Religionsgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Religionsgesellschaft''' ist ein soziologischer, auch juristischer Begriff, um von einer neutralen Position aus diejenigen Vereinigungen von Personen zu bezeichnen, die gemeinsam einer religiösen Überzeugung anhängen und diese ausüben wollen.
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'''Religionsgesellschaft''' ist ein soziologischer und auch juristischer Begriff, um von einer neutralen Position aus diejenigen Vereinigungen von Personen zu bezeichnen, die gemeinsam einer religiösen Überzeugung anhängen und diese ausüben wollen.
  
In den jeweiligen Verfassungen der Staaten werden die Grenzen, in denen sich öffentlich-rechtlich die [[Religionsfreiheit]] artikulieren darf, näher bestimmt. Aus katholischer Sicht fällt die Rechtsordnung in zahlreichen Staaten aus religiösen Gründen zu stark einschränkende Urteile, was die Kirche betrifft (z.B. im [[Islam]]), in mancher Rechtsordnungen wird aber auch die "Religionsgesellschaft" zu neutral zu definieren versucht (so gen. [[Laizismus]]). Der Anspruch des [[Katholizismus]] ist es, nicht nur eine "Religionsgesellschaft" in einem staatsrechtlich festlegbaren Sinn zu bilden, sondern einer [[Hierachie]] anzugehören, die über jedes aktuell politische Konzept hinausreicht (vgl. [[Gaudium et spes]]).  
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In den jeweiligen Verfassungen der Staaten werden die Grenzen, in denen sich öffentlich-rechtlich die [[Religionsfreiheit]] artikulieren darf, näher bestimmt. Aus katholischer Sicht fällt die Rechtsordnung heute in zahlreichen Staaten aus religiösen Gründen zu stark einschränkende Urteile, was die Kirche betrifft (z.B. im [[Islam]]), in mancher Rechtsordnung wird aber auch die "Religionsgesellschaft" zu neutral zu definieren versucht (so gen. [[Laizismus]]). Der Anspruch des [[Katholizismus]] ist es, nicht nur eine "Religionsgesellschaft" in einem staatsrechtlich festlegbaren Sinn zu bilden, sondern einer [[Hierarchie]] anzugehören, die über jedes aktuell politische Konzept und alle Staaten universal hinausreicht (vgl. [[Gaudium et spes]]).  
  
''Destruktive Kulte'' können aus christlicher Sicht nicht als Religionsgesellschaften anerkannt werden.
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''Destruktive Kulte'' ("Sekten") können aus christlicher Sicht nicht als Religionsgesellschaften anerkannt werden.
  
 
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[[Kategorie: Anthropologie]]

Aktuelle Version vom 6. Dezember 2014, 14:44 Uhr

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Religionsgesellschaft ist ein soziologischer und auch juristischer Begriff, um von einer neutralen Position aus diejenigen Vereinigungen von Personen zu bezeichnen, die gemeinsam einer religiösen Überzeugung anhängen und diese ausüben wollen.

In den jeweiligen Verfassungen der Staaten werden die Grenzen, in denen sich öffentlich-rechtlich die Religionsfreiheit artikulieren darf, näher bestimmt. Aus katholischer Sicht fällt die Rechtsordnung heute in zahlreichen Staaten aus religiösen Gründen zu stark einschränkende Urteile, was die Kirche betrifft (z.B. im Islam), in mancher Rechtsordnung wird aber auch die "Religionsgesellschaft" zu neutral zu definieren versucht (so gen. Laizismus). Der Anspruch des Katholizismus ist es, nicht nur eine "Religionsgesellschaft" in einem staatsrechtlich festlegbaren Sinn zu bilden, sondern einer Hierarchie anzugehören, die über jedes aktuell politische Konzept und alle Staaten universal hinausreicht (vgl. Gaudium et spes).

Destruktive Kulte ("Sekten") können aus christlicher Sicht nicht als Religionsgesellschaften anerkannt werden.