Katechumene: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Katechumene''' ist ein ungetaufter Jugendlicher oder Erwachsener, der [[Christ]] werden will und dessen Wunsch zum Eintritt in die [[Kirche]], der durch die [[Taufe]] vollzogen wird, feststeht.
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Der Katechumene wird in einer [[Liturgie|liturgischen]] Handlung der "Feier der Aufnahme", in den Stand der Katechumenen ([[Katechumenat]]) aufgenommen. Die Katechumenen sind bereits durch dieses Verlangen mit der Kirche verbunden ([[LG]] 14). Dieser Verbundenheit bestimmt die Rechtsstellung der Katechumenen ([[CIC]] can 206); sie sind berechtigt zum Empfang von Segnungen (can 1170) und haben Anrecht auf ein kirchliches [[Begräbnis]] (can 1183). Hinsichtlich der kirchlichen [[Trauung]] bedarf es jedoch der Dispens.
 
 
 
==Päpstliche Schreiben==
 
* 3. Dezember 1970 Kongregation für den Gottesdienst „ORDO BENEDICENDI OLEA ET CONFICIENDI“ Die Ordnung für die Weihe des Katechumenen- und Krankenöl und die Bereitung des Chrisams ([[AAS]] LXIII [1971] 711).
 
 
 
[[Kategorie:Taufe]]
 

Aktuelle Version vom 4. März 2022, 10:38 Uhr

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