschen mit "Verheutigung" oder "Vergegenwärtigung" wiedergeben lässt. Das Konzilsprogramm kam, mit Billigung des Papstes, insbesondere in zwei Ansprachen zum Ausdruck, die Kardinal Léon-Joseph Suenens sowie, deren Wirkung bestärkend, Kardinal Giovanni Battista Montini, der spätere Papst Paul VI., im Dezember 1962 vortrugen (vgl. Acta synodalia, Bd. I/4, 222-27, 291-94). In der Eröffnungsansprache des Konzils traf der Papst die Unterscheidung zwischen dem wesentlichen Inhalt des wahren Glaubens und der jeweiligen Ausdrucksweise der Zeit. Das zunächst eher ökumenische Konzilsziel (vor allem gegenüber der Ostkirche) weitete sich zur Begegnung von Kirche und Welt insgesamt.

Im Hinblick auf den lehramtlichen Charakter der Dokumente gilt für katholische Christen: Alles, was das Konzil vorgelegt hat, "müssen alle und jeder der Christgläubigen als Lehre des obersten kirchlichen Lehramtes annehmen und festhalten entsprechend der Absicht der Heiligen Synode selbst, wie sie nach den Grundsätzen der theologischen Interpretation aus dem behandelten Gegenstand oder aus der Aussageweise sich ergibt" (Bekanntmachung des Generalsekretärs des Konzils Pericle Felici in der 123. Generalkongregation am 16. November 1964).

Heiliger Josef. Patron des Zweiten Vatikanischen Konzils

Die II. Außerordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode anlässlich des 20. Jahrestages des Abschlusses des II. Vatikanischen Konzils betonte in ihrem Schlussdokument Exeunte coetu secundo: "Die Botschaft des Zweiten Vatikanischen Konzils, die schon von der ganzen Kirche mit großer Zustimmung aufgenommen worden ist, ist und bleibt eine Magna Charta für künftige Zeiten."

Werdegang zum Zweiten Vatikanischen Konzils

Papst Pius XI. schreibt in seiner ersten Enzyklika Ubi arcano dei consilio vom 23. Dezember 1922, Nr. 51: „Wir wagen es jedoch nicht, sofort die Wiederaufnahme des ökumenischen Konzils anzuordnen, das, wie Uns noch aus Unserer Kindheit erinnerlich ist, durch den seligen Papst Pius IX. eröffnet wurde, aber nur einen, wenn auch bedeutenden, Teil seines Programms erledigt hat. Wir möchten lieber noch zuwarten und, wie der berühmte Führer der Israeliten, beten, dass der gütige und barmherzige Gott Uns seinen Willen klarer zu erkennen gebe" (vgl. Ri 6,17).

Niemand rechnete mit einem Konzil. Zwar hatten sowohl Papst Pius XI. als auch Papst Pius XII. daran gedacht, das unvollendete I. Vatikanische Konzil abzuschließen, es aufgrund der Unreife des Augenblicks nicht taten. Johannes XXIII. wollte aber nicht das I. Vatikanische Konzil weiterführen, sondern ein eigenes Konzil, es sollte als ein pastorales, ein seelsorgliches Konzil gefeiert werden.

Die Entstehung des Konzilsgedankens

Während einer Audienz Anfang Mai 1962, die er Pilgern aus seinem früheren Bistum Venedig gewährte, erzählte wie er zu dem Entschluss kam, ein Konzil einzuberufen:

„Im Ablauf eines Gespräches mit Kardinalstaatssekretär Tardini ergab sich eine Frage, der die Feststellung folgte: die Welt von heute versinkt immer mehr in Angst und Unsicherheit; zwar bekennt man sich immer wieder lautstark zu Frieden und Verständigung, aber dabei kommt es doch immer wieder nur zu verschärften Gegensätzen und verstärkten Drohungen. Was soll da die Kirche tun? Soll sich das geheimnisvolle Schifflein Christi von den Wogen auf und ab treiben lassen? Erwartet man von der Kirche nicht mehr als ein bloßes Wort der Mahnung? Erwartet man nicht vielmehr das Licht eines großen Beispiels? Was könnte das aber sein? Dieser Frage folgte ein langes, ehrfürchtiges inneres Aufhorchen. Mit einem Mal ging Uns innerlich das Licht der großen Idee<ref>vgl.- das Wir im Gehorsam gegen eine Inspiration ankündigten, deren Unmittelbarkeit Wir in der Demut Unseres Herzens wie eine plötzliche, unerwartete Berührung fühlten - vgl. Brief vom 24. April 1959 an den venezianischen Klerus</ref> auf; sie wahrnehmen und - mit einem unbeschreiblichen Vertrauen auf den göttlichen Meister - aufgreifen, war eins. Auf Unsere Lippen drängte sich, feierlich und verpflichtend zugleich, das Wort, und Unsere Zunge sprach es zum erstenmal aus: ein Konzil! Ehrlich gesagt, es regte sich in Uns auch sofort die Furcht, etwas Bestürzendes und Schockierendes gesagt zu haben. Sicher würden Wir nun eine Aufzählung ernst zu nehmender Einwände anhören müssen, schon deshalb, weil zu erwarten war, dass diese überraschende Ankündigung natürlich eine lange, gründlich überlegte Stellungnahme auslösen müsste. Die Antwort ließ jedoch nicht lange auf sich warten. Das Antlitz des Kardinals war sichtlich bewegt, als er unmittelbar danach begeistert zustimmte. Das war für Uns ein erstes, sicheres Zeichen für den Willen des Herrn! Wer wüsste nicht, mit wie viel, zweifellos notwendiger und begreiflicher Umsicht die Römische Kurie alle großen und kleinen Fragen, mit denen sie zu tun hat, prüft. Hier aber entsprach dem Ecce adsum des Papstes das unmittelbare Echo seines engsten Mitarbeiters."

Der Papst erzählte dann weiter, wie es ihm kurz darauf ähnlich erging, als er sein Vorhaben in der Basilika St. Paul vor den Mauern den Kardinälen ankündigte: Erst schwiegen sie bestürzt und überrascht, dann kamen sie einer nach dem andern und versicherten ihm ihre Bereitschaft zur Mitarbeit. <ref>Die Welt aber soll erkennen, Herausgegeben von Bertram Otto, Verlag des Borromäusvereins Bonn 1963, S. 22.</ref>

Papst Johannes XXIII. hatte mit dem II. Vatikanischen Konzil die Absicht: „zur Anpassung des kirchlichen Rechtsbuches an die heutigen Erfordernisse und der Herausgabe eines neuen Rechtsbuches für die Kirche des orientalischen Ritus ... (zu) heilsamer Erneuerung christlicher Sitten und zur Wiederherstellung der Einheit, der Eintracht und des Friedens ..." (Antrittsenzyklika, Ad Petri cathedram vom 29. Juni 1959). Er entschied bewusst, dass das II. Vatikanum als eigenes Konzil zu gelten habe.

Vorbereitung zum Zweiten Vatikanischen Konzils

Am 25. Januar 1959 kündigte Papst Johannes XXIII. in der Basilika St. Paul vor den Mauern vor einer Gruppe von Kardinälen die Einberufung eines Konzils an und am 29. Januar teilte der Kardinalstaatssekretär‚ in einem Schreiben allen Kardinälen die Erklärung des Papstes vom 25. Januar mit. Am 27. April bat er eine Pfingstnovene zu beten, um die Hilfe der Braut des Heiligen Geistes für sein Anliegen zu erflehen. <ref>Am 27. April richtete der Heilige Vater über den vatikanischen Rundfunk in lateinischer Sprache an den Episkopat und das katholische Volk der ganzen Welt. ... Abschließend wandte sich der Heilige Vater noch an die einzelnen Stände der Kirche, an die Bischöfe, den Welt- und Ordensklerus, die Mitglieder der weiblichen Orden, das christliche Volk und vor allem an die Kinder, dass alle während einer Pfingstnovene die Hilfe der Braut des Heiligen Geistes für sein Anliegen erflehen. Herder-Korrespondenz, Dreizehnter Jahrgang 1958/59; Neuntes Heft, Juni 1959, S. 414)</ref>An Pfingsten den 17. Mai 1959 ruft Johannes XXIII. die Commissio antepraeparatoria (1. Zeitabschnitt: allgemeine Bestandsaufnahme) zur entfernteren Vorbereitung des kommenden Konzils ein. In seiner Ersten Enzyklika Ad Petri cathedram vom 29. Juni 1959 (Nr. 2) bekräftigt er die Ankündigung eines Konzils. In der Enzyklika Grata recordatio vom 26. September 1959 bittet er dann, um Gebet als Vorbereitung auf das Ökumenische Konzil. An Pfingsten (5. Juni 1960) werden im Motu proprio Superno dei nutu zehn Vorbereitungskommissionen (2. Zeitabschnitt: eigentliche Vorbereitung) und Sekretariate eingesetzt. Im Apostolische Brief Le voci vom 19. März 1961 wird der Heilige Josef zum Patron des Zweiten Vatikanischen Konzils erwählt. Die Zentralkommission, welche die erarbeiteten Schemata der Vorbereitungskommissionen koordinierte, tagte zum ersten Mal am 12. Juni 1961. In der Enzyklika Aeterna dei sapientia vom 11. November 1961 zum 1500 Jahrestag des Heimganges Leo I., des Großen gibt Johannes XXIII. zu verstehen, dass die Wiederherstellung der christlichen Einheit auch die Anerkennung des päpstlichen Primates seitens der nichtrömischen Bekenntnisse im Blick haben müsse. Er teilt darin mit, dass das Konzil 1962 im Petersdom stattfinde. Am 25. Dezember 1961 legt der Papst in der Apostolischen Humanae salutis das Jahr 1962 als Beginn des Konzils fest. Um erneutes Gebet für das Konzil, bittet er im Apostolisches Mahnschreiben Sacrae laudis am 6. Januar 1962. Mit dem Motu proprio Consilium vom 2. Februar 1962, wird der genaue Beginn des Zweiten Vatikanischen Konzils am 11. Oktober 1962 bestimmt. Im Frühjahr 1962 legen die Vorbereitungskommissionen Entwürfe zu den unterschiedlichsten Themen vor. Zum Rosenkranzgebet ruft er im Apostolischen Schreiben Oecumenicum concilium vom 28. April.1962 auf. Am 21. Juni 1962 schloss die Zentralkommission mit ihrer siebten Sitzungsperiode die Vorbereitungsarbeiten ab. In der Enzyklika Paenitentiam agere vom 1. Juli 1962 lädt der Papst zur Buße für einen guten Ausgang des Konzils ein. Am 10. Juli 1962 ergingen die Einladungen an die von Rom getrennten Kirchen und Gemeinschaften zur Entsendung von Beobachter-Delegierten. Mit dem Motu proprio Appropinquante concilio vom 6. August 1962, legt er die Geschäftsordnung für das Zweite Vatikanische Konzil fest. Im August 1962 erhalten die Konzilsväter in aller Welt die umfangreichen 72 Konzilsschemata. Am 5. September 1962 wurde die Konzilsordnung veröffentlicht und am 11. September wandte sich der Papst mit einer Radiobotschaft in dieser Sache an die ganze Welt. Im Oktober 1962 werden die Vorbereitungskommissionen durch Konzilskommissionen abgelöst.

Der Beginn des Konzils

Die Versammlung des Konzils selbst, ist der dritte zeitliche Abschnitt: In einer großen Prozession ziehen 2 540 Konzilsväter (aus 133 Ländern) den Hymnus Ave maris stella singend zur Eröffnungssession in den Petersdom ein. In der Mitte von Sankt Peter angekommen, stieg der Heilige Vater von der Sedia gestatoria, die er auf dem Weg über den Petersplatz nur deshalb gebraucht hatte, um dem Wunsch der Gläubigen, die ihn sehen wollten, zu willfahren. Er durchschritt das Spalier seiner Brüder im Bischofsamt, um kniend das "Veni Creator" den Hymnus Veni creator Spiritus anzustimmen. Alle erheben sich und stimmen in den Gesang unter den mächtigen Klängen der Orgel ein. Es nehmen offizielle Delegationen aus 86 Staaten bei der Eröffnung teil. Es begann eine Messfeier zum Heiligen Geist, die vom Dekan des Kardinalkollegiums zelebriert wurde. An die heilige Messe schloß sich die Obödienzleistung der Konzilsväter vor dem Papst. Dann legte der Papst nach der im kanonischen Recht vorgeschriebenen Form (vgl. Denzinger 994), die von Pius IV. nach dem Konzil von Trient angeordnet und nach dem Ersten Vatikanischen Konzil ergänzt wurde, das Glaubensbekenntnis ab, dem sich die Väter durch den Mund des Generalsekretärs des Konzils kollektiv anschlossen. Das Bekenntnis hat den Charakter eines Versprechenseides. Darauf folgte das Gebet, mit dem jede Plenarsitzung des Konzils eröffnet wurde.<ref>und das mit den Worten beginnt: "Adsumus, Domine Sancte Spiritus, adsumus, peccati quidem immanitate detenti, sed in nomine Tuo specialiter congregati. Veni ad nos, et esto nobiscum: dignare illabi cordibus nostris. Doce nos quid agamus, quo gradiamur et ostende quid efficere debeamus, ut, Te auxiliante, Tibi in omnibus placere valeamus." Das Gebet mündet in die Bitte: "ut et hic a Te in nullo dissentiat sententia nostra."</ref> Auf den Knien riefen die Bischöfe in der Allerheiligenlitanei die Fürsprache der schon vollendeten Diener Gottes an. Zum Schluß der Liturgie wurde in lateinischer Sprache das Evangelium nach Matth. 28, 18-20 gesungen und, im Rahmen einer eigenen Liturgie, in griechischer Sprache das Petrusbekenntnis und die Petrusverheißung, wie Matthäus sie in Kapitel 16, 13-19 aufgezeichnet hat. Danach hielt Papst Johannes XXIII. die lateinische programmatische Eröffnungsansprache Gaudet mater ecclesia.

Aufgabe des Konzils

In der Eröffnungsansprache Gaudet mater ecclesia Nr. 11 nennt er die Hauptaufgabe: Die Hauptaufgabe des Konzils besteht darin, das unveräußerliche Überlieferungsgut der christlichen Lehre wirksamer zu bewahren und zu lehren... Nr. 14: Aus dem bisher Gesagten wird deutlich, was vom Konzil für die Verkündigung der Lehre erwartet werden soll: Das 21. Ökumenische Konzil, das sich einen effizienten und bedeutsamen Reichtum an Erfahrungen im Bereich des Rechts, der Liturgie, der Pastoral und der Administration zu Nutze machen kann, will die Glaubenslehre rein und unvermindert, ohne Abschwächung und Entstellung weitergeben, wie sie im Verlaufe von zwanzig Jahrhunderten nicht ohne Schwierigkeiten und Kontroversen zum gemeinsamen Erbe der Menschen wurde; ein Erbe, das nicht von allen wohlwollend angenommen wurde, aber ein Reichtum, der immer allen Menschen guten Willens erreichbar war. Unsere Aufgabe ist es nicht nur, diesen kostbaren Schatz zu bewahren, als ob wir uns nur um Altertümer kümmern würden. Sondern wir wollen uns mit Eifer und ohne Furcht der Aufgabe widmen, die unsere Zeit fordert. So setzen wir den Weg fort, den die Kirche im Verlaufe von zwanzig Jahrhunderten gegangen ist... Nr. 15: Der springende Punkt für dieses Konzil ist es also nicht, den einen oder den andern der grundlegenden Glaubensartikel zu diskutieren, wobei die Lehrmeinungen der Kirchenväter, der klassischen und zeitgenössischen Theologen ausführlich dargelegt würden. Es wird vorausgesetzt, dass all dies hier wohl bekannt und vertraut ist. Dafür braucht es kein Konzil. Aber von einer wiedergewonnenen, nüchternen und gelassenen Zustimmung zur umfassenden Lehrtradition der Kirche, wie sie in der Gesamttendenz und in ihren Akzentsetzungen in den Akten des Trienter Konzils und auch des Ersten Vatikanischen Konzils erkennbar ist, erwarten jene, die sich auf der ganzen Welt zum christlichen, katholischen und apostolischen Glauben bekennen, einen Sprung nach vorwärts, der einem vertieften Glaubensverständnis und der Gewissensbildung zugute kommt. Dies soll zu je größerer Übereinstimmung mit dem authentischen Glaubensgut führen, indem es mit wissenschaftlichen Methoden erforscht und mit den sprachlichen Ausdrucksformen des modernen Denkens dargelegt wird. Denn eines ist die Substanz der tradierten Lehre, d.h. des Depositum fidei; etwas anderes ist die Formulierung, in der sie dargelegt wird. Darauf ist - allenfalls braucht es Geduld - großes Gewicht zu legen, indem alles im Rahmen und mit den Mitteln eines Lehramtes von vorrangig pastoralem Charakter geprüft wird.

Das Konzil hat die Aufgabe, ein neues Pfingsten des Glaubens, des Apostolats und der außerordentlichen Gnaden herabzurufen, zum Wohl der Menschen und für den Frieden der ganzen Welt. Maria, die Mutter Jesu und allzeit auch unsere milde Mutter, befand sich gemeinsam mit den Apostel im pfingstlichen Abendmahlsaal. Kommen wir ihr doch - durch den Rosenkranz - immer näher! Dann werden unsere Gebete, vereint mit dem ihren, das alte Wunder erneuern, dann wird ein neuer Tag aufsteigen, ein lebendiges Morgenrot der Katholischen Kirche, der heiligen und immer heiligeren, der katholischen und immer katholischeren Kirche unserer Zeit. (Johannes XXIII., Das Rosenkranzgebet – drittes Gesätz des glorreichen Rosenkranzes). Und im Apostolisches Mahnschreiben Novem per dies am 20. Mai 1963 schreibt er erneut: "Deswegen werden Wir während dieser Tage die Obliegenheiten Unseres Apostolischen Dienstes unterbrechen, um ,in Schweigen und Hoffnung´ (Is. 30, 15) Uns auf die geheimnisvolle Ankunft des göttlichen Trösters vorzubereiten, damit er das Wunder von Pfingsten an der Kirche erneuere."

Ziel des Konzils

Papst Johannes XXIII. schreibt in seinem Brief an den venezianischen Klerus vom 24. April 1959: Bitten und hoffen wir, dass das Konzil vor allem das Schauspiel der nach der Himmelfahrt Christi in Jerusalem vereinigten Apostel erneuert: vereint in Gedanken und Gebet mit Petrus... eine Darbringung von Energien, die neue Kraft gewinnen, sich erneuern in der Suche nach dem, was den heutigen Erfordernissen des Apostolats am besten entspricht.

Johannes XXIII. hob in seiner Apostolische Konstitution Humanae salutis, in welchem er am 25. Dezember 1961 das Jahr 1962 als Beginn des Zweiten Vatikanischen Konzils festlegt, das Ziel der Ökumene mit den Worten hervor: Zur gleichen Zeit werden in verschiedenen Teilen der Welt von sehr vielen die Bemühungen zur Wiederherstellung jener sichtbaren Einheit der Christenheit besonders verstärkt, die dem Wunsche des göttlichen Erlösers entspricht. In einer solchen Situation scheint es angebracht, die fundamentalen Wahrheiten des Glaubens besser zu verdeutlichen und die Voraussetzungen gegenseitiger Liebe zu schaffen, damit bei den vom Apostolischen Stuhl getrennten Christen der Wunsch nach Einheit lebendiger und ihnen dadurch der Weg zur Rückkehr geebnet werde.

Und in seiner Erste Enzyklika Ad Petri cathedram sagt Johannes XXIII. In Nr. 33: Lebhaft angeregt von dieser trauten Hoffnung haben Wir öffentlich die Absicht ausgesprochen, ein Ökumenisches Konzil einzuberufen, an dem die Bischöfe des ganzen katholischen Erdkreises teilnehmen werden, um die schwierigen Probleme der Religion zu behandeln. Hauptziel dieses Konzils wird sein, das Wachstum des katholischen Glaubens und die heilsame Erneuerung der Sitten des christlichen Volkes zu fördern, sowie die kirchliche Disziplin den Notwendigkeiten unserer Zeit anzupassen. Das wird ohne Zweifel ein wunderbares Schauspiel der Wahrheit der Einheit, der Wahrheit und der Liebe sein, ein Schauspiel, das auch in der Sicht jener, die von diesem Apostolischen Stuhl getrennt sind, eine sanfte Einladung sein wird, wie Wir hoffen, jene Einheit zu suchen und zu erlangen, die Jesus Christus in solch glühenden Gebeten vom Himmlischen Vater erflehte.

Papst Paul VI., zeigt das Ziel des Konzils in der EnzyklikaEcclesiam suam“ in Nr. 44 ... um neue geistliche Kraft in den Mystischen Leib Christi als eine sichtbare Gesellschaft einzubringen, durch die Reinigung von den Fehlern vieler ihrer Glieder und die Anregung neuer Tugenden.

Im Motu proprio Sanctitas clarior sagt Papst Paul VI. „Ja, diese nachdrückliche Einladung zur Heiligkeit ist ein besonderer Zug der Lehre gerade dieses Konzils und gleichsam seine letzte Zielsetzung.

Zeittafel

Erste Session

Zweite Session

Dritte Session

Vierte Session

Der Schlussakt des Konzils ist dokumentiert in AAS 58 (1966), S. 18 f.; das Schlusswort des Papstes lautete: In nomine Domini Nostri Iesu Christi: Ite in pace. (Ebd., S. 19.)

Die verabschiedeten Texte

Das Konzil, Relief

Die Verkündigung der Konzilstexte ist der vierte zeitliche Abschnitt des Konzils.

Konstitutionen

Erklärungen

Verordnungen

Botschaften des Konzils

Am 8. Dezember 1965 ließ Papst Paul VI. im Namen des II. Vatikanischen Konzils kurzgefasste, appellative Botschaften (I grandi messaggi del Concilio) auf Französisch verlesen und überreichte sie u.a. an Regierende, Wissenschaftler, Künstler, Frauen, Arbeiter und die Jugend und überreichte die Texte an ausgewählte Repräsentanten der angesprochenen Gruppen. Diese Botschaften markierten den feierlichen Abschluss der allgemeinen Kirchenversammlung.

Vgl.: Insegnamenti di Paolo VI, Bd. III (1965), S. 748-762; AAS 58 (1966), S. 10-18.

Genannt werden (ebd., S. 748) auch die ausgewählten Empfänger. Die Botschaft an die Intellektuellen (S. 753 f.) erhielten z.B. Jacques Maritain und die Konzilsauditoren Jean Guitton und Stefan Swiezawski, ein polnischer Philosoph. Für die Frauen waren zugegen (vgl. S. 756 f.) die Gattin des ehem. ital. Staatspräsidenten Laura Segni und die Auditorinnen Marie-Louise Monnet (Frankreich) und Luz Maria Alvarez-Icaza (Mexiko), für die Arbeiter (S. 758 f.) Patrick Keegan (Großbritannien), August Vanistendael (Belgien, beide Auditoren) sowie der ACLI-Vertreter Armando Cagno aus Mailand, für die Jugend traten die argentinischen Laien-Auditoren Dr. Juan Vasquez und Margarita Moyano auf sowie der Auditor Eusebio Adjakpley aus Togo (Afrika).

Aus der Botschaft an die Jugend (ebd., S. 761 f.):

Die Kirche hat vier Jahre daran gearbeitet, ihr Gesicht zu verjüngen, um besser den Absichten ihres Gründers Christus zu entsprechen, der ewig jung und lebendig ist. Am Ende dieser eindrucksvollen revision de vie wendet sie sich an Euch. Besonders für Euch, die Jugend, hat die Kirche mit ihrem Konzil ein Licht entflammt, ein Licht, das die Zukunft erhellen soll, Eure Zukunft. (Orig. frz.)

Auslegung des Konzils

In der bisherigen Wirkungsgeschichte konkurrieren vornehmlich zwei Deutungsrichtungen: In eher konservativer Weise betrachtet, bezweckt diese Begegnung, dem "Sauerteig des Evangeliums" den Weg in die Herzen der Menschen zu bereiten. Eine eher liberale Deutung interpretiert das Konzil vor allem als Selbstkorrektur der katholischen Tradition (vgl. Nachkonziliare Krise)*.

Die Kongregation für Glaubenslehre gab am 24. Juli 1966 ein Rundschreiben Cum oecumenicum concilium an die Präsidenten der Bischofskonferenzen zu einigen Erklärungen und Irrtümern bezüglich der Interpretation der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils heraus.

Papst Paul VI. schreibt an Kardinal Pizzardo anlässlich des Internationalen Kongresses über die Theologie des II. Vatikanums am 21. September 1966: „Man möge in der Einschätzung und Auslegung der gesamten Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils sich davor hüten, diese Lehre vom übrigen Schatz der kirchlichen Lehre abzutrennen, als ob zwischen der überlieferten Lehre und der Lehre des Konzils irgendein Unterschied oder Widerspruch sein könnte“. Und Benedikt XVI. sagt zur Auslegung: So ist Pius XII. nach der Heiligen Schrift die häufigst zitierte Quelle in den Dokumenten des II. Vatikanischen Konzils. Sie sind nicht nur einfache Quellenangaben, sondern müssten als Interpretationsschlüssel verstanden werden. <ref>So Papst Benedikt XVI. vor einem historischen Symposium „Das Erbe Pius’ XII. und sein Einfluss auf das II. Vatikanische Konzil” vom 6. bis 8. November 2008. Vgl. kath.net: Papst bricht Lanze für Pius XII., Meldung vom 9. November 2008.</ref>

Schließlich muss man das Konzil in Kontinuität mit der langen Tradition der Kirche verstehen, bemerkt die Bischofssynode im Schlussdokument 1985 Exeunte coetu secundo I, 3). „Die Aussagen der Päpste verlangen, dass das Zweite Vatikanische Konzil nicht als Bruch mit der Tradition, sondern als pastorale Akzentuierung ausgelegt werden muss, welche die Tradition des Depositum fidei nicht verkehrt, sondern fördert.“

„Das Zweite Vatikanische Konzil stellt keinen Bruch mit der überlieferten Lehre und Disziplin dar, die ihm vorausging, als wäre es eine Neuigkeit, zu vergleichen mit einer umstürzenden Entdeckung, mit einer subjektiven Emanzipation, welche die Loslösung, fast eine Pseudobefreiung, von alledem berechtigen würde, was bis gestern von der Kirche bindend gelehrt und bekannt wurde, welche deshalb erlauben würde, neue und willkürliche Auslegungen des katholischen Glaubens vorzuschlagen... Das Konzil gilt insoweit, als es das Leben der Kirche fortsetzt, das Konzil unterbricht es nicht, verformt es nicht, erfindet es nicht, sondern bestätigt es, entwickelt es, vervollständigt es, hält es auf dem laufenden“. (Papst Paul VI.: Aus der Ansprache an die Klosterfrauen am 8. Dezember 1966).

In der Konstitution Regimini ecclesiae zur Kurienreform vom 15. August 1967 heißt es: "So haben Wir ja bei der Eröffnung der zweiten Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils am 29. September 1963 erklärt: „Die vom Konzil erstrebte Neuerung darf weder für Umsturz (Revolution) im heutigen kirchlichen Leben gehalten werden, noch darf sie die Traditionen der Kirche in dem, was wichtig und ehrwürdig ist, unterbrechen; sie soll vielmehr diese Traditionen in Ehren halten, sie nach Beseitigung fehlerhafter und hinfälliger Formen wahrheitsentsprechend und fruchtbar gestalte."

Papst Paul VI.: „Jeder der im Konzil eine Auflockerung der früheren verpflichtenden Bindungen (engagements) der Kirche gegenüber ihrem Glauben erblicken würde, gegenüber ihrer Tradition, ihrer Askese, ihrer Caritas, ihrer Opfergesinnung und ihrer Anhänglichkeit an das Wort und das Kreuz Christi, oder gar eine nachsichtige Konzession an die gebrechliche und schwankende, relativistische Mentalität einer Welt ohne Prinzipien und ohne transzendentes Ziel, an eine Art angenehmeres und weniger forderndes Christentum, würde sich im Irrtum befinden." <ref>Zitat in: Dietrich von Hildebrand: Das trojanische Pferd in der Stadt Gottes, zitiert aus: Michel de Saint Pierre, Sainte Colère, Editions de la Table Ronde, Paris.</ref>

„Man muss vermeiden, die Gläubigen zu verleiten, anders darüber zu denken, so als wären nach dem Konzil heute einige Verhaltensweisen erlaubt, die die Kirche früher für sich in sich schlecht erklärt hatte. Wer sieht nicht, dass daraus ein bedauerlicher sittlicher Relativismus entstehen würde, der leicht das ganze Erbe der Lehre der Kirche in Frage stellen könnte?“ Papst Paul VI: im September 1967).

Joseph Ratzinger schrieb in seinem Buch "Zur Lage des Glaubens" (1985) zu Kontinuität des Konzils: „Es ist ebenso unmöglich sich für Trient und Vatikanum I, aber gegen das Vatikanum II zu entscheiden. Wer das Vaticanum II verneint, negiert die Autorität, die die beiden anderen Konzilien trägt und hebt sie damit von ihrem Prinzip her auf."

Papst Benedikt XVI. verlangt im Jahre 2010 eine Hermeneutik der Kontinuität des Zweiten Vatikanischen Konzils und nicht des Bruches. Diese ist nur möglich, sofern, das Zweite Vatikanische Konzil im Lichte der Tradition ausgelegt wird, nicht umgekehrt. Wie oben Papst Paul VI. sagt, gilt das Konzil insoweit, als es das Leben der Kirche fortsetzt, es entwickelt und vervollständigt. Wenn bedacht wird, dass in Europa in den 60er- und 70er-Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts Missionare in die ganze Welt geschickt wurden und in diesen Ländern die Priester- und Ordensberufungen aussterben, muss geschlossen werden, dass das Leben der Kirche zu wenig fortsetzt wird.

Papst Benedikt sagt im Dezember 2005 zur Auslegung des Zweiten Vatikanischen Konzils: Die Frage taucht auf, warum die Rezeption des Konzils in einem großen Teil der Kirche so schwierig gewesen ist. Nun ja, alles hängt ab von einer korrekten Auslegung des Konzils oder – wie wir heute sagen würden – von einer korrekten Hermeneutik, von seiner korrekten Deutung und Umsetzung. Die Probleme der Rezeption entsprangen der Tatsache, daß zwei gegensätzliche Hermeneutiken miteinander konfrontiert wurden und im Streit lagen. Die eine hat Verwirrung gestiftet, die andere hat Früchte getragen, was in der Stille geschah, aber immer deutlicher sichtbar wurde, und sie trägt auch weiterhin Früchte. Auf der einen Seite gibt es eine Auslegung, die ich »Hermeneutik der Diskontinuität und des Bruches« nennen möchte; sie hat sich nicht selten das Wohlwollen der Massenmedien und auch eines Teiles der modernen Theologie zunutze machen können. Auf der anderen Seite gibt es die »Hermeneutik der Reform«, der Erneuerung des einen Subjekts Kirche, die der Herr uns geschenkt hat, unter Wahrung der Kontinuität; die Kirche ist ein Subjekt, das mit der Zeit wächst und sich weiterentwickelt, dabei aber immer sie selbst bleibt, das Gottesvolk als das eine Subjekt auf seinem Weg. Die Hermeneutik der Diskontinuität birgt das Risiko eines Bruches zwischen vorkonziliarer und nachkonziliarer Kirche in sich. <ref> ANSPRACHE VON BENEDIKT XVI. AN DAS KARDINALSKOLLEGIUM UND DIE MITGLIEDER DER RÖMISCHEN KURIE BEIM WEIHNACHTSEMPFANG am 22. Dezember 2005 </ref>

Hauptgrund der Krise nach dem II. Vatikanischen Konzil

"Die gesamte Krise in der Kirche, wie sie nach dem Konzil erlebte, zeigte sich in einer ungeheuerlichen Inflationfrenetischer Aktivität, um die Leere, das Vakuum von Gebet und Anbetung zu füllen, das durch die Preisgabe des Übernatürlichen entstanden ist." (Athanasius Schneider).<ref> Interviewbuch: Bischof Athanasius Schneider im Gespräch mit Diane Montagna: Christus VINCIT: Der Triumph Christi über die Finsternis der Zeit, Fe Medienverlag 2020, S. 168.</ref>

Literatur

  • Karl Rahner/Helmut Vorgrimler: Kleines Konzilskompendium
  • Alle Konzilsdokumente, LThK, 2. Auflage, Bände 12-14.
  • Joseph Ratzinger, Gesammelte Schriften, Band 7: "Zur Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils" Herder Verlag November 2012 (640 Seiten)
  • Peter Christoph Düren, Kleines ABC des Zweiten Vatikanischen Konzils, Dominus-Verlag 2009 (160 Seiten)
  • Knut Wenzel: Kleine Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils, Herder Freiburg 2005 (ISBN 3-451-28612-2)
  • Otto Hermann Pesch: Das Zweite Vatikanische Konzil: Vorgeschichte - Verlauf - Ergebnisse - Nachgeschichte, Echter Verlag Würzburg 2001 (ISBN 3-7867-8393-4)
  • P. Ralph Wiltgen SVD, Der Rhein fließt in den Tiber, Eine Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils (Die vier Konzilsperioden) Lins Verlag (2. Auflage; 320 Seiten).
  • Rudolf Graber: Kirche nach dem Konzil. Veritas Verlag Wien-Linz-Passau 1967 (DIN A 5; 32 Seiten; Kirchliche Druckerlaubnis: BO Linz, Zl. 376.68).
  • Alexandra von Teuffenbach: Aus Liebe und Treue zur Kirche (Schilderung entscheidender Personen) Morus Verlag Berlin 2004 (150 Seiten; ISBN 3-87554-398-X).
  • Brunero Gherardini: Das Zweite Vatikanische Konzil Ein ausstehender Diskurs, mit einem Vorwort von Erzbischof Malcolm Ranjith, Carthusianus Verlag Fohren-Linden 2010 (240 Seiten, ISBN 978-3-941862-01-2).
  • Ralf van Bühren: Kunst und Kirche im 20. Jahrhundert. Die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils (Konziliengeschichte, Reihe B: Untersuchungen), Ferdinand Schöningh Verlag Paderborn 2008 (ISBN 978-3-506-76388-4)
  • Michael Bredeck: Das Zweite Vatikanum als Konzil des Aggiornamento. Zur hermeneutischen Grundlegung einer theologischen Konzilsinterpretation (Paderborner theologische Studien, 48), Paderborn: Verlag Ferdinand Schöningh 2007 (ISBN 978-3-506-76317-4)
  • Werner Schmid (Hrsg.): Das verschwiegene Konzil. Was das Zweite Vatikanische Konzil wirklich gelehrt hat, Vorwort von Kurt Krenn, St. Josef Verlag (ISBN 3-901853-03-0).
  • Bruno Kresing (Hrsg.): Die Botschaft des Konzils, Paderborn 1966.
  • Jose Orlandis: Stürmische Zeiten. Die katholische Kirche in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. MM Verlag Aachen 1999 (307 Seiten; ISBN: 3-928272-07-1).
  • Nikolaus Lobkowicz: Was brachte uns das Konzil? Johann Wilhelm Naumann Verlag 1986 (141 S.)
  • Georg May: Echte und unechte Reform Mediatrix Verlag 1978 (199 Seiten).
  • Florian Kolfhaus: Pastorale Lehrverkündigung – Grundmotiv des Zweiten Vatikanischen Konzils, Untersuchungen zu „Unitatis redintegratio“, „Dignitatis humanae“ und „Nostra aetate“, Theologia mundi ex urbe, Bd. 2, (256 Seiten; geb.).
  • Dominicus Meier u.a. (Hrsg.): Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils in Theologie und Kirchenrecht heute, Essen 2008.
  • Norbert Lüdecke: Der Codex Iuris Canonici als authentische Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils. Statement aus kanonistischer Sicht, in: Geschichtsverein für die Diözese Rottenburg-Stuttgart (Hrsg.): Rottenbuchger Jahrbuch für Kirchengeschichte 26/2007, Ostfildern 2008, S. 47-69.
  • Heribert Hallermann: Das letzte Buch des Konzils. Oder: Wie das Kirchenrecht zur Verlebendigung des Konzils beitragen kann, in: Erich Garhammer (Hrsg.): Theologie wohin? Blicke von außen und von innen, Würzburg 2011, S. 201-234

siehe auch: Liste von Konzilstheologen

Weblinks

Anmerkungen

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