Oblaten

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Version vom 31. August 2008, 21:33 Uhr von Benedikt (Diskussion | Beiträge) (Bitte mal hinter mir herräumen. *grins*)
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Oblaten (oblati=Dargebrachte) kann bezeichnen nach dem LThK, 2. Auflage:
1. "Kinder, die von Eltern oder Vormündern Gott bzw. dem Kloster dargebracht u. für den Mönchsstand bestimmt wurden..."
2. "Erwachsene, die sich aus religiösen Gründen einem Kloster weihen und damit eine Teilconversio vollziehen."
3. "Rel. Genossenschaften."

Zum Thema Eucharistie findet sich im LThK, 2. Auflage unter diesem Stichwort nichts.