Diakon
Der Diakonat (lat. diaconátus, von griech. διάκονος diákonos "Diener, Helfer") ist ein Teil der drei Ämter Christi und die erste sakramentale Weihestufe.
Priesteramtskandidaten werden vor ihrer Priesterweihe zum Diakon geweiht und damit Kleriker. Jede Teilhabe am kirchlichen Dienst im Klerus setzt den Diakonat voraus; auch Priester und Bischöfe bleiben Diakone, empfangen mit den weiteren Weihestufen jedoch besondere Vollmachten. Der Dienstalltag des Klerikers ist sogar stark überwiegend von diakonalen (administrativen, karitativen, katechetischen) Tätigkeiten geprägt, die unreflektiert zum priesterlichen Berufsbild gezählt werden, aber den Diakonat als Grundlage des Priestertums darstellen.
Darüberhinaus hat das Zweite Vatikanische Konzil das Amt des ständigen Diakons als eigenständiges Amt der Kirche wiederhergestellt, das auch verheirateten Männern offen steht. Dieser Diakonat kann in Nebenberuf, aber auch im Hauptberuf ausgeübt werden. Der Diakon ist zwar Kleriker, aber er repräsentiert nicht die Autorität Christi derart, wie es für bestimmte Vollzüge in persona Christi erforderlich ist (Eucharistie, Buße).
Siehe auch: Diakonatsweihe
Inhaltsverzeichnis
Geschichte des Diakonats
Don Francesco Moraglia, Professor für systematische Theologie (Genua) schreibt in einem vom Vatikan veröffentlichten Beitrag:
- "Der Diakonat an sich, als ständiges Amt, das nicht das Priesteramt zum Ziel hat, verschwindet in der westlichen Welt, nachdem er bis zum 5. Jh. von großer Bedeutung gewesen war. Ab der Zeit wurde die erste Stufe des Priesteramtes – vor allem auf Grund der zunehmenden Teilnahme der Priester am Seelsorgerleben – langsam zu einer einfachen Vorstufe, um die Hauptstufe zu erklimmen: das Priesteramt. Es ist daher leicht zu verstehen, dass der Diakonat aus theologischer Sicht und als seelsorgerisches Amt praktisch erlahmte, ja fast versteinerte.
- Dieser Situation versuchte bereits im 16. Jh. das Konzil von Trient entgegenzuwirken, doch ohne Erfolg; erst das Zweite Vatikanische Konzil hat es geschafft, in der zweiten Hälfte des 20. Jh. den Diakonat als „großes, eigenständiges und ständiges Amt in der Rangordnung…" zu unterstreichen."<ref>Francesco Moraglia: Der heilige Laurentius. Erster Diakon der römisch-katholischen Kirche, Beitrag vom 19. Februar 2000.</ref>
Beim Zweiten Vatikanum steht in der Dogmatischen Konstitution Lumen Gentium im Kapitel 29, dass „…den Diakonat, mit Einverständnis des Papstes der katholischen Kirche, auch Männer reifen Alters annehmen können, die in Ehe leben, ebenso wie geeignete junge Männer, die jedoch das Gesetz des Zölibates einhalten müssen."
Voraussetzung für den Diakonat in der katholischen Kirche
Grundsätzlich muss ein Bewerber für den Diakonat ein römisch-katholischer Mann sein.
Ein unverheirateter Mann, der sich zum Zölibat verpflichtet, muss 23 Jahre alt sein.
Ein verheirateter Mann, der den Diakonat anstrebt, muss mindestens 35 Jahre alt sein. Die Ehefrau muss das Einverständnis geben. Wenn die Ehefrau sterben sollte, muss der Ehemann allerdings zölibatär leben.
Aufgaben
Diakone leisten primär einen Dienst am Nächsten und helfen Menschen in Notsituationen. Sie können auch teilweise liturgische Aufgaben übernehmen und dürfen bei der Hl. Messe, sofern es nützlich erscheint (pro opportunitate - vgl. IGMR Nr. 65), predigen und die Hl. Eucharistie spenden. Auch Taufen und Beerdigungen darf der Diakon vornehmen, außerdem Segnungen wie z.B. Weihwasser. Bei Eheschließungen darf er assistieren.
Es ist aber nicht möglich, dass Diakone die sakramentale Lossprechung erteilen oder die Krankensalbung spenden oder auch die Hl. Eucharistie als Vorsteher feiern. Für diese und andere Vollzüge ist der speziell priesterliche Weihecharakter erforderlich, der ein besonderes Band zwischen Christus und dem Priester begründet.
Kleidung der Diakone
Die Kleiderordnung der Diakone außerhalb der Liturgie legt die zuständige Bischofskonferenz fest (siehe: Priesterkleidung).
In der entsprechenden Partikularnorm der Deutschen Bischofskonferenz wurde festgelegt: "Der Geistliche muss in der Öffentlichkeit durch seine Kleidung eindeutig als solcher erkennbar sein." Es wurde der Oratorianerkragen oder römisches Kollar (Römerkragen), "in begründeten Ausnahmefällen" (also keineswegs als Regel oder in freier Wahl, wobei weder klar ist, worin die Ausnahmen bestehen, noch wie sie zu begründen sind!) dunkler Anzug mit Kreuz, festgelegt. Die Ausnahmeregelung gilt nur für die ständigen Diakone mit Zivilberuf – also nicht für die hauptamtlichen ständigen Diakone.<ref>DBK : Partikularnormen zu can. 284 CIC; vgl. AYMANS: Kanonisches Recht, Band II, 163; vgl. auch: Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 284 CIC Kirchliche Kleidung der Geistlichen</ref>
Die Österreichische Bischofskonferenz dagegen hat sich zu dieser Frage überhaupt nicht geäußert, so dass die in can. 288 CIC vorgesehene Ausnahmeregelung in diesem Fall keinerlei Einschränkung unterliegt.<ref>vgl. Umfassende kanonistische Betrachtung der kirchlichen Bekleidungsvorschriften von Wolfgang Rothe</ref>
Päpstliche Schreiben
- 16. November 1964 Zweites Vatikanisches Konzil: Dogmatische Konstitution Lumen gentium über die Kirche Nr. 29.
- 18. Juni 1967 Motu proprio Sacrum diaconatus ordinem über die Erneuerung des Diakonates in der lateinischen Kirche.
- 17. Juni 1968 Apostolische Konstitution Pontificalis romani Approbation der liturgischen Ordnung für die Weihe des Diakons, Priesters und Bischofs (AAS 60 [1968] 569-573).
- 15. August 1968 Ritenkongregation, Dekret: Veröffentlichung der neuen liturgischen Ordnungen „für die Weihe des Diakons, Priesters und Bischofs“ (Erste Ausgabe; EL 83 [1969] 4).
- 16. Juli 1969 Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Rundschreiben "Come è a conoscenza" über die Ausbildung der Kandidaten für den ständigen Diakonat (EV III, 834-837).
- Motu proprio Ad pascendum vom 15. August 1972 über die Disziplin der ersten Tonsur der niederen Weihen und der Subdiakonatsweihe in der lateinischen Kirche wird neu geordnet.
- 15. August 1972 Motu proprio Ministeria quaedam Reform der Weihestufen: Die Disziplin der ersten Tonsur der niederen Weihen und der Subdiakonatsweihe in der Lateinischen Kirche wird neugeordnet: Dienste der Laien (Lektor, Akolyth) (AAS LXIV [1972] 534-540).
- 3. Dezember 1972 Kongregation für den Gottesdienst, Neue liturgische Ordnung für die Beauftragung von Lektoren und Akolythen, für die Aufnahme unter die Kandidaten von Diakonat und Presbyterrat und für das Zölibatsversprechen (AAS LXV [1973] 274 f).
- 29. Juni 1989 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Dekret: Veröffentlichung der Zweiten authentischen Ausgabe der liturgischen Ordnungen für die Weihe des Bischofs, der Priester und der Diakone (AAS LXXXII [1990) 826 f).
- 22. Februar 1998 Diaconatus permanens, Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Kongregation für den Klerus, Grundnormen für die Ausbildung der ständigen Diakone (AAS 90 [1998], 843-879) und Direktorium (Ratio fundamentalis institutionis Diaconorum permanentium) für den Dienst und das Leben der ständigen Diakone (AAS 90 [1998], 879-926).
- 6. Januar 1992 Päpstliches Werk für geistliche Berufe, Entwicklung der Pastoral der Berufe in den Einzelkirchen
siehe: Diakonisse (und Diakonat der Frau)
Weblinks
- Arbeitsgemeinschaft der ständigen Diakone Österreichs
- Ständige Diakone in Deutschland
- Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland Die deutschen Bischöfe Nr. 63 vom 1. Februar 2000
Anmerkungen
<references />