Privatoffenbarung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Papst zeigt dies unter anderem, dass er für Lourdes ([[11. Februar]]) und Fatima ([[13. Mai]]) ein eigener Gedächtnistag in den Römischen Kalender eingeführt hat.<br>
 
Der Papst zeigt dies unter anderem, dass er für Lourdes ([[11. Februar]]) und Fatima ([[13. Mai]]) ein eigener Gedächtnistag in den Römischen Kalender eingeführt hat.<br>
  
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* [[Frau aller Völker]] (Amsterdam, Niederlande)
 
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Version vom 13. Juni 2008, 18:28 Uhr

Eine Privatoffenbarung ist eine übernatürliche Offenbarung nach dem Tode des letzten Apostels an bestimmte Personen z.B an die heilige Margareta Maria Alacoque bezüglich der Herz-Jesu-Verehrung.

Die öffentliche Offenbarung ist mit dem Tod der Apostel abgeschlossen. Auch die Bischöfe mit dem Papst sind nicht Träger der Offenbarung, sondern ihrer Tradition und Weiterentwicklung.

Inhalte

Inhalte von Privatoffenbarungen zählen nicht zum Depositum fidei (Glaubensgut), und wird deshalb nicht von der Kirche zum Glauben vorgelegt. Anderseits wäre es nunvernünftig und ehrfurchtlos gegenüber dem offenbarendem Gott, eine Privatoffenbarung, deren Echtheit die Kirche feststellt, nicht zu glauben. Sie stellen nicht nur nach Karl Rahner einen Imperativ (Befehl) an die Christenheit dar (vgl. „Fatima Ruft“ Nr. 196, 1/2007, S.15). Eine Privatoffenbarung muss die öffentliche Offenbarung fördern.

Prüfung durch die Kirche, drei Urteilskategorien

Die katholische Kirche hat bei Berichten von Erscheinungen (z. B. Muttergottes) die Möglichkeit, in einer Beurteilung ihre offizielle Meinung abzugeben.

Im offiziellen Sprachgebrauch werden drei Beurteilungsbegriffe verwendet:

  • Constat de supernaturalite: Es steht fest, dass es sich um Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort offiziell bestätigt.
  • Constat de non supernaturalite: Es steht fest, dass es sich um nichts Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort offiziell verurteilt.
  • Non constat de supernaturalite: Es steht nicht fest, ob es sich um Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort weder verworfen nocht bestätigt. In einem gewissen Sinn ist dieses Urteil daher ein "neutrales" bzw. abwartendes Urteil. Das ablehnende Urteil zu akzeptieren ist den Gläubigen dringend empfohlen.

Es steht fest, dass die Ereignisse übernatürlich sind

  • So geht das Fronleichnamsfest auf die Vision Julianas von Lüttich (Belgien) zurück. Deren Beichtvater, der Papst wurde, führte das noch fehlende Fest ein.
  • Fatima (Pontevedra und Tuy - Portugal)

Der Papst zeigt dies unter anderem, dass er für Lourdes (11. Februar) und Fatima (13. Mai) ein eigener Gedächtnistag in den Römischen Kalender eingeführt hat.

Es steht nicht fest, dass die Ereignisse übernatürlich sind

  • Marpingen (Dekret des Bischofs von Trier vom 13. Dezember 2005, Deutschland)

Es steht fest, dass die Ereignisse nicht übernatürlich sind

Weitere Privatoffenbarungen (und fehlende Zuordnungen)

  • Albert Drexel (Der Glaube ist mehr als Gehorsam) (Österreich/Schweiz)

siehe: Konzilskonstitution Dei verbum