Martin I.: Unterschied zwischen den Versionen

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Der hl. Papst '''Martin I.''' (* um 600 in Todi in Umbrien in Italien) starb am 16. September 655 in Chersones, heute Ruinen bei Sewastopol auf der Halbinsel Krim in der Ukraine
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Der hl. Papst '''Martin I.''' (* um 600 in Todi in Umbrien in Italien; † [[16. September]] [[655]] in Chersones, heute Ruinen bei Sewastopol auf der Halbinsel Krim in der Ukraine) war vor seiner Papstwahl päpstlicher Gesandter am kaiserlichen Hof in Konstantinopel - dem heutigen Ístanbul. Im Jahr [[649]] wurde er zum Papst gewählt und ohne [[kaiser]]liche Bestätigung geweiht.  
 
Martin war vor seiner Papstwahl päpstlicher Gesandter am kaiserlichen Hof in Konstantinopel - dem heutigen Ístanbul. Im Jahr 649 wurde er zum Papst gewählt und ohne [[kaiser]]liche Bestätigung geweiht. Sein Regierungsantritt fiel in eine Zeit hitziger theologischer Streitigkeiten um das Problem des [[Monotheletismus]], die Frage, wie viele „Willen” in Jesus wirksam gewesen seien. Die Diskussion war so heftig, dass der byzantinische Kaiser Konstantin II., der die Einheit der [[Kirche]] und des Reiches angesichts drohender muslimischer Angriffe erhalten wollte, 648 jede weitere Diskussion über dieses Thema strikt verbot.  
 
  
Noch zu seinen Lebzeiten war in Rom sein Nachfolger, der hl. [[Eugen I.]], gewählt worden; da Martin nie abgedankt hatte, galt er aber noch als amtierender Papst. Der eigentlich erst zweite Papst des Namens Martin beging 1281 einen Zählfehler und nannte sich [[Martin IV.]]
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Sein Regierungsantritt fiel in eine Zeit hitziger theologischer Streitigkeiten um das Problem des [[Monotheletismus]], nach dessen Überzeung in Jesus nur ein göttlicher Wille wirksam gewesen sei und die menschliche Komponente zu vernachlässigen sei. Die Diskussion war so heftig, dass der byzantinische Kaiser Konstantin II., der die Einheit der [[Kirche]] und des Reiches angesichts drohender muslimischer Angriffe erhalten wollte, 648 jede weitere Diskussion über dieses Thema strikt verbot.
  
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Dessen ungeachtet berief Martin I. nach seiner Amtsübernahme eine Synode im [[Lateran]] ein, auf der der Monotheletismus verworfen und der [[Patriarch von Konstantinopel]], [[Paulus II.]], [[Exkommunikation|exkommuniziert]] wurde. Dies erzürnte den Kaiser und er nahm Martin I. [[653]] gefangen und ließ ihn nach [[Konstaninopel]] überführen. Dort wurde Martin zum Tode verurteilt und ausgepeitscht, dann jedoch begnadigt und auf die Halbinsel Krim verbannt.
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Noch zu seinen Lebzeiten wurde in Rom sein Nachfolger, der hl. [[Eugen I.]], gewählt; da Martin nie abgedankt hatte, galt er aber noch als amtierender Papst. Der eigentlich erst zweite Papst des Namens Martin beging 1281 einen Zählfehler und nannte sich [[Martin IV.]]
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Version vom 9. Juli 2009, 09:32 Uhr

Der hl. Papst Martin I. (* um 600 in Todi in Umbrien in Italien; † 16. September 655 in Chersones, heute Ruinen bei Sewastopol auf der Halbinsel Krim in der Ukraine) war vor seiner Papstwahl päpstlicher Gesandter am kaiserlichen Hof in Konstantinopel - dem heutigen Ístanbul. Im Jahr 649 wurde er zum Papst gewählt und ohne kaiserliche Bestätigung geweiht.

Sein Regierungsantritt fiel in eine Zeit hitziger theologischer Streitigkeiten um das Problem des Monotheletismus, nach dessen Überzeung in Jesus nur ein göttlicher Wille wirksam gewesen sei und die menschliche Komponente zu vernachlässigen sei. Die Diskussion war so heftig, dass der byzantinische Kaiser Konstantin II., der die Einheit der Kirche und des Reiches angesichts drohender muslimischer Angriffe erhalten wollte, 648 jede weitere Diskussion über dieses Thema strikt verbot.

Dessen ungeachtet berief Martin I. nach seiner Amtsübernahme eine Synode im Lateran ein, auf der der Monotheletismus verworfen und der Patriarch von Konstantinopel, Paulus II., exkommuniziert wurde. Dies erzürnte den Kaiser und er nahm Martin I. 653 gefangen und ließ ihn nach Konstaninopel überführen. Dort wurde Martin zum Tode verurteilt und ausgepeitscht, dann jedoch begnadigt und auf die Halbinsel Krim verbannt.

Noch zu seinen Lebzeiten wurde in Rom sein Nachfolger, der hl. Eugen I., gewählt; da Martin nie abgedankt hatte, galt er aber noch als amtierender Papst. Der eigentlich erst zweite Papst des Namens Martin beging 1281 einen Zählfehler und nannte sich Martin IV.