Traditionis custodes: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
(hier nicht Zutreffendes entfernt)
(ergänzt, üa, Stellungnahmen ohne Namensnennung entf)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Traditionis custodes''' (lateinisch: ''Als Wächter der Tradition'') sind die Anfangsworte eines [[Motu proprio]] von [[Papst]] [[Franziskus (Papst)|Franziskus]] vom [[16. Juli]] [[2021]] über die Liturgie der heiligen Messe im Römischen Ritus, insbesondere über deren Feier in der Form vor der Liturgiereform von 1970 (vor dem Erscheinen des Missale Romanum Papst Pauls VI.)<br>→ [[Traditionis custodes (Wortlaut)]]<br>
+
'''Traditionis custodes''' (lateinisch: ''Als Wächter der Tradition'') ist ein [[Motu proprio]] von [[Papst]] [[Franziskus (Papst)|Franziskus]] vom [[16. Juli]] [[2021]] über die Liturgie der heiligen Messe im Römischen Ritus, insbesondere über deren Feier in der Form vor der Liturgiereform von 1970 (vor dem Erscheinen des Missale Romanum Papst Pauls VI.) Es ist benannt nach seinem [[Incipit]].<br>→ [[Traditionis custodes (Wortlaut)]]<br>
  
== Inhalt ==
+
== Inhalt des Motu proprio ==
Das Motu proprio modifiziert die bisher geltenden Bestimmungen des Motu proprio [[Summorum pontificum]] oder heben diese ganz auf. Zentral erscheint die Zuweisung der rechtlichen Kompetenz für die Ordnung des [[liturgisch]]en Lebens der Kirche an den jeweiligen [[Diözesanbischof]]. „Daher liegt es in seiner ausschließlichen Zuständigkeit, die Verwendung des [[Missale Romanum]] von 1962 in der Diözese gemäß den Richtlinien des Apostolischen Stuhls zu genehmigen.“ Er habe insbesondere dafür zu sorgen, dass entsprechende Gruppen von Gläubigen und Priestern „die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der liturgischen Reform gemäß den Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramts der Päpste nicht ausschließen.
+
Mit dem Motu proprio entschied Papst Franziskus, dass die liturgischen Bücher von 1970 in den von den Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. herausgegebenen Fassungen „einzige Ausdrucksform der lex orandi des Römischen Ritus“ sind (Art. 1). „Die vorausgehenden Normen, Instruktionen, Gewährungen und Gewohnheiten [] sind außer Kraft gesetzt.“ (Art. 8); damit werden die Regelungen von Johannes Paul II. ([[Ecclesia Dei]], 1988) und Benedikt XVI. ([[Summorum Pontificum]], 2007) ausdrücklich außer Kraft gesetzt, so dass nicht mehr legitimer Weise von der Sonderform eines „Usus extraordinarius“ (‚außerordentliche Praxis‘) im Unterschied zu einem „Usus ordinarius“ (‚ordentliche Praxis‘) gesprochen werden kann.
  
Der jeweilige Bischof solle zu diesem Zweck einen Priester ernennen, der als Delegierter des Bischofs für die Feiern und die Seelsorge dieser Gruppen von Gläubigen zuständig ist. Um als Priester für dieses Amt geeignet und befähigt zu sein, das Missale Romanum vor der Reform von 1970 zu verwenden, solle er über Kenntnisse der [[Lateinische Sprache|lateinischen Sprache]] verfügen, die es ihm ermöglichen, die [[Rubrik]]en und liturgischen Texte vollständig zu verstehen. Er solle von einer lebendigen pastoralen Liebe beseelt und einen Sinn für die kirchliche Gemeinschaft besitzen. Es sei notwendig, dass dem verantwortlichen Priester nicht nur die würdige Feier der Liturgie, sondern auch die pastorale und geistliche Betreuung der Gläubigen am Herzen liege.
+
Die Feier der Messe nach dem ''[[Missale Romanum]]'' von 1962, vor der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils, wird nur noch in Einzelfällen geduldet und ist an bestimmte eng gefasste Bedingungen geknüpft.
  
Papst Franziskus lässt in seinem Begleitschreiben an die Bischöfe der Kirche keinen Zweifel daran, dass er die damit Einheit in der gesamten römischen Rituskirche wiederherstellen wolle. Zugleich ersucht er die Bischöfe, dafür zu sorgen, dass jede Form der Liturgie in Treue zu den in den liturgischen Büchern enthaltenen kirchlichen Vorgaben gefeiert werde, „ohne Exzentrizitäten, die leicht in Missbrauch ausarten.“ Er lädt ein, auch in dem von Paul VI. „in Treue zur Tradition“ erneuerten und approbierten Missale „alle Elemente des Römischen Ritus zu finden, insbesondere den Römischen Kanon, der eines der charakteristischsten Elemente ausmacht.
+
Zentral ist die Zuweisung der rechtlichen Kompetenz für die Ordnung des [[liturgisch]]en Lebens der Kirche an den jeweiligen [[Diözesanbischof]], der allein die Verwendung des ''Missale Romanum'' von 1962 in der Diözese gemäß den Richtlinien des Apostolischen Stuhls genehmigen kann (Art. 2). Der Bischof ernennt einen geeigneten Priester als seinen Beauftragten für diesen Bereich, der für die Feiern und die seelsorgerische Betreuung der Gruppen von Gläubigen verantwortlich ist, die die Messe nach dem Missale vor der Reform von 1970 feiern. Er soll über ausreichende Lateinkenntnisse verfügen und „von einer lebendigen pastoralen Liebe und einem Sinn für die kirchliche Gemeinschaft beseelt sein.“ (Art. 3,4).  
  
Wie sich das neue Motu proprio gesamtkirchlich auswirken wird, ist derzeit nicht absehbar. Die Bestimmungen des Motu proprio sind disziplinärer, nicht [[dogmatisch]]er Natur und können von jedem künftigen [[Papst]] auch wieder modifiziert werden.<ref>[https://www.kath.net/news/75786 "Statt den Geruch der Schafe annehmen, schlägt der Hirte hier mit seinem Stab kräftig auf sie ein"] [[Kath.net]] am 19. Juli 2021 von Kardinal [[Gerhard Müller]]</ref>
+
Wenn Gruppen nach dem Missale vor der Reform von 1970 feiern wollen, muss der Ortsbischof überprüfen, ob Gläubige und Priester „die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der liturgischen Reform gemäß den Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramts der Päpste nicht ausschließen“ (Art. 3,1) Der Bischof benennt Orte und Tage, wo und an denen diese Gottesdienste stattfinden können. In Pfarrkirchen dürfen solche Messfeiern nicht stattfinden (Art. 3, 2 und 3). Die Lesungen werden dabei in der Volkssprache in der jeweils von der Bischofskonferenz approbierten Übersetzung verkündet (Art. 3,3).
  
== Ziel der Abschaffung aller zuvor gewährter Ausnahmegenehmigungen ==
+
Neue Gruppen und neue Personalpfarreien, in denen die alte Form praktiziert wird, dürfen nicht mehr gegründet bzw. errichtet werden. Bestehende Personalpfarreien, wie sie Papst Benedikt XVI. in Summorum Pontificum (Art. 10) konzediert hatte, sollen nur beibehalten werden, wenn ihre „tatsächliche Nützlichkeit für das geistliche Wachstum“ geprüft wurde (Art. 3, 5 und 6).
Das Ziel des Motu Proprio Traditionis custodes, mit dem Papst Franziskus die Feier der Messen nach den liturgischen Büchern von 1962 deutlich eingeschränkt hatte, ist die Abschaffung aller zuvor gewährter Ausnahmegenehmigungen, von der Liturgiereform von Papst Paul VI. abzuweichen, sagt der amtierende Präfekt der Liturgiekongregation, Erzbischof [[Arthur Roche]] am 4. August 2021. In seinem Schreiben betont Roche, dass Paul VI. mit seiner Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil alle älteren Formen abgeschafft habe. Mit seinem Motu Proprio habe Papst Franziskus alle von seinen beiden Vorgängern gewährten Ausnahmen und Zugeständnisse abgeschafft. "Pastorale Klugheit" könne nur für eine "sehr begrenzte Zeit" bis zur vollständigen Umsetzung angewandt werden und mit dem klaren Ziel, die Abschaffung aller vorherigen Ausnahmeregeln umzusetzen, so das Schreiben. "Alles, was im neuen Gesetz steht, ist darauf ausgerichtet, zur vom Zweiten Vatikanum vorgesehenen Liturgie zurückzukehren und sie zu stabilisieren", betont Roche. Laut Roche bezieht sich der Begriff "Gruppen" auf "Personalpfarreien, die zuvor als Zugeständnis errichtet wurden, um die vorherige Liturgie zu feiern, und auf Versammlungen von Menschen, die sich bisher regelmäßig getroffen haben, um die Eucharistie nach dem Missale Romanum von 1962 zu feiern".<ref>[https://www.katholisch.de/artikel/31890-liturgiepraefekt-kuenftig-keine-liturgischen-ausnahmeregeln-mehr Liturgiepräfekt: Künftig keine liturgischen Ausnahmeregeln mehr] [[Katholisch.de]] am 8. November 2021</ref>
+
 
 +
Um als Priester für dieses Amt geeignet und befähigt zu sein, das Missale Romanum vor der Reform von 1970 zu verwenden, solle er über Kenntnisse der [[Lateinische Sprache|lateinischen Sprache]] verfügen, die es ihm ermöglichen, die [[Rubrik]]en und liturgischen Texte vollständig zu verstehen. Er solle von einer lebendigen pastoralen Liebe beseelt und einen Sinn für die kirchliche Gemeinschaft besitzen. Es sei notwendig, dass dem verantwortlichen Priester nicht nur die würdige Feier der Liturgie, sondern auch die pastorale und geistliche Betreuung der Gläubigen am Herzen liege. Neugeweihte Priester, die Privatmessen nach dem Missale Romanum von 1962 zelebrieren wollen, bedürfen der Genehmigung des Bischofs, der hierfür den Heiligen Stuhl konsultieren muss (Art. 4). Priester, die bereits in der alten Form zelebrieren, müssen die Genehmigung des Bischofs neu erbitten (Art. 5).
 +
 
 +
In der Römischen Kurie zuständig sind das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung und das Dikasterium für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens (Art. 6 und 7).
 +
 
 +
== Begleitschreiben ==
 +
Der Papst erläuterte die Gründe für seine Entscheidung in einem ausführlichen Begleitbrief, der an die Bischöfe der Welt gerichtet ist. Er würdigt die Absicht Johannes Pauls II., den Gebrauch des Missale von 1962 zu genehmigen, um ein Schisma mit der von Erzbischof Lefebvre geführten Bewegung abzuwenden und die Einheit der Kirche wiederherzustellen. Benedikt XVI. habe dann den Sachverhalt 2007 neu regeln müssen, um eine allzu freie Verwendung des Ritus von 1962 abzumildern, die zu einem parallelen Gebrauch beider Formen geführt hätte. Benedikt sei überzeugt gewesen, dass durch die Zulassung der ''forma extraordinaria'', die von Gruppen von Gläubigen inständig erbeten worden sei, „einer der wesentlichen Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht in Zweifel gezogen würde und damit seine Autorität unterwandert würde“; die Angst vor Spaltungen in den Pfarrgemeinden habe er für unbegründet gehalten, denn „beide Formen des Usus des Ritus Romanus“ könnten sich „gegenseitig befruchten“.
 +
 
 +
Tatsächlich habe aber eine Konsultation der Bischöfe, die 2020 durchgefüphrt wurde, ergeben, dass zu beobachten sei, dass von den Zugeständnissen seiner Vorgänger ein „falscher Gebrauch“ gemacht worden sei; in den Worten und Haltungen vieler Befürworter der Tridentinischen Messe bestehe ein enger Zusammenhang zwischen der „Entscheidung, nach den vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil gültigen liturgischen Büchern zu zelebrieren, und der Ablehnung der Kirche und ihrer Einrichtungen im Namen dessen, was sie für die ‚wahre Kirche‘ halten“. „Es handelt sich um ein Verhalten, das der Gemeinschaft widerspricht und jenen Drang zur Spaltung nährt […], gegen den sich der Apostel Paulus entschieden gewandt hat“, schreibt der Papst; der „instrumentelle Gebrauch des Missale Romanum von 1962“ durch die Verfechter der alten Messe sei „von einer wachsenden Ablehnung nicht nur der Liturgiereform, sondern des Zweiten Vatikanischen Konzils“ gekennzeichnet und werde begründet mit der unhaltbaren Behauptung, das Konzil habe „die Tradition und die ‚wahre Kirche‘ verraten“.
 +
 
 +
Die Bischöfe werden aufgefordert, sich für eine Rückkehr zu einer einheitlichen Form der Feier einzusetzen und dazu die Realität der Gruppen, die mit dem Missale Romanum von 1962 feiern, zu überprüfen. Es gelte „für das Wohl derer zu sorgen, die in der vorhergehenden Zelebrationsform verwurzelt sind und Zeit brauchen, um zum Römischen Ritus zurückzukehren“, aber zugleich „die Errichtung von Personalpfarreien einzustellen, die mehr vom Wunsch und Willen einzelner Priester abhängen als vom Bedürfnis des ‚heiligen Volkes Gottes‘“.
 +
 
 +
Den verpflichtenden Charakter des erneuerten Missale Romanum bekräftigt er, indem er „Missbräuche der einen und der anderen Seite bei der Feier der Liturgie“ kritisiert, also auch solche in der vom Konzil erneuerten Liturgie, etwa dass das neue Missale „als Ermächtigung oder gar Verpflichtung zur ‚Kreativität‘ aufgefasst“ werde und „oft zu kaum erträglichen Entstellungen der Liturgie“ geführt habe; er zitiert dabei eine Einschätzung seines Vorgängers Benedikt XVI. Den Diözesanbischöfen trägt er auf, dafür zu sorgen, „dass jede Liturgie mit Würde und in Treue zu den nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil promulgierten liturgischen Büchern gefeiert wird ohne exzentrisches Gehabe, das leicht in Missbrauch abgleitet“.
 +
 
 +
== Stellenwert der Neuregelung ==
 +
 
 +
Die Bestimmungen des Motu proprio sind disziplinärer, nicht [[dogmatisch]]er Natur und können von jedem künftigen [[Papst]] auch wieder modifiziert werden.<ref>[https://www.kath.net/news/75786 "Statt den Geruch der Schafe annehmen, schlägt der Hirte hier mit seinem Stab kräftig auf sie ein"] [[Kath.net]] am 19. Juli 2021 von Kardinal [[Gerhard Müller]]</ref>
 +
 
 +
Der Präfekt der Liturgiekongregation, Erzbischof [[Arthur Roche]], erläuterte am 4. August 2021, dass das Ziel des Motu Proprio die Abschaffung aller zuvor gewährter Ausnahmegenehmigungen sei, von der Liturgiereform von Papst Paul VI. abzuweichen. In seinem Schreiben betonte er, dass Paul VI. mit seiner Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil alle älteren Formen abgeschafft habe, und Papst Franziskus habe nun die von seinen beiden Vorgängern gewährten Ausnahmen und Zugeständnisse abgeschafft. "Pastorale Klugheit" könne nur für eine "sehr begrenzte Zeit" bis zur vollständigen Umsetzung angewandt werden und mit dem klaren Ziel, die Abschaffung aller vorherigen Ausnahmeregeln umzusetzen, so das Schreiben. "Alles, was im neuen Gesetz steht, ist darauf ausgerichtet, zur vom Zweiten Vatikanum vorgesehenen Liturgie zurückzukehren und sie zu stabilisieren", betont Roche. Laut Roche bezieht sich der Begriff "Gruppen" auf "Personalpfarreien, die zuvor als Zugeständnis errichtet wurden, um die vorherige Liturgie zu feiern, und auf Versammlungen von Menschen, die sich bisher regelmäßig getroffen haben, um die Eucharistie nach dem Missale Romanum von 1962 zu feiern".<ref>[https://www.katholisch.de/artikel/31890-liturgiepraefekt-kuenftig-keine-liturgischen-ausnahmeregeln-mehr Liturgiepräfekt: Künftig keine liturgischen Ausnahmeregeln mehr] [[Katholisch.de]] am 8. November 2021</ref>
  
 
=== Ausnahme für die [[Priesterbruderschaft St. Petrus]] ===
 
=== Ausnahme für die [[Priesterbruderschaft St. Petrus]] ===
 
[[Papst Franziskus]] bekräftigte in einem [[Schreiben vom 11. Februar 2022]] das Recht der [[Priesterbruderschaft St. Petrus]] FSSP, die [[liturgisch]]en Bücher von 1962 zu verwenden. Am 4. Februar 2022 hatte er Pater Benoît Paul-Joseph, Oberer des französischen Distrikts, und Pater Vincent Ribeton, Regens des [[Priesterseminar St. Petrus|Priesterseminars St. Petrus]] in [[Wigratzbad]] in Privataudienz empfangen. Bei der Schilderung der Entstehungsgeschichte der Bruderschaft im Jahr 1988 zeigte sich der Papst beeindruckt vom mutigen Schritt der Gründer, von ihrem Vertrauen in die Kirche und ihrer Treue zum Römischen Pontifex. Er betonte, dass diese Gesinnung „bewahrt, geschützt und ermutigt“ werden müsse.<ref> https://petrusbruderschaft.de/pages/themen/bruderschaft/paepstliches-dekret.php , abgerufen am 22. Februar 2022</ref>
 
[[Papst Franziskus]] bekräftigte in einem [[Schreiben vom 11. Februar 2022]] das Recht der [[Priesterbruderschaft St. Petrus]] FSSP, die [[liturgisch]]en Bücher von 1962 zu verwenden. Am 4. Februar 2022 hatte er Pater Benoît Paul-Joseph, Oberer des französischen Distrikts, und Pater Vincent Ribeton, Regens des [[Priesterseminar St. Petrus|Priesterseminars St. Petrus]] in [[Wigratzbad]] in Privataudienz empfangen. Bei der Schilderung der Entstehungsgeschichte der Bruderschaft im Jahr 1988 zeigte sich der Papst beeindruckt vom mutigen Schritt der Gründer, von ihrem Vertrauen in die Kirche und ihrer Treue zum Römischen Pontifex. Er betonte, dass diese Gesinnung „bewahrt, geschützt und ermutigt“ werden müsse.<ref> https://petrusbruderschaft.de/pages/themen/bruderschaft/paepstliches-dekret.php , abgerufen am 22. Februar 2022</ref>
  
== Zu diesem Motu proprio ==
+
== Kritik an der Entscheidung des Papstes ==
* ''Wichtig für die rechte Bewußtseinsbildung in Sachen [[Liturgie]] ist auch, daß endlich die Ächtung der bis 1970 gültigen Form von Liturgie aufhören muß. Wer sich heute für den Fortbestand dieser Liturgie einsetzt oder an ihr teilnimmt, wird wie ein Aussätziger behandelt; hier endet jede [[Toleranz]]. Derlei hat es in der ganzen Geschichte nicht gegeben, man ächtet damit ja auch die ganze Vergangenheit der Kirche. Wie sollte man ihrer Gegenwart trauen, wenn es so ist? Ich verstehe, offen gestanden, auch nicht, warum viele meiner bischöflichen Mitbrüder sich weitgehend diesem Intoleranzgebot unterwerfen, das den nötigen inneren Versöhnungen in der Kirche ohne einsichtigen Grund entgegensteht'' (Aus: [[Joseph Kardinal Ratzinger]], Gott und die Welt, München 2000, 2. Auflage, 357).
 
  
 
* „Wie können wir verstehen, wie können wir nicht überrascht und zutiefst schockiert sein, dass das, was gestern die Regel war, heute verboten ist? Ist es nicht wahr, dass das Verbieten oder Verdächtigen der außerordentlichen Form nur von einem Dämon inspiriert sein kann, der unser Ersticken und unseren spirituellen Tod wünscht?“ ([[Robert Kardinal Sarah]], [[Präfekt]] der [[Gottesdienstkongregation]] ineinem Interview mit Edward Pentin, dem Vatikankorrespondenten des National Catholic Register am 23. September 2019 veröffentlicht).<ref>[https://www.kath.net/news/75918 Kardinal Sarah: Verbot der außerordentlichen Form ‚von Dämon inspiriert’?] [[Kath.net]] am 6. August 2021</ref>
 
* „Wie können wir verstehen, wie können wir nicht überrascht und zutiefst schockiert sein, dass das, was gestern die Regel war, heute verboten ist? Ist es nicht wahr, dass das Verbieten oder Verdächtigen der außerordentlichen Form nur von einem Dämon inspiriert sein kann, der unser Ersticken und unseren spirituellen Tod wünscht?“ ([[Robert Kardinal Sarah]], [[Präfekt]] der [[Gottesdienstkongregation]] ineinem Interview mit Edward Pentin, dem Vatikankorrespondenten des National Catholic Register am 23. September 2019 veröffentlicht).<ref>[https://www.kath.net/news/75918 Kardinal Sarah: Verbot der außerordentlichen Form ‚von Dämon inspiriert’?] [[Kath.net]] am 6. August 2021</ref>
  
== Kritik an der Entscheidung des Papstes ==
+
* Luigi Casalini, der Herausgeber von ''Messa in Latino'', äußerte, die Aufhebung von „[[Summorum Pontificum]]“ sei mit '''„beispielloser Gewalt“''' und '''ohne Nächstenliebe''' erfolgt.<ref>[https://www.kath.net/news/75790 Kardinal Burke kritisiert Schwachstellen in ‚Traditionis custodes’] [[Kath.net]] am 21. Juli 2021</ref>
* Luigi Casalini, der Herausgeber von Messa in Latino, war der erste, der von einer möglichen Einschränkung der außerordentlichen Form berichtet hat. Die Aufhebung von „[[Summorum Pontificum]]“ sei mit '''„beispielloser Gewalt“''' und '''ohne Nächstenliebe''' erfolgt.<ref>[https://www.kath.net/news/75790 Kardinal Burke kritisiert Schwachstellen in ‚Traditionis custodes’] [[Kath.net]] am 21. Juli 2021</ref> Mit diesem Motu proprio sagt Papst Franziskus aus, dass die [[Priesterbruderschaft St. Petrus]], trotz beispielhafter Rechtgläubigkeit, zum Nischendasein in der Kirche verurteilt ist und Aussterben sollte.
 
 
 
* ''Die Eingangsworte "Hüter der Tradition" klingen leider zynisch in vielen Ohren, wenn man gleichzeitig mit diesem päpstlichen Dokument genau gegen diese [[Tradition]] vorgeht und die Haltung früherer [[Päpste]] in dieser Frage kassiert, was auch gegen die Kontinuität in der Lehre spricht.''<ref>[https://www.kath.net/news/75816 "Hüter der Tradition" klingt leider zynisch in vielen Ohren...] [[Kath.net]] am 23. Juli 2021</ref>
 
 
 
* Warum aktualisiert Papst Franziskus vor einem Jahr in den Dekreten: [[Cum sanctissima]] mit [[Quo magis]]‎, die "außerordentliche Form der römischen Ritus" und schafft ihn nun plötzlich ab?<ref>[https://www.kathnews.de/ist-traditionis-custodes-perfide Ist „Traditionis Custodes“ perfide?] [[Kathnews]] am 30. Juli 2021 von Clemens Victor Oldendorf.</ref>
 
 
 
* [[Papst Franziskus]] habe in der Vergangenheit ständig die '''Synodalität''' der Kirche beschworen, die durch Diskussionen und Konsens Entschlüsse fasst. „Traditionis custodes“ sei aber auch für die Bischöfe wie ein Blitz aus heiterem Himmel gekommen und dadurch die Bischöfe beleidigt, so Tim Stanley. Mit „[[Summorum pontificum]]“ habe [[Benedikt XVI.]] die beiden Formen des Römischen Messritus miteinander versöhnen wollen. Beide Formen haben die gleiche Gültigkeit und können einander bereichern. Das sei die Auffassung von Benedikt XVI. gewesen, der damit Voraussetzungen für eine größere Einheit in der Kirche geschaffen habe. '''Es sei Papst Franziskus, der die Einheit in Gefahr bringe, indem er eine Kontroverse thematisiere, die für 99 Prozent der Katholiken gar nicht existiere.''' Franziskus habe die Diskussion über die [[Liturgie]] wieder entfacht, nicht die Traditionalisten. Papst Benedikt habe die Auffassung vertreten, der Neue Ritus habe starke Wurzeln im Alten. '''Wenn man aber den Alten Ritus in Frage stelle, was ist dann die Grundlage für den Neuen?''' Würde das bedeuten, dass in den 1970er-Jahren eine völlig neue Liturgie eingeführt wurde, die dann das Jahr 0 in der Liturgiegeschichte markiert?<ref>[https://www.kath.net/news/75865 ‚Papst Franziskus verliert seinen Kulturkampf’] [[Kath.net]] am 30. Juli 2021</ref>
 
  
 
== Responsa ad dubia ==
 
== Responsa ad dubia ==

Version vom 14. Februar 2023, 16:11 Uhr

Traditionis custodes (lateinisch: Als Wächter der Tradition) ist ein Motu proprio von Papst Franziskus vom 16. Juli 2021 über die Liturgie der heiligen Messe im Römischen Ritus, insbesondere über deren Feier in der Form vor der Liturgiereform von 1970 (vor dem Erscheinen des Missale Romanum Papst Pauls VI.) Es ist benannt nach seinem Incipit.
Traditionis custodes (Wortlaut)

Inhalt des Motu proprio

Mit dem Motu proprio entschied Papst Franziskus, dass die liturgischen Bücher von 1970 in den von den Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. herausgegebenen Fassungen „einzige Ausdrucksform der lex orandi des Römischen Ritus“ sind (Art. 1). „Die vorausgehenden Normen, Instruktionen, Gewährungen und Gewohnheiten […] sind außer Kraft gesetzt.“ (Art. 8); damit werden die Regelungen von Johannes Paul II. (Ecclesia Dei, 1988) und Benedikt XVI. (Summorum Pontificum, 2007) ausdrücklich außer Kraft gesetzt, so dass nicht mehr legitimer Weise von der Sonderform eines „Usus extraordinarius“ (‚außerordentliche Praxis‘) im Unterschied zu einem „Usus ordinarius“ (‚ordentliche Praxis‘) gesprochen werden kann.

Die Feier der Messe nach dem Missale Romanum von 1962, vor der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils, wird nur noch in Einzelfällen geduldet und ist an bestimmte eng gefasste Bedingungen geknüpft.

Zentral ist die Zuweisung der rechtlichen Kompetenz für die Ordnung des liturgischen Lebens der Kirche an den jeweiligen Diözesanbischof, der allein die Verwendung des Missale Romanum von 1962 in der Diözese gemäß den Richtlinien des Apostolischen Stuhls genehmigen kann (Art. 2). Der Bischof ernennt einen geeigneten Priester als seinen Beauftragten für diesen Bereich, der für die Feiern und die seelsorgerische Betreuung der Gruppen von Gläubigen verantwortlich ist, die die Messe nach dem Missale vor der Reform von 1970 feiern. Er soll über ausreichende Lateinkenntnisse verfügen und „von einer lebendigen pastoralen Liebe und einem Sinn für die kirchliche Gemeinschaft beseelt sein.“ (Art. 3,4).

Wenn Gruppen nach dem Missale vor der Reform von 1970 feiern wollen, muss der Ortsbischof überprüfen, ob Gläubige und Priester „die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der liturgischen Reform gemäß den Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramts der Päpste nicht ausschließen“ (Art. 3,1) Der Bischof benennt Orte und Tage, wo und an denen diese Gottesdienste stattfinden können. In Pfarrkirchen dürfen solche Messfeiern nicht stattfinden (Art. 3, 2 und 3). Die Lesungen werden dabei in der Volkssprache in der jeweils von der Bischofskonferenz approbierten Übersetzung verkündet (Art. 3,3).

Neue Gruppen und neue Personalpfarreien, in denen die alte Form praktiziert wird, dürfen nicht mehr gegründet bzw. errichtet werden. Bestehende Personalpfarreien, wie sie Papst Benedikt XVI. in Summorum Pontificum (Art. 10) konzediert hatte, sollen nur beibehalten werden, wenn ihre „tatsächliche Nützlichkeit für das geistliche Wachstum“ geprüft wurde (Art. 3, 5 und 6).

Um als Priester für dieses Amt geeignet und befähigt zu sein, das Missale Romanum vor der Reform von 1970 zu verwenden, solle er über Kenntnisse der lateinischen Sprache verfügen, die es ihm ermöglichen, die Rubriken und liturgischen Texte vollständig zu verstehen. Er solle von einer lebendigen pastoralen Liebe beseelt und einen Sinn für die kirchliche Gemeinschaft besitzen. Es sei notwendig, dass dem verantwortlichen Priester nicht nur die würdige Feier der Liturgie, sondern auch die pastorale und geistliche Betreuung der Gläubigen am Herzen liege. Neugeweihte Priester, die Privatmessen nach dem Missale Romanum von 1962 zelebrieren wollen, bedürfen der Genehmigung des Bischofs, der hierfür den Heiligen Stuhl konsultieren muss (Art. 4). Priester, die bereits in der alten Form zelebrieren, müssen die Genehmigung des Bischofs neu erbitten (Art. 5).

In der Römischen Kurie zuständig sind das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung und das Dikasterium für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens (Art. 6 und 7).

Begleitschreiben

Der Papst erläuterte die Gründe für seine Entscheidung in einem ausführlichen Begleitbrief, der an die Bischöfe der Welt gerichtet ist. Er würdigt die Absicht Johannes Pauls II., den Gebrauch des Missale von 1962 zu genehmigen, um ein Schisma mit der von Erzbischof Lefebvre geführten Bewegung abzuwenden und die Einheit der Kirche wiederherzustellen. Benedikt XVI. habe dann den Sachverhalt 2007 neu regeln müssen, um eine allzu freie Verwendung des Ritus von 1962 abzumildern, die zu einem parallelen Gebrauch beider Formen geführt hätte. Benedikt sei überzeugt gewesen, dass durch die Zulassung der forma extraordinaria, die von Gruppen von Gläubigen inständig erbeten worden sei, „einer der wesentlichen Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht in Zweifel gezogen würde und damit seine Autorität unterwandert würde“; die Angst vor Spaltungen in den Pfarrgemeinden habe er für unbegründet gehalten, denn „beide Formen des Usus des Ritus Romanus“ könnten sich „gegenseitig befruchten“.

Tatsächlich habe aber eine Konsultation der Bischöfe, die 2020 durchgefüphrt wurde, ergeben, dass zu beobachten sei, dass von den Zugeständnissen seiner Vorgänger ein „falscher Gebrauch“ gemacht worden sei; in den Worten und Haltungen vieler Befürworter der Tridentinischen Messe bestehe ein enger Zusammenhang zwischen der „Entscheidung, nach den vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil gültigen liturgischen Büchern zu zelebrieren, und der Ablehnung der Kirche und ihrer Einrichtungen im Namen dessen, was sie für die ‚wahre Kirche‘ halten“. „Es handelt sich um ein Verhalten, das der Gemeinschaft widerspricht und jenen Drang zur Spaltung nährt […], gegen den sich der Apostel Paulus entschieden gewandt hat“, schreibt der Papst; der „instrumentelle Gebrauch des Missale Romanum von 1962“ durch die Verfechter der alten Messe sei „von einer wachsenden Ablehnung nicht nur der Liturgiereform, sondern des Zweiten Vatikanischen Konzils“ gekennzeichnet und werde begründet mit der unhaltbaren Behauptung, das Konzil habe „die Tradition und die ‚wahre Kirche‘ verraten“.

Die Bischöfe werden aufgefordert, sich für eine Rückkehr zu einer einheitlichen Form der Feier einzusetzen und dazu die Realität der Gruppen, die mit dem Missale Romanum von 1962 feiern, zu überprüfen. Es gelte „für das Wohl derer zu sorgen, die in der vorhergehenden Zelebrationsform verwurzelt sind und Zeit brauchen, um zum Römischen Ritus zurückzukehren“, aber zugleich „die Errichtung von Personalpfarreien einzustellen, die mehr vom Wunsch und Willen einzelner Priester abhängen als vom Bedürfnis des ‚heiligen Volkes Gottes‘“.

Den verpflichtenden Charakter des erneuerten Missale Romanum bekräftigt er, indem er „Missbräuche der einen und der anderen Seite bei der Feier der Liturgie“ kritisiert, also auch solche in der vom Konzil erneuerten Liturgie, etwa dass das neue Missale „als Ermächtigung oder gar Verpflichtung zur ‚Kreativität‘ aufgefasst“ werde und „oft zu kaum erträglichen Entstellungen der Liturgie“ geführt habe; er zitiert dabei eine Einschätzung seines Vorgängers Benedikt XVI. Den Diözesanbischöfen trägt er auf, dafür zu sorgen, „dass jede Liturgie mit Würde und in Treue zu den nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil promulgierten liturgischen Büchern gefeiert wird ohne exzentrisches Gehabe, das leicht in Missbrauch abgleitet“.

Stellenwert der Neuregelung

Die Bestimmungen des Motu proprio sind disziplinärer, nicht dogmatischer Natur und können von jedem künftigen Papst auch wieder modifiziert werden.<ref>"Statt den Geruch der Schafe annehmen, schlägt der Hirte hier mit seinem Stab kräftig auf sie ein" Kath.net am 19. Juli 2021 von Kardinal Gerhard Müller</ref>

Der Präfekt der Liturgiekongregation, Erzbischof Arthur Roche, erläuterte am 4. August 2021, dass das Ziel des Motu Proprio die Abschaffung aller zuvor gewährter Ausnahmegenehmigungen sei, von der Liturgiereform von Papst Paul VI. abzuweichen. In seinem Schreiben betonte er, dass Paul VI. mit seiner Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil alle älteren Formen abgeschafft habe, und Papst Franziskus habe nun die von seinen beiden Vorgängern gewährten Ausnahmen und Zugeständnisse abgeschafft. "Pastorale Klugheit" könne nur für eine "sehr begrenzte Zeit" bis zur vollständigen Umsetzung angewandt werden und mit dem klaren Ziel, die Abschaffung aller vorherigen Ausnahmeregeln umzusetzen, so das Schreiben. "Alles, was im neuen Gesetz steht, ist darauf ausgerichtet, zur vom Zweiten Vatikanum vorgesehenen Liturgie zurückzukehren und sie zu stabilisieren", betont Roche. Laut Roche bezieht sich der Begriff "Gruppen" auf "Personalpfarreien, die zuvor als Zugeständnis errichtet wurden, um die vorherige Liturgie zu feiern, und auf Versammlungen von Menschen, die sich bisher regelmäßig getroffen haben, um die Eucharistie nach dem Missale Romanum von 1962 zu feiern".<ref>Liturgiepräfekt: Künftig keine liturgischen Ausnahmeregeln mehr Katholisch.de am 8. November 2021</ref>

Ausnahme für die Priesterbruderschaft St. Petrus

Papst Franziskus bekräftigte in einem Schreiben vom 11. Februar 2022 das Recht der Priesterbruderschaft St. Petrus FSSP, die liturgischen Bücher von 1962 zu verwenden. Am 4. Februar 2022 hatte er Pater Benoît Paul-Joseph, Oberer des französischen Distrikts, und Pater Vincent Ribeton, Regens des Priesterseminars St. Petrus in Wigratzbad in Privataudienz empfangen. Bei der Schilderung der Entstehungsgeschichte der Bruderschaft im Jahr 1988 zeigte sich der Papst beeindruckt vom mutigen Schritt der Gründer, von ihrem Vertrauen in die Kirche und ihrer Treue zum Römischen Pontifex. Er betonte, dass diese Gesinnung „bewahrt, geschützt und ermutigt“ werden müsse.<ref> https://petrusbruderschaft.de/pages/themen/bruderschaft/paepstliches-dekret.php , abgerufen am 22. Februar 2022</ref>

Kritik an der Entscheidung des Papstes

Responsa ad dubia


Weblinks

Weblinks zu Responsa ad dubia

Anmerkungen

<references />