Einzelgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Partikulargericht''' , '''Einzelgericht''' oder '''Besondere Gericht'''  
 
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Wenn die Menschen sterben, müssen sie sich dem sogenannten persönlichen Gericht stellen. Die [[Heilige Schrift]] sagt, dass ''es dem Menschen bestimmt ist, ein einziges Mal zu sterben, worauf dann das Gericht folgt'' (Hebr 9,27). Die Menschen werden nach ihrem Tod sofort gerichtet und erhalten ihren Lohn, für das Gute und das Schlechte. Sie erkennen sofort ihr endgültiges Schicksal.
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Wenn die Menschen sterben, müssen sie sich einem persönlichen Gericht stellen. Die [[Heilige Schrift]] sagt, dass ''es dem Menschen bestimmt ist, ein einziges Mal zu sterben, worauf dann das Gericht folgt'' (Hebr 9,27). Die Menschen werden nach ihrem Tod sofort gerichtet, in welchem durch einen göttlichen Urteilsspruch über das ewige Schicksal des Verstorbenen entschieden wird und erhalten ihren Lohn, für das Gute und das Schlechte. Mit dem Tode hört der Zustand des Glaubens auf und beginnt der Zustand des Schauens (2 Kor 5, 7; 1 Kor 13, 12). Sie erkennen sofort ihr endgültiges Schicksal.
 
 
== Partikulargericht und Jüngstes Gericht ==
 
 
 
Der Scholastiker [[Thomas von Aquin]] (1225-1274) verteidigte diese Idee in seiner [[Summa theologica]] ausdrücklich. Jeder Mensch sei sowohl Einzelperson als auch Teil des ganzen Menschengeschlechtes. Daher gebühre ihm ein doppeltes Gericht.
 
  
Der Hauptunterschied zwischen Partikulargericht und Jüngstem Gericht ist die Tatsache, dass das Partikulargericht direkt nach dem Tod jedes Individuums und nicht erst am Jüngsten Tag stattfindet. Es handelt sich hierbei um Gottes Gericht über die Seele, das nicht - wie das Jüngste Gericht - mit der Auferstehung des Leibes verbunden ist. Das Partikulargericht fußt nicht auf biblischen Quellen, sondern ist ein Gedankenmodell, das von verschiedenen [[Kirchenvater|Kirchenväter]]n entwickelt wurde.
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==Lehramt==
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Die Lehre vom besonderen Gericht ist nicht definiert, ist aber die Voraussetzung des Dogmas, dass die abgeschiedenen Seelen alsbald (= sogleich) nach dem Tode in den [[Himmel]] oder in die Hölle oder in das Fegfeuer eingehen. Die Unionskonzilien von Lyon und Florenz erklärten, dass die von aller Sünde und Strafe freien Seelen der Gerechten alsbald in den [[Himmel]] aufgenommen werden und die Seelen derer, die in der [[Todsünde]] oder in der bloßen [[Erbsünde]] sterben, alsbald in die Hölle hinabsteigen. D 464, 693. - Papst Benedikt XII. entschied in der dogmatischen Konstitution [[Benedictus Deus]], dass die ganz reinen Seelen der Gerechten alsbald nach dem Tode bzw. nach ihrer Läuterung, schon vor der Auferstehung des Leibes und dem allgemeinen Gericht, in den Himmel eingehen, der unmittelbaren [[Visio beatifica|Anschauung der göttlichen Wesenheit]] teilhaftig werden und wahrhaft glückselig sind, während die Seelen der Todsünder alsbald nach dem Tode in die [[Hölle]] eingehen und den Höllenqualen unterworfen werden (D 530f.) Der Catemismus Romanus (I 8, 3) lehrt das besondere Gericht ausdrücklich.
  
Die [[Seelen]] der [[Heilige]]n, der [[Apostel]], [[Märtyrer]] und [[Bekenner]], die in ihrem Leben ihren christlichen Glauben bewiesen hatten, werden beim Partikulargericht direkt, ohne Gerichtsverfahren, in den Himmel geschickt.
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== Heilige Schrift==
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Die Heilige Schrift bezeugt das besondere Gericht indirekt, indem sie lehrt, dass die abgeschiedenen Seelen sofort nach dem Tode Lohn oder Strafe empfangen. Vgl. Sir 1, 13; 11, 28f (G 26f). Der arme Lazarus wird sofort nach dem Tode in den Schoß Abrahams (= limbus Pa trum) aufgenommen, und der reiche Prasser wird sofort der Hölle zur Bestrafung übergeben (Lk 16, 22 f). Der sterbende Erlöser spricht zum reumütigen Schächer: "Heute noch wirst du mit mir im Paradiese sein" (Lk 23, 43). Judas gelangte "an den ihm gebührenden Ort" (Apg 1, 25). Für Paulus ist der Tod das Tor zur Seligkeit in der Gemeinschaft. mit Christus. Phil, 23: "Im verlange danach, aufgelöst zu werden und bei Christus zu sein.« "Beim Herrn" ist seine wahre Heimat (2 Kor 5, 8).
  
Der richtende Gott entscheidet auch über das Schicksal derer, die sündig gelebt hatten. Diese werden in die [[Hölle]] verdammt, aus der es kein Entrinnen gibt. Sie werden dort bis in alle Ewigkeit gepeinigt und gequält werden.
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==[[Kirchenväter]]==
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Die Ansichten der Väter über das Los der Verstorbenen sind anfangs noch unklar. Die Existenz des besonderen Gerichtes ist jedoch in der allgemeinen Überzeugung vorausgesetzt, dass die Guten sofort nach dem Tode Lohn und die Bösen Strafe erhalten. Hinsichtlich der Beschaffenheit des jenseitigen Lohn- und Strafzustandes herrscht Unsicherheit. Viele der älteren Väter (Justin, Irenäus, Tertullian, Hilarius, Ambrosius) nehmen einen Wartezustand zwischen Tod und Auferstehung an, in welchem die Gerechten zwar Lohn und die Sünder
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Strafe empfangen, aber noch nicht die endgültige Seligkeit des Himmels bzw. die endgültige Verdammnis der Hölle. Eine Ausnahme macht Tertullian bezüglich der Märtyrer, denen er die sofortige Aufnahme in das Paradies, d. i. die Seligkeit des Himmels, zuerkennt (De anima 55; De camis resurr. 43). Cyprian lässt alle Gerechten in das Himmelreich eingehen und zu Christus gelangen (De mortalitate 26). Augustin bezweifelt, ob die Seelen der Gerechten vor der Auferstehung ebenso wie die Engel die volle Glückseligkeit genießen, die in der Anschauung Gottes besteht (Retr. I 14,2).
  
Für die Delinquenten mit minder schwerwiegendem Sündenregister gibt es Hoffnung. Sie werden beim Partikulargericht dazu verurteilt, eine an ihren Vergehen gemessene Zeit im [[Fegefeuer]] zu verbringen. Beim Partikulargericht gibt es also drei mögliche Gerichtsentscheide: der Verstorbene wird in den [[Himmel]], in die [[Hölle]] oder ins [[Fegefeuer]] geschickt. Das Urteil, das beim Partikulargericht gefällt wird, antizipiert das Urteil des Jüngsten Gerichts, wenn es um die Entscheidung Gut oder Böse geht. Die Möglichkeit, Seelen ins Fegefeuer zu schicken, bleibt dem individuellen Gericht vorbehalten.
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Direkt bezeugen den Glauben an ein besonderes Gericht Johannes Chrysostomus (In Matth. homo 14,4), Hieronymus (In Joel 2,11), Augustinus (De anima et eius origine 11 4, 8), Cäsarius von Arles (Sermo 5, 5).  
  
== Kontroverse Interpretationen ==
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Die griechisch-Orthodoxe Kirche ist in ihrer Lehre über das Los der Verstorbenen auf dem ungeklärten Standpunkt der älteren Väter stehen geblieben. Sie nimmt einen Zwischenzustand zwischen Tod und Auferstehung an, der jedoch für die Gerechten und die Sünder ungleich ist und dem ein besonderes Gericht vorausgeht. Vgl. die Confessio orthodoxa des Petrus Mogilas P. I q. 61.
  
[[Philippe Ariès]] vertritt die These, dass das Partikulargericht im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts an Bedeutung gewonnen und das Jüngste Gericht von seinem vorrangigen Platz verdrängt hat. Den Grund dafür sieht Ariès in der wachsenden Bedeutung des Individuums, das sich im Spätmittelalter zunehmend für seinen eigenen Tod interessiert. Diese Veränderung belegt Ariès beispielsweise mit der großen Verbreitung von [[Ars moriendi]]-Traktaten, die zur Vorbereitung auf einen friedlichen Tod in großer Menge kursierten und sich größter Beliebtheit erfreuten.
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==Irrtümer==
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Im Gegensatz zur katholischen Lehre steht der von vielen älteren Vätern (Papias, Justin, Irenäus, Tertullian u. a.) vertretene ChiIiasmus (Millenarismus), der unter Berufung auf Offb 20,1 ff und alttestamentliche Weissagungen über das kommende Messiasreich eine tausendjährige Herrschaft Christi und der Gerechten auf Erden vor der allgemeinen Auferstehung behauptet und darnach erst die endgültige Beseligung eintreten lässt; ferner die von verschiedenen alten und neuen Sekten vertretene Anschauung, dass die Seelen nach ihrer Trennung vom Leibe bis zur Wiedervereinigung mit demselben sich in einem unbewussten oder halbbewussten Zustand, dem sog. SeeIenschlaf, befinden (Hypnopsychiten) oder förmlich sterben (SeeIentod) und mit dem Leib wiedererweckt werden (Thnetopsychiten). VgI. D 1913 (Rosmini).
  
Eine kontroverse Position vertritt der russische Historiker [[Aaron Gurjewitsch]]. Er ist der Meinung, dass beide Gerichte - Jüngstes Gericht und Partikulargericht - während des gesamten Mittelalters unabhängig voneinander koexistierten. Gurjewitsch spricht von einer "paradoxen Koexistenz" zwischen der, wie er sie nennt, "kleinen [[Eschatologie]]" und der "großen Eschatologie", die jedes Individuum in zweifacher Weise betrifft: wenn es um sein eigenes Schicksal geht und zugleich für ihn als Mitglied der Gemeinschaft, die am Jüngsten Tag gerichtet wird.
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== Partikulargericht und [[Jüngstes Gericht]] ==
  
[[Jacques Le Goff]] sieht dagegen keine Konkurrenz zwischen den beiden Gerichten. Für ihn vollzog sich die Entstehung des Partikulargerichts am Ende des 12. Jahrhunderts analog zur Entstehung des Fegefeuers. Beide Phänomene haben dieselbe gesellschaftspolitische Wurzel und sind für ihn ebenfalls ein Phänomen des zunehmenden Interesses der Menschen an ihrem individuellen Tod.
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[[Thomas von Aquin]] (1225-1274) verteidigte diese Ansicht in seiner [[Summa theologica]] ausdrücklich. Jeder Mensch sei sowohl Einzelperson als auch Teil des ganzen Menschengeschlechtes. Daher gebühre ihm ein doppeltes Gericht.
  
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Der Hauptunterschied zwischen Partikulargericht und Jüngstem Gericht ist die Tatsache, dass das Partikulargericht direkt nach dem Tod jedes Individuums und nicht erst am Jüngsten Tag stattfindet. Es handelt sich hierbei um Gottes Gericht über die Seele, das nicht - wie das Jüngste Gericht - mit der Auferstehung des Leibes verbunden ist.
  
 
== Worte Jesu zum Gericht ==
 
== Worte Jesu zum Gericht ==
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''Ich sage euch: Über jedes unnütze Wort, das die Menschen reden, werden sie am Tag des Gerichts Rechenschaft ablegen müssen.''
 
''Ich sage euch: Über jedes unnütze Wort, das die Menschen reden, werden sie am Tag des Gerichts Rechenschaft ablegen müssen.''
 
Mt12,36
 
Mt12,36
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'''siehe auch:''' [[Letzte Dinge]]
 
'''siehe auch:''' [[Letzte Dinge]]
 
[[Kategorie:Eschatologie]]
 
 
== Literatur ==
 
 
* Jaques Le Goff: La naissance du purgatoire. Paris 1981
 
* Aaron Gurjewitsch: Die Darstellung von Persönlichkeit und Zeit in der mittelalterlichen Kunst. Weimar 1984
 
* Philippe Ariès: L'homme devant la mort. Paris 1977
 
  
 
[[Kategorie:Eschatologie]]
 
[[Kategorie:Eschatologie]]

Version vom 10. Dezember 2008, 20:54 Uhr

Das Partikulargericht , Einzelgericht oder Besondere Gericht

Wenn die Menschen sterben, müssen sie sich einem persönlichen Gericht stellen. Die Heilige Schrift sagt, dass es dem Menschen bestimmt ist, ein einziges Mal zu sterben, worauf dann das Gericht folgt (Hebr 9,27). Die Menschen werden nach ihrem Tod sofort gerichtet, in welchem durch einen göttlichen Urteilsspruch über das ewige Schicksal des Verstorbenen entschieden wird und erhalten ihren Lohn, für das Gute und das Schlechte. Mit dem Tode hört der Zustand des Glaubens auf und beginnt der Zustand des Schauens (2 Kor 5, 7; 1 Kor 13, 12). Sie erkennen sofort ihr endgültiges Schicksal.

Lehramt

Die Lehre vom besonderen Gericht ist nicht definiert, ist aber die Voraussetzung des Dogmas, dass die abgeschiedenen Seelen alsbald (= sogleich) nach dem Tode in den Himmel oder in die Hölle oder in das Fegfeuer eingehen. Die Unionskonzilien von Lyon und Florenz erklärten, dass die von aller Sünde und Strafe freien Seelen der Gerechten alsbald in den Himmel aufgenommen werden und die Seelen derer, die in der Todsünde oder in der bloßen Erbsünde sterben, alsbald in die Hölle hinabsteigen. D 464, 693. - Papst Benedikt XII. entschied in der dogmatischen Konstitution Benedictus Deus, dass die ganz reinen Seelen der Gerechten alsbald nach dem Tode bzw. nach ihrer Läuterung, schon vor der Auferstehung des Leibes und dem allgemeinen Gericht, in den Himmel eingehen, der unmittelbaren Anschauung der göttlichen Wesenheit teilhaftig werden und wahrhaft glückselig sind, während die Seelen der Todsünder alsbald nach dem Tode in die Hölle eingehen und den Höllenqualen unterworfen werden (D 530f.) Der Catemismus Romanus (I 8, 3) lehrt das besondere Gericht ausdrücklich.

Heilige Schrift

Die Heilige Schrift bezeugt das besondere Gericht indirekt, indem sie lehrt, dass die abgeschiedenen Seelen sofort nach dem Tode Lohn oder Strafe empfangen. Vgl. Sir 1, 13; 11, 28f (G 26f). Der arme Lazarus wird sofort nach dem Tode in den Schoß Abrahams (= limbus Pa trum) aufgenommen, und der reiche Prasser wird sofort der Hölle zur Bestrafung übergeben (Lk 16, 22 f). Der sterbende Erlöser spricht zum reumütigen Schächer: "Heute noch wirst du mit mir im Paradiese sein" (Lk 23, 43). Judas gelangte "an den ihm gebührenden Ort" (Apg 1, 25). Für Paulus ist der Tod das Tor zur Seligkeit in der Gemeinschaft. mit Christus. Phil, 23: "Im verlange danach, aufgelöst zu werden und bei Christus zu sein.« "Beim Herrn" ist seine wahre Heimat (2 Kor 5, 8).

Kirchenväter

Die Ansichten der Väter über das Los der Verstorbenen sind anfangs noch unklar. Die Existenz des besonderen Gerichtes ist jedoch in der allgemeinen Überzeugung vorausgesetzt, dass die Guten sofort nach dem Tode Lohn und die Bösen Strafe erhalten. Hinsichtlich der Beschaffenheit des jenseitigen Lohn- und Strafzustandes herrscht Unsicherheit. Viele der älteren Väter (Justin, Irenäus, Tertullian, Hilarius, Ambrosius) nehmen einen Wartezustand zwischen Tod und Auferstehung an, in welchem die Gerechten zwar Lohn und die Sünder Strafe empfangen, aber noch nicht die endgültige Seligkeit des Himmels bzw. die endgültige Verdammnis der Hölle. Eine Ausnahme macht Tertullian bezüglich der Märtyrer, denen er die sofortige Aufnahme in das Paradies, d. i. die Seligkeit des Himmels, zuerkennt (De anima 55; De camis resurr. 43). Cyprian lässt alle Gerechten in das Himmelreich eingehen und zu Christus gelangen (De mortalitate 26). Augustin bezweifelt, ob die Seelen der Gerechten vor der Auferstehung ebenso wie die Engel die volle Glückseligkeit genießen, die in der Anschauung Gottes besteht (Retr. I 14,2).

Direkt bezeugen den Glauben an ein besonderes Gericht Johannes Chrysostomus (In Matth. homo 14,4), Hieronymus (In Joel 2,11), Augustinus (De anima et eius origine 11 4, 8), Cäsarius von Arles (Sermo 5, 5).

Die griechisch-Orthodoxe Kirche ist in ihrer Lehre über das Los der Verstorbenen auf dem ungeklärten Standpunkt der älteren Väter stehen geblieben. Sie nimmt einen Zwischenzustand zwischen Tod und Auferstehung an, der jedoch für die Gerechten und die Sünder ungleich ist und dem ein besonderes Gericht vorausgeht. Vgl. die Confessio orthodoxa des Petrus Mogilas P. I q. 61.

Irrtümer

Im Gegensatz zur katholischen Lehre steht der von vielen älteren Vätern (Papias, Justin, Irenäus, Tertullian u. a.) vertretene ChiIiasmus (Millenarismus), der unter Berufung auf Offb 20,1 ff und alttestamentliche Weissagungen über das kommende Messiasreich eine tausendjährige Herrschaft Christi und der Gerechten auf Erden vor der allgemeinen Auferstehung behauptet und darnach erst die endgültige Beseligung eintreten lässt; ferner die von verschiedenen alten und neuen Sekten vertretene Anschauung, dass die Seelen nach ihrer Trennung vom Leibe bis zur Wiedervereinigung mit demselben sich in einem unbewussten oder halbbewussten Zustand, dem sog. SeeIenschlaf, befinden (Hypnopsychiten) oder förmlich sterben (SeeIentod) und mit dem Leib wiedererweckt werden (Thnetopsychiten). VgI. D 1913 (Rosmini).

Partikulargericht und Jüngstes Gericht

Thomas von Aquin (1225-1274) verteidigte diese Ansicht in seiner Summa theologica ausdrücklich. Jeder Mensch sei sowohl Einzelperson als auch Teil des ganzen Menschengeschlechtes. Daher gebühre ihm ein doppeltes Gericht.

Der Hauptunterschied zwischen Partikulargericht und Jüngstem Gericht ist die Tatsache, dass das Partikulargericht direkt nach dem Tod jedes Individuums und nicht erst am Jüngsten Tag stattfindet. Es handelt sich hierbei um Gottes Gericht über die Seele, das nicht - wie das Jüngste Gericht - mit der Auferstehung des Leibes verbunden ist.

Worte Jesu zum Gericht

Ich sage euch: Über jedes unnütze Wort, das die Menschen reden, werden sie am Tag des Gerichts Rechenschaft ablegen müssen. Mt12,36

siehe auch: Letzte Dinge