Liturgisches Direktorium: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Direktorium''' hat die Aufgabe, die entsprechenden liturgischen Angaben zu den Tagen des Jahres im Hinblick auf die letztgültigen Normen bzw. Textausgaben zusammenzufassen.
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'''Liturgisches Direktorium''' ist jener Kalender des öffentlichen Kultes der Diözesan- und Ordensgemeinschaften, der die Angaben für die [[Heilige Messe]] und das [[Stundengebet]] enthält.
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Dieses [[Direktorium]] hat die Aufgabe, die entsprechenden liturgischen Angaben zu den Tagen des Jahres im Hinblick auf die letztgültigen Normen bzw. Textausgaben zusammenzufassen.
 
Da die liturgischen Bücher in amtlicher deutschsprachiger Fassung vorliegen (vgl. KVBl 1984,34und 1994,58), werden die Angaben (besonders zum [[Offizium]]) oftmals sehr kurz gefasst, was auch einer besseren Übersichtlichkeit dient.
 
Da die liturgischen Bücher in amtlicher deutschsprachiger Fassung vorliegen (vgl. KVBl 1984,34und 1994,58), werden die Angaben (besonders zum [[Offizium]]) oftmals sehr kurz gefasst, was auch einer besseren Übersichtlichkeit dient.
Seit [[Advent]] 1994 sind einige neue liturgische Bücher vorgeschrieben (vgl. KVBl 1994, 58) und lösen entsprechende diesbezügliche Ausgaben verbindlich ab. Zu beachten bleiben weiters die durch den CIC 1983 eingetretenen Änderungen in Pastoralen Einführungen in liturgische Bücher (vgl. Abschnitt 6.2, S. 50–53, und KVBl 1984, 34).
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Seit [[Advent]] 1994 sind einige neue liturgische Bücher vorgeschrieben (vgl. KVBl 1994, 58) und lösen entsprechende diesbezügliche Ausgaben verbindlich ab. Zu beachten bleiben weiters die durch den [[CIC]] 1983 eingetretenen Änderungen in Pastoralen Einführungen in liturgische Bücher (vgl. Abschnitt 6.2, S. 50–53, und KVBl 1984, 34).
Die [[Perikopen]] für die Messfeier richten sich nach der zweiten authentischen Ausgabe der Leseordnung (1981; vgl. S. 21 f.), und zwar nach den [[Messlektionarium|Messlektionarien]] mit der revidierten Einheitsübersetzung der [[Heilige Schrift|Heiligen Schrift]]. Wann diese Messlektionarien die erst die Studienübersetzung der [[Bibel]] verwendenden [[Lektionarium|Lektionarien]] (1969-1974) verbindlich ablösen, wird im AÖB oder KVBl verlautbart werden. Dessen ungeachtet bleiben verschiedene bei Zustimmung des Ordinarius (vgl. AAS 61, 1969, 753) bestehende Ausnahmeregelungen für Privatzelebration einzelner [[Priester]] aufrecht.
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Die [[Perikopen]] für die Messfeier richten sich nach der zweiten [[Editio typica|authentischen Ausgabe]] der Leseordnung (1981; vgl. S. 21 f.), und zwar nach den [[Messlektionarium|Messlektionarien]] mit der revidierten Einheitsübersetzung der [[Heilige Schrift|Heiligen Schrift]]. Wann diese Messlektionarien die erst die Studienübersetzung der [[Bibel]] verwendenden [[Lektionarium|Lektionarien]] (1969-1974) verbindlich ablösen, wird im AÖB oder KVBl verlautbart werden. Dessen ungeachtet bleiben verschiedene bei Zustimmung des [[Ordinarius]] (vgl. [[AAS]] 61, 1969, 753) bestehende Ausnahmeregelungen für Privatzelebration einzelner [[Priester]] aufrecht.
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Wird ein Hochfest von einem höherrangigen verdrängt (was vor allem in der Fastenzeit - 19./25. März - und im Advent - 8. Dezember - passieren kann), dann wird es auf den nächsten Tag verschoben, der nicht von einem Fest mit Rang 1 - 8 belegt ist. Verdrängte Feste oder Gedenktage entfallen dagegen.
  
 
[[Kategorie:Liturgische Bücher]]
 
[[Kategorie:Liturgische Bücher]]

Aktuelle Version vom 22. September 2014, 08:56 Uhr

Liturgisches Direktorium ist jener Kalender des öffentlichen Kultes der Diözesan- und Ordensgemeinschaften, der die Angaben für die Heilige Messe und das Stundengebet enthält.

Dieses Direktorium hat die Aufgabe, die entsprechenden liturgischen Angaben zu den Tagen des Jahres im Hinblick auf die letztgültigen Normen bzw. Textausgaben zusammenzufassen. Da die liturgischen Bücher in amtlicher deutschsprachiger Fassung vorliegen (vgl. KVBl 1984,34und 1994,58), werden die Angaben (besonders zum Offizium) oftmals sehr kurz gefasst, was auch einer besseren Übersichtlichkeit dient. Seit Advent 1994 sind einige neue liturgische Bücher vorgeschrieben (vgl. KVBl 1994, 58) und lösen entsprechende diesbezügliche Ausgaben verbindlich ab. Zu beachten bleiben weiters die durch den CIC 1983 eingetretenen Änderungen in Pastoralen Einführungen in liturgische Bücher (vgl. Abschnitt 6.2, S. 50–53, und KVBl 1984, 34). Die Perikopen für die Messfeier richten sich nach der zweiten authentischen Ausgabe der Leseordnung (1981; vgl. S. 21 f.), und zwar nach den Messlektionarien mit der revidierten Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift. Wann diese Messlektionarien die erst die Studienübersetzung der Bibel verwendenden Lektionarien (1969-1974) verbindlich ablösen, wird im AÖB oder KVBl verlautbart werden. Dessen ungeachtet bleiben verschiedene bei Zustimmung des Ordinarius (vgl. AAS 61, 1969, 753) bestehende Ausnahmeregelungen für Privatzelebration einzelner Priester aufrecht.

Rangordnung

Da es im liturgischen Kalender bewegliche (Osterfestkreis) und fixe (z. B. Weihnachten) Tage gibt, kann es zu Überschneidungen an einem Tag kommen. Welche Feier dann den Vorrang hat, wird durch eine Rangordnung mit 13 Abstufungen festgelegt.

I. Hochfeste
1. Das österliche Triduum von Leiden, Tod und Auferstehung des Herrn (von der Feier des Letzten Abendmahls am Gründonnerstag bis zur zweiten Vesper des Ostersonntags).
2. Weihnachten. Erscheinung des Herrn. Christi Himmelfahrt. Pfingsten. Sonntage des Advents, der Fastenzeit (österliche Bußzeit) und der Osterzeit. Aschermittwoch. Tage in der Karwoche. Tage in der Osteroktav.
3. Hochfeste des Herrn, der Gottesmutter und jener Heiligen, die im Generalkalender verzeichnet sind. Allerseelen.
4. Die Eigen-Hochfeste für Regionen, Gemeinschaften usw., z. B. Patrozinium; Kirchweihe; Gedächtnis des Ordensgründers
II. Feste
5. Die Herrenfeste.
6. Die Sonntage in der Weihnachtszeit und die Sonntage im Jahreskreis.
7. Die Marienfeste und die Feste der Heiligen des Generalkalenders.
8. Die Eigenfeste einer Diözese oder einer Ordensgemeinschaft
9. Die Wochentage des Advents vom 17. bis 24. Dezember einschließlich. Die Wochentage der Weihnachtsoktav. Die Wochentage der Fastenzeit.
III. Gedenktage
10. Die gebotenen Gedenktage des Generalkalenders.
11. Gebotene Gedenktage des Eigenkalenders eines Bistums oder einer Ordensgemeinschaft.
12. Nicht gebotene Gedenktage.
13. Die Wochentage des Advents bis 16. Dezember einschließlich. Die Wochentage der Weihnachtszeit vom 2. Januar bis zum Samstag nach Erscheinung des Herrn. Die Wochentage der Osterzeit zwischen Osteroktav und Pfingsten. Die Wochentage im Jahreskreis.

Wird ein Hochfest von einem höherrangigen verdrängt (was vor allem in der Fastenzeit - 19./25. März - und im Advent - 8. Dezember - passieren kann), dann wird es auf den nächsten Tag verschoben, der nicht von einem Fest mit Rang 1 - 8 belegt ist. Verdrängte Feste oder Gedenktage entfallen dagegen.