Gregor I.

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Gregor I. bzw. Gregor der Große wurde um 540 in Rom geboren und starb am 12. März 604. Der Festtag dieses Heiligen ist der 12. März.

Er stammte aus senatorischem Adel und war 572–573 praefectus urbi. Er stiftete nach dem Tod des Vaters Gordian, eines Regionarius, in Sizilien sechs Klöster und errichtete im elterlichen Palast am Clivus Scauri in Rom ein Andreaskloster, wohin er sich etwa 575 zurückzog. Auch Gordians Schwester Tarseilla, die Gregor besonders verehrte, Aemiliana und Gordiana lebten zeitweise fern der Welt.

Von Benedikt I. oder Pelagius II. wurde Gregor zum Regionardiakon geweiht. Pelagius II. sandte ihn 579 als Apokrisiar nach Byzanz, wo er trotz Widerstrebens, zum Papst gewählt wurde. Er empfing die Bischofsweihe am 3. September 590. Durch Beziehungen zum fränkischen Königshaus gelang Gregor die Chrisianisierung der Angelsachsen, denen er Augustinus, den Prior des Andreasklosters, mit ca. 40 Mönchen sandte. Da sich das westgotische Reich in Spanien, mit König Rekkareds Regierungsantritt im Jahre 586 vom Arianismus abwandte, bemühte sich Gregor erfolgreich um dessen engere Verbinung mit der römischen Kirche. Gegen Hunger und Seuchen reorganisierte er die Bewirtschaftung des krichlichen Grundbesitzes, schützte die Kolonen vor Ausbeutung, erreichte mit den Langobarden, die 592/593 Rom belagerten, ein friedliches Einvernehmen und bahnte durch deren katholische Königin Theodelinde, den Übertritt zum katholischen Bekenntnis an. Um priesterliche Zucht und Heiligung bemüht, konnte er das mailändische Schisma beilegen. Im Niedergang des oströmischen Reiches wurde Gregor zum Anwalt und Führer der italienischen Bevölkerung und bereitete so die päpstliche Herrschaft im Kirchenstaat vor.

Dem Mittelalter war Gregor eine moraltheoloisch-asketisch-mystisch Autorität. Als ein letzter Römer, beeinflußte er seit Deba und Alkuin die Theologie bis Johannes Bonaventura, Albertus Magnus, Thomas von Aquin, Johannes Gerson, Johannes Mauburnus, die deutsche und spanische Mystik. Als Reproduzent augustinischer Gedanken wurde er Ende des 19. Jh. wenig geschätzt, gegenwärtig aber erneuert sich sogar sein spekulativ-wissenschaftliches Ansehen.

Beachtenswert ist Gregor in der Gotteslehre. Er bezeugt die Gültigkeit der Häretikertaufe und -weihe, die Verehrung der allemeinen Konzilien wie der Hl. Schrift, die Unauflöslichkeit der Ehe und den Bilder- und Reliquienkult. Bedeutend ist auch seine Lehre über die Engel und die Gaben des Hl. Geistes.

Ebenso wurden die Gregorianischen Messen (Totengedächtnis) bedeutsam für die abendländische Theologie. An seinen Namen knüpfen sich wichtige liturgische Reformen (Sakramentar, gregoriansicher Gesang). Entgegen der Auffassung der Mauriner kommt K. Hallinger zu dem Ergebnis, daß die Benediktregel, dem Mönchtum Gregors nicht näher bekannt war. Gegen den Titel Oekumnos des Patriarchen von Konstantinopel erhob Gregor Einspruch, lehnte auch für sich die Bezeichnung universalis papa ab und zog die Bezeichnung servus servorum Dei vor. Dies tat er, obwohl er sich der Vorrechte des römischen Bischofs bewußt war. Dieser Sachverhalt wurde wichtig für das Verhalten von Primat und Episkopat.


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