Gebot

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Gebot im allgemeinen, bedeutend die verpflichtende Willensäußerung eines rechtmäßigen Obern. In diesem Sinn umfasst es auch Gesetze, die aufgrund einer öffentlichen Gewalt erlassen werden.<ref>K. Hilgenreiner in: Lexikon für Theologie und Kirche 1. Auflage, Band IV, Artikel: Gebot, Sp. 321 .</ref>

Gott hat Gebote von Anfang an in der Schöpfungsordnung kundgetan, später in den Zehn Geboten und vor allem im Hauptgebot. Außerdem in den Geboten der Kirche. Er lässt uns seine Gebote erkennen durch das Gewissen.<ref>Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands 1955#WIE GOTT UNS SEINE GEBOTE KUNDTUT .</ref> Das Verhalten wider den Geboten wird als Sünde bezeichnet.

Die negativen Gebote des Naturgesetzes sind allgemein gültig

Die negativen Gebote des Naturgesetzes sind allgemein gültig: sie verpflichten alle und jeden einzelnen allezeit und unter allen Umständen. Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung immer und für immer (semper et pro semper) verbieten, ohne Ausnahme, weil die Wahl der entsprechenden Verhaltensweise in keinem Fall mit dem Gutsein des Willens der handelnden Person, mit ihrer Berufung zum Leben mit Gott und zur Gemeinschaft mit dem Nächsten vereinbar ist. Es ist jedem und allezeit verboten, Gebote zu übertreten, die es allen und um jeden Preis zur Pflicht machen, in niemandem und vor allem nicht in sich selbst die persönliche und allen gemeinsame Würde zu verletzen.

Auch wenn nur die negativen Gebote immer und unter allen Umständen verpflichten, heißt das andererseits nicht, dass im sittlichen Leben die Verbote wichtiger wären als das Bemühen, das von den positiven Geboten aufgezeigte Gute zu tun. Der Grund ist vielmehr folgender: Das Gebot der Gottes- und der Nächstenliebe hat in seiner Dynamik keine obere Grenze, wohl aber hat es eine untere Grenze: unterschreitet man diese, verletzt man das Gebot. Zudem hängt das, was man in einer bestimmten Situation tun soll, von den Umständen ab, die sich nicht alle von vornherein schon voraussehen lassen; umgekehrt aber gibt es Verhaltensweisen, die niemals, in keiner Situation, eine angemessene - das heißt, der Würde der Person entsprechende - Lösung sein können. Schließlich ist es immer möglich, dass der Mensch infolge von Zwang oder anderen Umständen daran gehindert wird, bestimmte gute Handlungen zu Ende zu führen; niemals jedoch kann er an der Unterlassung bestimmter Handlungen gehindert werden, vor allem wenn er bereit ist, lieber zu sterben als Böses zu tun.

Die Kirche hat immer gelehrt, dass Verhaltensweisen, die von den im Alten und im Neuen Testament in negativer Form formulierten sittlichen Geboten untersagt werden, nie gewählt werden dürfen. Wie wir gesehen haben, bestätigt Jesus selber die Unumgänglichkeit dieser Verbote: "Wenn du das Leben erlangen willst, halte die Gebote! ... Du sollst nicht morden, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen" (Mt 19, 17-18). (Veritatis splendor, Nr. 52).

Die Gebote im Spiegel der Moraltheologie

Die Moraltheologie beschäftigt sich mit der Auslegung der Gebote. So wird im Zusammenhang mit dem 4. Gebot die Pflicht verstanden, älteren Verwandten und Vorfahren Ehre, Liebe und Dank zu erweisen.<ref> Moraltheologische Überlegungen zum 4. Gebot Gottes – eine katechetische Darlegung anhand des „Katechismus der Katholischen Kirche“ (von Dr. Josef Spindelböck).</ref>

Zehn Gebote Gottes, Gebote der Kirche

Anmerkungen

<references />