Privatoffenbarung

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Eine Privatoffenbarung ist eie übernatürliche Offenbarung nach dem Tode des letzten Apostels an bestimmte Personen z.B an die heilige Margareta Maria Alacoque bezüglich der Herz-Jesu-Verehrung.

Die öffentliche Offenbarung ist mit dem Tod der Apostel abgeschlossen. Auch die Bischöfe mit dem Papst sind nicht Träger der Offenbarung, sondern ihrer Tradition und Weiterentwicklung.

Inhalte

Inhalte von Privatoffenbarungen zählen nicht zum Depositum fidei (Glaubensgut), und wird deshalb nicht von der Kirche zum Glauben vorgelegt. Anderseits wäre es nunvernünftig und ehrfurchtlos gegenüber dem offenbarendem Gott, eine Privatoffenbarung, deren Echtheit die Kirche feststellt, nicht zu glauben. Sie stellen nicht nur nach Karl Rahner einen Imperativ (Befehl) an die Christenheit dar (vgl. „Fatima Ruft“ Nr. 196, 1/2007, S.15). Zu diesen zählen die Offenbarungen an Hildegard von Bingen, Lourdes oder Fatima. Der Papst zeigt dies unter anderem, dass er für Lourdes (11. Februar) und Fatima (13. Mai) ein eigener Gedächtnistag in den Römischen Kalender eingeführt hat.
So geht das Fronleichnamsfest auf die Vision Julianas von Lüttich zurück. Deren Beichtvater, der Papst wurde, führte das noch fehlende Fest ein. Papst Johannes Paul II. führte den Sonntag der Barmherzigkeit aufgrund der Offenbarungen Faustyna Kowalskas, einer Ordensschwester aus seiner früheren Diözese, am Sonntag nach Ostern ein. Eine Privatoffenbarung muss die öffentliche Offenbarung entfalten.

Prüfung durch die Kirche

Nur selten erklärt die Kirche, dass eine Privatoffenbarung übernatürlichen Charakter hat (constat de supernaturalitate). Manchmal beurteilt die Kirche eine Privatoffenbarung explizit als nicht übernatürlichen Ursprungs (non constat de supernaturalitate). Das ablehnende Urteil zu akzeptieren ist den Gläubigen dringend empfohlen.

siehe: Konzilskonstitution Dei verbum