Anathema: Unterschied zwischen den Versionen

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Der lateinische Spruch "Anathema sit" ist eine Mischung aus dem altgriechischen ανάθημα (Verfluchung) und dem lateinischen sit. Der Spruch wurde im Laufe der Kirchengeschichte immer wieder bei den verschiedenen ökumenischen Konzilien verwendet und gilt als die kirchliche Reaktion auf Häresien und damit als Ausschluss aus der Kirche. Beim 2. Vatikanum wurde der Spruch nicht verwendet.
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Der lateinische Spruch "'''Anathema sit'''" ist eine Mischung aus dem altgriechischen ανάθημα (Verfluchung) und dem lateinischen sit. Der Spruch wurde im Laufe der Kirchengeschichte immer wieder bei den verschiedenen ökumenischen Konzilien verwendet und gilt als die kirchliche Reaktion auf Häresien und damit als Ausschluss aus der Kirche. Beim [[II. Vatikanum]] wurde diese Spruchformel nicht verwendet.
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Die katholische Kirche nimmt für sich in Anspruch, im Namen Jesu Christi zu verbindlichen ''Lehrverurteilungen'' befugt zu sein. Diese bilden eine negative Entsprechung zu den positiven [[Definition]]en des [[Depositum fidei]]. Verurteilt werden ''Irrlehren'', nicht die Personen selbst, diese Lehren verbreitet haben. Der Irrende behält stets die Chance zur Korrektur seiner Ansichten. Nur hartnäckige Irrlehrer ("Ketzer") mussten mit Konsequenzen rechnen. Heute bewchränken sich die Organe des kirchlichen Lehramts darauf, in einzelnen Fällen katholischen Theologen die Lehrbefugnis zu entziehen. Aber immer noch wird durch rechtsverbindliche Aussprüche des Papstes oder der Glaubenskongregation festgestellt, ob und wann Lehrmeinungen nicht mit dem Dogma in Übereinstimmung sind (etwa im Fall [[Marcel Lefebvre]] durch päpstlichen Brief vom 11. Oktober 1976 oder gegen [[Hans Küng]] im Dezember 1979).
  
 
[[Kategorie:Irrlehren]]
 
[[Kategorie:Irrlehren]]
 
[[Kategorie:Kirchenrecht]]
 
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Version vom 4. Februar 2008, 14:04 Uhr

Der lateinische Spruch "Anathema sit" ist eine Mischung aus dem altgriechischen ανάθημα (Verfluchung) und dem lateinischen sit. Der Spruch wurde im Laufe der Kirchengeschichte immer wieder bei den verschiedenen ökumenischen Konzilien verwendet und gilt als die kirchliche Reaktion auf Häresien und damit als Ausschluss aus der Kirche. Beim II. Vatikanum wurde diese Spruchformel nicht verwendet.

Die katholische Kirche nimmt für sich in Anspruch, im Namen Jesu Christi zu verbindlichen Lehrverurteilungen befugt zu sein. Diese bilden eine negative Entsprechung zu den positiven Definitionen des Depositum fidei. Verurteilt werden Irrlehren, nicht die Personen selbst, diese Lehren verbreitet haben. Der Irrende behält stets die Chance zur Korrektur seiner Ansichten. Nur hartnäckige Irrlehrer ("Ketzer") mussten mit Konsequenzen rechnen. Heute bewchränken sich die Organe des kirchlichen Lehramts darauf, in einzelnen Fällen katholischen Theologen die Lehrbefugnis zu entziehen. Aber immer noch wird durch rechtsverbindliche Aussprüche des Papstes oder der Glaubenskongregation festgestellt, ob und wann Lehrmeinungen nicht mit dem Dogma in Übereinstimmung sind (etwa im Fall Marcel Lefebvre durch päpstlichen Brief vom 11. Oktober 1976 oder gegen Hans Küng im Dezember 1979).