Glaube

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Glauben nennt man ein Verhalten des innerlichen Erkennens und des äusserlichen Bekennens eines allmächtigen Wesens, nämlich Gott.

Der Glaube gehört zu den drei göttliche Tugenden: Glaube, Hoffnung und Liebe.

Der Glaube ist zugleich ein frei erweckbarer Willensakt und eine Gottesgabe. Er ist die unverzichtbare Basis für Hoffnung und Liebe.

Wir können den Glauben zunächst 1) als bleibende Tugend und 2) als Akt fassen:

Für beide gilt der thomistische Grundsatz: Facultates, habitus et actus specifican-tur ab objecto formali: Die Tugenden, sowohl die erworbenen als auch die einge-gossenen genauso wie die sieben Gaben des Heiligen Geistes werden von ihrem Formalobjekt spezifiziert, erhalten von ihm ihre eigentümliche Eigenart.

Weil der Glaube, von dem hier die Rede ist, aber auf die übernatürliche Offenbarung bzw. auf Gott den Urheber der übernatürlichen Offenbarung selbst zielt, ist er eine eingegossene, übernatürliche Tugend, er gehört zu den drei göttlichen Tugenden.

Vat.I: „Dieser Glaube aber, der der Anfang des menschlichen Heils ist, ist nach dem Bekenntnis der katholischen Kirche eine übernatürliche Tugend, durch die wir mit Unterstützung und Hilfe der Gnade Gottes glauben, dass das von ihm Offenbarte wahr ist, nicht etwa wegen der vom natürlichen Licht der Vernunft durchschauten inneren Wahrheit der Dinge, sondern wegen der Autorität des of-fenbarenden Gottes selbst, der weder sich täuschen noch andere täuschen kann.“ (DH 3008). Ähnlich schon der hl. Thomas in der klassisch gewordenen Definition aus der Secunda Secundae (q.2 a.9): „Ipsum autem credere est actus intellectus assentientis veritati divinae ex imperio voluntatis a Deo motae per gratiam: Glauben an sich aber ist ein Akt des Verstandes, in welchem dieser auf Geheiß des von Gott durch die Gnade bewegten Willens der göttlichen Wahrheit beistimmt“

Kurz: Der Glaube ist

1) als Autoritätsglaube zu qualifizieren: d.h. ein Zustimmen des Verstan-des zu einer Wahrheit auf Grund der Bezeugung eines Wissenden, obwohl die Einsicht nicht vollvorhanden ist

2.) Der Glaube ist als eine übernatürliche Tugend zu qualifizieren, durch die wir die von Gott geoffenbarten Wahrheiten wegen (kausal) des offen-barenden Gottes für wahr halten.

Über den Akt des Glaubens lehrt die Kirche: 1.) Er ist ein Akt des Intellektes (actus intellectus), kein blinder Gefühlsakt oder eine Verwirklichung religiösen Instinktes (Pascendi dominici gregis). Er wird aber vom Willen befohlen (ex imperio voluntatis) und ist ein freier Akt. Dass der Glaube primär eine Akt des Intellektes ist, kommt wieder von seinem Objekt her: hat doch die Offenbarung primär eine intellektuel-le Funktion bzw. ist sie ein Sprechen und Lehren! 2.) Der Assens des Glaubens ist übernatürlich (a Deo motae per gratiam): Es ist ein Dogma, dass die Gnade schon von Anfang an und während des ganzen Glaubensprozesses mittätig sein muss, wenn es sich um den heilbringenden, verdienstlichen Glauben handeln soll: Die Gnade initiiert das Urteil der Glaubwürdigkeit, ja Glaubensnotwendigkeit eines bestimmten Satzes, sie initiiert den Ent-schluss des Willens zuzustimmen und auch den eigentlichen formellen Akt der Zustimmung. Aus sich sind Verstand und Wille allein zum Glaubens physisch unfähig: Gott kommt auch hier die erste Initiative zu! Vaticanum I: „Wenn auch die Zustimmung zum Glauben keineswegs eine blinde Regung des Herzens ist, so kann dennoch niemand ‚der Verkündigung des Evan-geliums zustimmen, wie es nötig ist, um das Heil zu erlangen, ohne die Erleuch-tung und Einhauchung des Heiligen Geistes ... Deshalb ist der Glaube selbst in sich ... ein Geschenk Gottes, und sein Akt ist ein das Heil betreffendes Werk, durch das der Mensch Gott selbst freien Gehorsam leistet ...“

Dennoch darf man aufgrund dieses Primats der Übernatur nicht annehmen, der Glaube sei keine freie Zustimmung: Die Gnade tut ja nichts weniger als die Frei-heit des Menschen aufzuheben: vielmehr erhebt sie diese, um ihr eine wirk- und heilsmächtige Zustimmung erst zu ermöglichen. Die Freiheit des Glaubensaktes kann sogar als Dogma betrachtet werden:

Bereits das Trienterkonzil stellt gegen die Reformatoren fest: „Die Vorbe-reitung zur Gerechtigkeit geschieht auf folgende Weise: geweckt und unterstützt von der göttlichen Gnade nehmen sie den Glauben im Hören auf und erheben sich frei zu Gott, gläubig für wahr haltend, was von Gott geoffenbart und verheißen ist, besonders, dass der sündige Mensch von Gott gerechtfertigt werde durch die Gnade ....“ Vatikanum I: „Wer sagt, die Zustimmung zum christlichen Glauben sei nicht frei, sondern werde durch Beweise der menschlichen Vernunft not-wendig hervorgebracht: der sei mit dem Anathem belegt (DH 3035).

Der Glaubensassens ist weiter sicher, irrtumslos und unveränderlich. Diese Sicherheit kommt von dem Motiv her, das ihr zugrunde liegt: die Autorität des sich offenbarenden Gottes.

Zusammenfassend: Der Glaubensakt ist formell ein Akt des Verstandes, und zwar eine feste Zustimmung desselben zu einer geoffenbarten Wahrheit auf Grund der Autorität Gottes. Er ist eine freie Zustimmung und wird als heilsamer Akt von der Gnade Gottes bewirkt.