Ordo paenitentiae

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Ordo paenitentiae

Kongregation für den Gottesdienst
im Pontifikat von Papst
Paul VI.
Neue liturgische Ordnung der Beichte (vgl. Reconciliationem inter deum et homines)
2. Dezember 1973

(Offizielle lateinische Ausgabe: Rituale Romanum ex decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum auctoritate Pauli Pp. VI promulgatum, Ordo Paenitentiae. Vatikanstadt 1974, 1974 (2. Editio).

(Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 1, Dokumente des Apostolischen Stuhls 1963 – 1973; Herausgegeben von Heinrich Rennings und Martin Klöckener, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1983, S. 1325-1345, Randnummern 3173-3216 (nach dem „Enchiridion Documentorum Instaurationis Liturgicae“; ISBN 3-7666-9266-6; Deutscher Text: Die Feier der Buße nach dem neuen Rituale Romanum. Studienausgabe, hrsg. von den Liturgischen Instituten Salzburg, Trier, Zürich. Einsiedeln u. a. 1974)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Inhaltsverzeichnis

I. Das Geheimnis der Versöhnung in der Heilsgeschichte

1. Der Vater hat seine Barmherzigkeit dadurch geoffenbart, dass er die Welt in Christus mit sich versöhnt hat, der durch sein am Kreuz vergossenes Blut Frieden gestiftet hat für alle, die im Himmel und auf Erden sind <ref>Vgl. {{#ifeq: 2. Brief des Paulus an die Korinther | Ordo paenitentiae |{{#if: 2 Kor|2 Kor|2. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 2 Kor |2 Kor|2. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 5{{#if:18 f|,18 f}} Kor%205{{#if:18 f|,18 f}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%205{{#if:18 f|,18 f}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Brief des Paulus an die Kolosser | Ordo paenitentiae |{{#if: Kol|Kol|Brief des Paulus an die Kolosser}}|{{#if: Kol |Kol|Brief des Paulus an die Kolosser}}}} 1{{#if:20|,20}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>. Der menschgewordene Gottessohn hat unter den Menschen gelebt, um sie aus der Knechtschaft der Sünde zu befreien <ref>Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Ordo paenitentiae |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 8{{#if:34-36|,34-36}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref> und aus der Finsternis in sein wunderbares Licht zu rufen <ref>Vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Petrus | Ordo paenitentiae |{{#if: 1 Petr|1 Petr|1. Brief des Petrus}}|{{#if: 1 Petr |1 Petr|1. Brief des Petrus}}}} 2{{#if:9|,9}} Petr%202{{#if:9|,9}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Petr%202{{#if:9|,9}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>. Darum hat er sein Wirken auf Erden mit der Verkündigung der Buße begonnen und gesagt: "Bekehrt euch und glaubt an das Evangelium" (Mk 1,15).

Schon die Propheten hatten immer wieder zur Buße aufgerufen. So hat auch Johannes der Täufer die Herzen der Menschen auf das Kommen des Reiches Gottes vorbereitet, als er auftrat und verkündete: "Lasst euch taufen! Bekehrt euch, damit eure Sünden vergeben werden" (Mk 1,4).

Jesus selbst hat die Menschen nicht nur zur Buße gemahnt und sie aufgefordert, nicht mehr zu sündigen und sich mit ganzem Herzen Gott zuzuwenden<ref>Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Lukas | Ordo paenitentiae |{{#if: Lk|Lk|Evangelium nach Lukas}}|{{#if: Lk |Lk|Evangelium nach Lukas}}}} 15{{#if:|,{{{3}}}}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>, sondern auch die Sünder aufgenommen und mit dem Vater versöhnt <ref> {{#ifeq: Evangelium nach Lukas | Ordo paenitentiae |{{#if: Lk|Lk|Evangelium nach Lukas}}|{{#if: Lk |Lk|Evangelium nach Lukas}}}} 5{{#if:20.27-32|,20.27-32}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Evangelium nach Lukas | Ordo paenitentiae |{{#if: Lk|Lk|Evangelium nach Lukas}}|{{#if: Lk |Lk|Evangelium nach Lukas}}}} 7{{#if:48|,48}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>. Außerdem hat er Kranke geheilt zum Zeichen seiner Vollmacht, Sünden zu vergeben <ref>Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Ordo paenitentiae |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 9{{#if:2-8|,2-8}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>. Zuletzt ist er selbst für unsere Sünden gestorben und zu unserer Rechtfertigung auferstanden<ref>Vgl. {{#ifeq: Vorlage:Röm (Bibel) | Ordo paenitentiae |{{#if: Röm|Röm|Vorlage:Röm (Bibel)}}|{{#if: Röm |[[Vorlage:Röm (Bibel)|Röm]]|[[Vorlage:Röm (Bibel)]]}}}} 4{{#if:25|,25}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>. Deswegen hat er in der Nacht, da er überliefert wurde, am Beginn seines heilbringenden Leidens <ref>Vgl. Die Feier der Gemeindemesse, Drittes Hochgebet. </ref> in seinem Blut zur Vergebung der Sünden das Opfer des Neuen Bundes gestiftet<ref>Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Ordo paenitentiae |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 26{{#if:28|,28}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>. Nach seiner Auferstehung hat er den Aposteln den Heiligen Geist mitgeteilt, um ihnen Vollmacht zu geben, Sünden zu erlassen oder nicht zu erlassen<ref>Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Ordo paenitentiae |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 20{{#if:19-23|,19-23}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>, und den Auftrag, in seinem Namen allen Völkern Buße und Vergebung der Sünden zu verkünden<ref> Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Lukas | Ordo paenitentiae |{{#if: Lk|Lk|Evangelium nach Lukas}}|{{#if: Lk |Lk|Evangelium nach Lukas}}}} 24{{#if:47|,47}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>.

Den Auftrag des Herrn hat Petrus erfüllt, dem gesagt worden war: "Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreiches geben. Was du auf Erden binden wirst, wird auch im Himmel gebunden sein. Was du auf Erden lösen wirst, wird auch im Himmel gelöst sein" (Mt 16,19). Denn am Pfingstfest hat er die Vergebung der Sünden durch die Taufe verkündet: "Bekehrt euch ... und jeder von euch lasse sich auf den Namen Jesu Christi taufen zur Vergebung eurer Sünden" (Apg 2,38)<ref>Vgl. {{#ifeq: Apostelgeschichte | Ordo paenitentiae |{{#if: Apg|Apg|Apostelgeschichte}}|{{#if: Apg |Apg|Apostelgeschichte}}}} 3{{#if:19.26|,19.26}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Apostelgeschichte | Ordo paenitentiae |{{#if: Apg|Apg|Apostelgeschichte}}|{{#if: Apg |Apg|Apostelgeschichte}}}} 17{{#if:30|,30}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>. Seitdem ruft die Kirche die Menschen immer wieder von der Sünde zur Umkehr und macht durch die Feier der Buße den Sieg Christi über die Sünde offenbar.

2. Das geschieht grundlegend in der Taufe. Durch sie wird der alte Mensch mit Christus gekreuzigt, "damit der Leib der Sünde vernichtet wird und wir nicht Sklaven der Sünde bleiben", sondern mit Christus auferstehen und fortan für Gott leben<ref>Vgl. {{#ifeq: Vorlage:Röm (Bibel) | Ordo paenitentiae |{{#if: Röm|Röm|Vorlage:Röm (Bibel)}}|{{#if: Röm |[[Vorlage:Röm (Bibel)|Röm]]|[[Vorlage:Röm (Bibel)]]}}}} 6{{#if:4-10|,4-10}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>. Deswegen bekennt die Kirche ihren Glauben an "die eine Taufe zur Vergebung der Sünden".

Im Messopfer wird das Leiden Christi vergegenwärtigt, und der für uns hingegebene Leib und das zur Vergebung der Sünden vergossene Blut werden Gott von der Kirche stets neu zum Heil der ganzen Welt dargebracht. Denn in der Eucharistie ist Christus gegenwärtig und wird als "Opfer unserer Versöhnung"<ref>Die Feier der Gemeindemesse, Drittes Hochgebet. </ref> dargebracht, damit wir durch seinen Heiligen Geist "zur Einheit zusammengeführt werden"<ref>Die Feier der Gemeindemesse, Zweites Hochgebet. </ref>.

Darüber hinaus hat unser Erlöser Jesus Christus in seiner Kirche das Bußsakrament gestiftet, als er seinen Aposteln und deren Nachfolgern die Vollmacht übertrug, Sünden zu vergeben, damit die Gläubigen, die nach der Taufe in Sünde fallen, in der Gnade erneuert und so mit Gott versöhnt werden<ref>Vgl. Conc. Trid., Sessio XIV, De sacramento Paenitentiae, cap. 1: Denz.-Schön. 1668 et 1670; can. 1: Denz.-Schön. 1701. </ref>. Denn in der Kirche gibt es "Wasser und Tränen: das Wasser der Taufe und die Tränen der Buße"<ref>Ambrosius, Epist. 41,12: PL 16,1116. </ref>.

II. Versöhnung als Lebensvollzug der Kirche

Die Kirche ist heilig und bedarf doch stets der Reinigung

3. Christus "hat seine Kirche geliebt und sich für sie hingegeben, um sie heilig zu machen" (Eph 5,25-26). Er hat sie als Braut mit sich verbunden<ref>Vgl. {{#ifeq: Johannes-Apokalypse | Ordo paenitentiae |{{#if: Offb|Offb|Johannes-Apokalypse}}|{{#if: Offb |Offb|Johannes-Apokalypse}}}} 19{{#if:7|,7}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>. Als seinen Leib erfüllt er sie mit seinen göttlichen Gaben<ref>Vgl. {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Ordo paenitentiae |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 1{{#if:22-23|,22-23}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen gentium" Nr. 7: AAS 57 (1965), S. 9-11. </ref> und vermittelt durch sie allen Menschen Wahrheit und Gnade.

Die Glieder der Kirche sind jedoch der Versuchung ausgesetzt, und oft fallen sie leider in Sünde. "Während" also "Christus ,heilig, schuldlos, unbefleckt' war (Hebr 7,26) und Sünde nicht kannte (2 Kor 5,21), sondern allein die Sünden des Volkes zu sühnen gekommen ist (vgl. Hebr 2,17), umfasst die Kirche Sünder in ihrem eigenen Schoße. Sie ist zugleich heilig und stets der Reinigung bedürftig, sie geht immerfort den Weg der Buße und Erneuerung."<ref>Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen gentium" Nr. 8: ebd. S. 12. </ref>

Die Buße im Leben und in der Liturgie der Kirche

4. Auf vielerlei Weise verwirklicht das Volk Gottes diese fortwährende Buße: Indem es durch sein Dulden teilhat am Leiden Christi<ref>Vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Petrus | Ordo paenitentiae |{{#if: 1 Petr|1 Petr|1. Brief des Petrus}}|{{#if: 1 Petr |1 Petr|1. Brief des Petrus}}}} 4{{#if:13|,13}} Petr%204{{#if:13|,13}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Petr%204{{#if:13|,13}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>, Werke der Barmherzigkeit und der Liebe übt<ref>Vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Petrus | Ordo paenitentiae |{{#if: 1 Petr|1 Petr|1. Brief des Petrus}}|{{#if: 1 Petr |1 Petr|1. Brief des Petrus}}}} 4{{#if:8|,8}} Petr%204{{#if:8|,8}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Petr%204{{#if:8|,8}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref> und sich gemäß dem Evangelium Christi täglich mehr bekehrt, wird es in der Welt zum Zeichen der Hinkehr zu Gott. Das bringt die Kirche in ihrem Leben und in der Feier der Liturgie zum Ausdruck, wenn die Gläubigen sich als Sünder bekennen und um die Vergebung Gottes und der Brüder bitten, wie es in den Bußgottesdiensten, bei der Verkündigung des Wortes Gottes, im Gebet und durch die Bußelemente der Eucharistiefeier geschieht<ref>Vgl. Conc. Trid., Sessio XIV, De sacramento Paenitentiae: Denz.-Schön. 1638, 1740, 1743; S. Congr. Rituum, Instr. "Eucharisticum mysterium", 25. Mai 1967, Nr. 35: AAS 59 (1967), S. 560-561; Missale Romanum, Institutio generalis Nr. 29, 30, 56 a.b.g. </ref>.

Im Bußsakrament aber "erhalten" die Gläubigen "für die Gott zugefügten Beleidigungen von seiner Barmherzigkeit Verzeihung und werden zugleich mit der Kirche versöhnt, die sie durch die Sünde verwundet haben und die zu ihrer Bekehrung durch Liebe, Beispiel und Gebet mitwirkt"<ref>Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen gentium" Nr. 11: AAS 57 (1965), S. 15-16. </ref>.

Die Versöhnung mit Gott und der Kirche

5. Die Sünde ist eine Gott zugefügte Beleidigung, die die Gemeinschaft mit ihm zerstört. Daher "zielt" die Buße "letztlich darauf hin, dass wir Gott lieben und uns ihm ganz anvertrauen"<ref>Paulus VI., Apost. Konst. "Paenitemini", 17. Febr. 1966: AAS 58 (1966), S. 179; vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen gentium" Nr. 11: AAS 57 (1965), S. 15-16. </ref>. Darum kehrt der Sünder, der sich durch die Gnade des barmherzigen Gottes bewegen lässt und Buße tut, zum Vater zurück, der "uns zuerst geliebt hat" (1 Joh 4,19). Er kehrt zurück zu Christus, der sich für uns hingegeben hat<ref>Vgl. {{#ifeq: Brief des Paulus an die Galater | Ordo paenitentiae |{{#if: Gal|Gal|Brief des Paulus an die Galater}}|{{#if: Gal |Gal|Brief des Paulus an die Galater}}}} 2{{#if:20|,20}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Ordo paenitentiae |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 5{{#if:25|,25}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>, und zum Heiligen Geist, der uns in reichem Maß geschenkt ist<ref>Vgl. {{#ifeq: Brief des Paulus an Titus | Ordo paenitentiae |{{#if: Tit|Tit|Brief des Paulus an Titus}}|{{#if: Tit |Tit|Brief des Paulus an Titus}}}} 3{{#if:6|,6}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>. Außerdem sind "auf Grund der verborgenen und gnädigen Ordnung des Heiles alle Menschen durch übernatürliche Bande miteinander verknüpft, so dass die Sünde des einzelnen auch den übrigen schadet, ebenso wie ihnen die Heiligkeit des einzelnen zugute kommt"<ref>Paulus VI., Apost. Konst. "Indulgentiarum doctrina", 1. Jan. 1967, Nr. 4: AAS 59 (1967), S.9; vgl. Pius XII., Enzyklika "Mystici corporis", 29. Juni 1943: AAS 35 (1943), S. 213. </ref>; deshalb führt die Buße immer auch zur Versöhnung mit den Brüdern, denen die Sünde schadet.

Überdies tun die Menschen oft gemeinsam Unrecht. Sie helfen einander aber auch, wenn sie Buße tun. So schaffen sie, durch die Gnade Christi von der Sünde befreit, gemeinsam mit allen Menschen guten Willens in dieser Welt Gerechtigkeit und Frieden.

Die wesentlichen Akte bei der Feier des Bußsakramentes

6. Kommt der sündig gewordene Christ, vom Heiligen Geist geführt, zum Empfang des Bußsakramentes, muss er sich vor allem von ganzem Herzen zu Gott bekehren. Diese innere Umkehr schließt die Reue über die Sünde und den Vorsatz zu einem neuen Leben ein und kommt durch das Bekenntnis vor der Kirche, durch eine angemessene Genugtuung und durch die Besserung des Lebens zum Ausdruck. Gott aber schenkt die Vergebung der Sünden durch die Kirche, die durch den Dienst der Priester handelt<ref>Vgl. Conc. Trid., Sessio XIV, De sacramento Paenitentiae, cap. 1: Denz.-Schön. 1673-1675. </ref>.

a) Reue

Unter den Akten des Beichtenden steht die Reue an erster Stelle. Sie "ist der Schmerz der Seele und der Abscheu über die begangene Sünde, verbunden mit dem Vorsatz, fortan nicht mehr zu sündigen"<ref>Ebd. cap. 4: Denz.-Schön. 1676. </ref>. "Es ist" nämlich "nur durch ,metanoia', d. h. durch die innere Umwandlung des ganzen Menschen, möglich, zum Reich Christi Zugang zu finden. Durch sie beginnt der Mensch, der erschüttert ist von der Heiligkeit und Liebe Gottes, welche uns in dieser Endzeit durch den Sohn offenbar und in Fülle zuteil geworden ist (vgl. Hebr 1,2; Kol 1,19 u.ö.; Eph 1,23 u. ö.), nachzudenken, zu urteilen und sein Leben zu ordnen."<ref>Paulus VI., Apost. Konst. "Paenitemini", 17. Febr. 1966: AAS 58 (1966), S.179. </ref> Von dieser inneren Reue hängt die Echtheit der Buße ab. Die Bekehrung muss nämlich den Menschen innerlich erfassen, um ihn zu immer tieferer Einsicht zu führen und ihn Christus immer mehr gleichzugestalten.

b) Bekenntnis

Zum Bußsakrament gehört das Schuldbekenntnis, das aus der vor Gott gewonnenen Selbsterkenntnis und aus der Reue über die Sünden hervorgeht. Der Beichtende soll jedoch im Lichte der Barmherzigkeit Gottes sein Gewissen erforschen und sich seiner Sünden anklagen. Das Bekenntnis setzt beim Beichtenden den Willen voraus, sich dem Priester zu öffnen, beim Beichtvater aber die geistliche Urteilsfähigkeit, kraft deren er als Stellvertreter Christi die Schlüsselgewalt ausübt und über Erlassen oder Nichterlassen der Sünden entscheidet<ref>Vgl. Conc. Trid., Sessio XIV, De sacramento Paenitentiae, cap. 5: Denz.-Schön. 1679. </ref>.

c) Genugtuung

Die Bekehrung wird abgeschlossen durch die Genugtuung für die Sünden, die Besserung des Lebens und die Wiedergutmachung des Schadens<ref>Vgl. Conc. Trid., Sessio XIV, De sacramento Paenitentiae, cap.8: Denz.-Schön. 1690-1692; Paulus VI., Apost. Konst. "Indulgentiarum doctrina", 1. Jan. 1967, Nr. 2-3: AAS 59 (1967), S. 6-8. </ref>. Das Bußwerk und das Maß der Genugtuung müssen jedem einzelnen so entsprechen, dass er die Ordnung dort wiederherstellt, wo er sie gestört hat, und für seine Krankheit die angemessene Medizin erhält. Die auferlegte Buße soll deshalb wirklich ein Heilmittel für die Sünde sein und zur Erneuerung des Lebens beitragen. So "vergisst" der Christ, der Buße tut, "was hinter ihm liegt" (Phil 3,13), fügt sich neu in die Heilsordnung ein und richtet sich auf die Vollendung der Heilszeit aus.

d) Lossprechung

Gott gewährt dem Sünder, der durch das sakramentale Sündenbekenntnis vor dem Diener der Kirche seine Bekehrung zum Ausdruck bringt, Verzeihung durch das Zeichen der Lossprechung. So wird das Bußsakrament vollendet. Denn nach der göttlichen Ordnung des Heils, in der die Güte und Menschenliebe Gottes, unseres Retters, erschienen ist<ref>Vgl. {{#ifeq: Brief des Paulus an Titus | Ordo paenitentiae |{{#if: Tit|Tit|Brief des Paulus an Titus}}|{{#if: Tit |Tit|Brief des Paulus an Titus}}}} 3{{#if:4-5|,4-5}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref> will uns Gott durch sichtbare Zeichen das Heil mitteilen und seinen Bund mit uns erneuern.

Durch das Bußsakrament nimmt also der Vater den Sohn wieder an, der zu ihm zurückkehrt; Christus nimmt das verlorene Schaf auf seine Schultern und trägt es zur Herde zurück; der Heilige Geist heiligt von neuem seinen Tempel oder wohnt in größerer Fülle in ihm. Das kommt durch die neuerliche oder intensivere Teilnahme am Tisch des Herrn zum Ausdruck. Denn beim Festmahl der Kirche Gottes herrscht Freude über den aus der Fremde heimgekehrten Sohn<ref>Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Lukas | Ordo paenitentiae |{{#if: Lk|Lk|Evangelium nach Lukas}}|{{#if: Lk |Lk|Evangelium nach Lukas}}}} 15{{#if:7.10.32|,7.10.32}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>.

Die Notwendigkeit und der Nutzen des Bußsakramentes

7. Nicht nur der Schaden, den die Sünde im Leben der einzelnen und der Gemeinschaft anrichtet, ist verschiedenartig und vielfältig, sondern auch das Heilmittel der Buße: Wer sich durch schwere Sünde von der Gemeinschaft der Liebe Gottes getrennt hat, wird durch das Bußsakrament zum Leben gerufen, das er verloren hatte. Wer aber in leichte Sünde fällt und täglich seine Schwachheit erfährt, der gewinnt aus der wiederholten Feier der Buße Kraft, um zur vollen Freiheit der Kinder Gottes zu gelangen.

a) Um der heilbringenden Wirkung des Bußsakramentes teilhaft zu werden, muss der Gläubige nach der Ordnung des barmherzigen Gottes alle schweren Sünden, deren er sich bei der Erforschung seines Gewissens erinnert, dem Priester im einzelnen bekennen<ref>Vgl. Conc. Trid., Sessio XIV, De sacramento Paenitentiae, can. 7-8: Denz.-Schön. 1707-1708. </ref>.

b) Der häufige und gewissenhafte Empfang dieses Sakramentes ist außerdem auch für jene, die leichte Sünden begangen haben, sehr nützlich. Es geht nämlich nicht nur um die Wiederholung eines Ritus oder um irgendeine psychologische Übung, sondern um das ständige Bemühen, die Taufgnade zu vervollkommnen, damit in uns, die wir das Todesleiden Jesu Christi an unserem Leib tragen, mehr und mehr das Leben Jesu sichtbar werde<ref>Vgl. {{#ifeq: 2. Brief des Paulus an die Korinther | Ordo paenitentiae |{{#if: 2 Kor|2 Kor|2. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 2 Kor |2 Kor|2. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 4{{#if:10|,10}} Kor%204{{#if:10|,10}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%204{{#if:10|,10}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>. Bei diesen "Andachtsbeichten" sollen die Gläubigen, wenn sie sich leichter Sünden anklagen, vor allem danach trachten, Christus gleichförmiger zu werden und sorgfältiger dem Anruf des Geistes zu folgen.

Damit aber dieses heilbringende Sakrament in den Gläubigen seine Kraft entfalten kann, muss es in ihrem ganzen Leben tief verwurzelt sein und sie anspornen, Gott und den Brüdern eifriger zu dienen.

Bei der Feier dieses Sakramentes bekennt die Kirche jedes Mai ihren Glauben, dankt Gott für die in Christus geschenkte Freiheit<ref>Vgl. {{#ifeq: Brief des Paulus an die Galater | Ordo paenitentiae |{{#if: Gal|Gal|Brief des Paulus an die Galater}}|{{#if: Gal |Gal|Brief des Paulus an die Galater}}}} 4{{#if:31|,31}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref> und bringt sich zum Lob der Herrlichkeit Gottes als geistliches Opfer dar, indem sie Christus entgegengeht.

III. Aufgaben und Dienste bei der Versöhnung

Die Aufgabe der Gemeinde bei der Feier der Buße

8. Als priesterliches Volk wirkt die ganze Kirche auf verschiedene Weise beim Werk der Versöhnung mit, das ihr von Gott anvertraut worden ist. Denn sie ruft nicht nur durch die Verkündigung des Wortes Gottes zur Buße, sondern tritt auch für die Sünder ein und kommt dem, der umkehrt, mit mütterlicher Sorge und Aufmerksamkeit zu Hilfe, damit er seine Sünden einsehe und bekenne und von Gott, der allein die Macht hat, Sünden zu vergeben, Barmherzigkeit erlange. Darüber hinaus wird die Kirche durch den von Christus den Aposteln und ihren Nachfolgern anvertrauten Dienst zum Werkzeug der Bekehrung und der Lossprechung für den, der Buße tut<ref>Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Ordo paenitentiae |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 18{{#if:18|,18}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Ordo paenitentiae |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 20{{#if:23|,23}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>.

Der Dienst des Beichtvaters

9. a) Die Kirche übt den Dienst der sakramentalen Versöhnung durch die Bischöfe und Priester aus, welche die Gläubigen durch die Verkündigung des Wortes zur Umkehr rufen, die Vergebung der Sünden im Namen Christi und in der Kraft des Heiligen Geistes bezeugen und sie den Gläubigen gewähren.

Bei der Ausübung dieses Dienstes handeln die Priester in Gemeinschaft mit dem Bischof, der die Bußdisziplin regelt, und haben Anteil an dessen Amt und Vollmacht<ref>Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen gentium" Nr. 26: AAS 57 (1965), S. 31-32. </ref>.

b) Für den Dienst der sakramentalen Versöhnung ist jener Priester zuständig, der nach dem kanonischen Recht die Vollmacht zur Lossprechung besitzt. Aber auch jene Priester, die keine Beichtvollmacht haben, sprechen Gläubige, die sich in Todesgefahr befinden, gültig und erlaubterweise los.

Die pastorale Ausübung dieses Dienstes

10. a) Damit der Beichtvater seine Aufgabe sachgerecht erfüllen, d. h. die Krankheiten der Seele erkennen, geeignete Hilfsmittel anwenden und sein richterliches Amt weise ausüben kann, muss er sich das dazu notwendige Wissen und die erforderliche Klugheit erwerben. Das soll er durch eifriges Studium unter der Leitung des kirchlichen Lehramtes tun, vor allem aber auch durch Gebet. Denn bei der Unterscheidung der Geister geht es um eine tiefe Erkenntnis des Wirkens Gottes im Herzen der Menschen; sie ist eine Gabe des Heiligen Geistes und die Frucht der Liebe<ref>Vgl. {{#ifeq: Brief des Paulus an die Philipper | Ordo paenitentiae |{{#if: Phil|Phil|Brief des Paulus an die Philipper}}|{{#if: Phil |Phil|Brief des Paulus an die Philipper}}}} 1{{#if:9-10|,9-10}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref>.

b) Der Priester soll stets bereit sein, das Sündenbekenntnis der Gläubigen zu hören, sooft sie vernünftigerweise darum bitten<ref>Vgl. S. Congr. pro Doctrina Fidei, Normae pastorales circa absolutionem sacramentalem generali modo impertiendam, 16. Juni 1972, Nr. XII: AAS 64 (1972), S. 514. </ref>.

c) Indem er den Sünder annimmt, der Buße tut, und ihn zum Licht der Wahrheit führt, handelt er wie ein Vater. Denn er offenbart den Menschen das Herz Gottes, des Vaters, und ist so ein Abbild Christi, des Guten Hirten. Er soll sich daher bewusst sein, dass ihm der Dienst Christi anvertraut ist, der zum Heil der Menschen das Werk der Erlösung gnädig vollbracht hat und mit seiner Kraft in den Sakramenten gegenwärtig ist<ref>Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie "Sacrosanctum concilium" Nr. 7: AAS 56 (1964), S. 100-101. </ref>.

d) Der Beichtvater muss sich bewusst sein, dass er als Diener Gottes vom Gewissenszustand seines Bruders Kenntnis erhält. Er ist daher von Amts wegen verpflichtet, das Beichtgeheimnis unverbrüchlich zu bewahren.

Die Aufgabe des Beichtenden

11. Der Gläubige, der Buße tut, wirkt entscheidend am Sakrament mit.

Wenn er nämlich in der richtigen Verfassung dieses von Christus eingesetzte Heilmittel gebraucht und seine Sünden bekennt, hat er Anteil am sakramentalen Geschehen selbst, das der Priester durch die im Namen Christi erteilte Lossprechung vollendet.

So feiert der Gläubige, der die Barmherzigkeit Gottes an sich erfährt und für sie Zeugnis ablegt, zusammen mit dem Priester den Gottesdienst der sich ständig erneuernden Kirche.

IV. Die Feier des Buß-Sakramentes

Ort der Feier

12. Das Bußsakrament wird an dem vom Recht vorgesehenen Ort vollzogen.

Zeit der Feier

13. Die Versöhnung der Gläubigen kann zu jeder Zeit gefeiert werden. Sie sollten jedoch Tag und Stunde wissen, zu denen der Priester zur Ausübung dieses Dienstes anwesend ist. Sie sollen daran gewöhnt werden, vor allem zu den festgesetzten Zeiten, nicht aber während der Messfeier, zum Empfang des Bußsakramentes zu kommen<ref>Vgl. S. Congr. Rituum, Instr. "Eucharisticum mysterium", 25. Mai 1967, Nr. 35: AAS 59 (1967), S. 560-561. </ref>.

Die österliche Bußzeit ist für die Feier des Bußsakramentes besonders geeignet, weil schon am Aschermittwoch das Volk Gottes feierlich eingeladen wird: "Bekehrt euch und glaubt an das Evangelium!" Daher sollten in dieser Zeit mehrere Bußgottesdienste gehalten werden, damit alle Gläubigen Gelegenheit haben, sich mit Gott und den Brüdern zu versöhnen und die Feier des Ostergeheimnisses mit erneuertem Herzen zu begehen.

Liturgische Kleidung

14. Bezüglich der liturgischen Kleidung bei der Feier der Buße halte man sich an die Vorschriften des zuständigen Ortsordinarius.

A DIE FEIER DER VERSÖHNUNG FÜR EINEN EINZELNEN

Vorbereitung des Priesters und des Beichtenden

15. Der Priester und der Gläubige, der beichten will, sollen sich auf die Feier des Sakramentes vor allem durch Gebet vorbereiten. Der Priester soll zum Heiligen Geist um Erleuchtung und Liebe beten; der Beichtende soll sein Leben im Licht der Worte und Taten Christi betrachten und Gott um Vergebung für seine Sünden bitten .

Begrüßung

16. Der Priester soll den Gläubigen, der beichten will, mit brüderlicher Liebe aufnehmen und ihn mit freundlichen Worten begrüßen, wie es der Situation entspricht. Dann macht der Beichtende, und gegebenenfalls auch der Priester, das Kreuzzeichen und spricht: "Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen." Anschließend ermuntert der Priester den Beichtenden kurz zum Vertrauen auf Gott. Wenn dieser dem Beichtvater unbekannt ist, soll er ihm Auskunft geben über seine Lebensverhältnisse, über die Zeit der letzten Beichte, über Schwierigkeiten im christlichen Leben und über anderes mehr, was zu wissen dem Beichtvater bei der Ausübung seines Dienstes nützlich sein kann.

Lesung des Wortes Gottes

17. Der Priester oder der Beichtende liest dann, wenn es nützlich erscheint, einen Schrifttext. Das kann auch schon bei der Vorbereitung auf die Feier des Sakramentes geschehen. Denn das Wort Gottes hilft dem Sünder bei der Erkenntnis seiner Sünden und ruft ihn zur Umkehr und zum Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes.

Sündenbekenntnis und Genugtuung

18. Der Beichtende kann, wo es Sitte ist, das Bekenntnis seiner Sünden mit einem allgemeinen Sündenbekenntnis beginnen: "Ich bekenne." Wenn nötig, hilft ihm der Priester, seine Sünden vollständig zu beichten. Außerdem soll er ihn ermahnen, die Gott zugefügten Beleidigungen aufrichtig zu bereuen. Durch geeignete Ratschläge soll er ihm helfen, ein neues Leben zu beginnen, und ihn, wenn es erforderlich ist, über die Pflichten eines christlichen Lebens unterrichten.

Wenn der Beichtende Schaden angerichtet oder Ärgernis erregt hat, soll er ihn anleiten, sich eine angemessene Wiedergutmachung vorzunehmen.

Dann legt der Priester dem Gläubigen, der gebeichtet hat, die Genugtuung auf. Sie soll nicht nur eine Sühne für vergangene Schuld sein, sondern auch eine Hilfe zu einem neuen Leben und ein Heilmittel gegen seine Schwachheit. Deshalb soll das Bußwerk, soweit dies möglich ist, der Schwere und Eigenart der Sünden entsprechen. Es kann in Gebet, in Selbstverleugnung, vor allem aber im Dienst am Nächsten und in Werken der Barmherzigkeit bestehen, damit der soziale Aspekt von Sünde und Vergebung sichtbar werde.

Gebet des Gläubigen und priesterliche Lossprechung

19. Danach bringt der Gläubige, der gebeichtet hat, seine Reue und seinen Vorsatz durch ein Gebet zum Ausdruck, in dem er Gott, den Vater, um Verzeihung bittet. Es sollte ein Gebet sein, das sich auf Texte der Heiligen Schrift stützt.

Nach diesem Gebet streckt der Priester seine Hände - oder wenigstens die Rechte - über das Haupt des Gläubigen aus und spricht die Absolution, deren wesentliche Worte lauten:

"Ich spreche dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."

Während der Priester diese Worte spricht, macht er das Kreuzzeichen über den Gläubigen. Die Absolutionsworte (vgl. Nr. 46) weisen darauf hin, dass die Versöhnung von Gott, dem barmherzigen Vater, ausgeht; sie zeigen den Zusammenhang der Versöhnung des Sünders mit dem Tod und der Auferstehung Christi auf; sie heben das Wirken des Heiligen Geistes bei der Vergebung der Sünden hervor; sie rücken schließlich auch den kirchlichen Charakter des Sakramentes ins Licht, insofern die Versöhnung mit Gott durch den Dienst der Kirche erbeten und gewährt wird.

Lobpreis Gottes und Entlassung

20. Der Gläubige, der Vergebung seiner Sünden empfangen hat, preist die Barmherzigkeit Gottes und sagt Gott Dank mit einem Gebetsvers aus der Heiligen Schrift. Dann entlässt ihn der Priester in Frieden.

Die Bekehrung setzt sich fort in einem nach dem Evangelium Christi erneuerten und von immer größerer Liebe erfüllten Leben und findet darin ihren Ausdruck: denn "die Liebe deckt viele Sünden zu" (1 Petr 4,8).

Kurzform der Feier

21. Aus seelsorglichen Gründen kann der Priester einige Teile der Feier auslassen oder abkürzen. Dabei müssen jedoch folgende Teile immer vollständig beibehalten werden: das Sündenbekenntnis und die Annahme eines Bußwerkes, die Ermahnung zur Reue (Nr. 44), die Absolutions- und die Entlassungsworte. In Todesgefahr genügt es jedoch, wenn der Priester die wesentlichen Worte der Absolution spricht, nämlich:

"Ich spreche dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes."

B GEMEINSCHAFTLICHE FEIER DER VERSÖHNUNG MIT BEKENNTNIS UND LOSSPRECHUNG DER EINZELNEN

22. Wenn eine größere Zahl von Gläubigen versammelt ist, um die sakramentale Versöhnung zu empfangen, ist es angebracht, dass sie sich durch einen Wortgottesdienst darauf vorbereiten.

An dieser Feier können auch Gläubige teilnehmen, die bei einer anderen Gelegenheit die sakramentale Versöhnung empfangen wollen.

Die gemeinsame Feier bringt den kirchlichen Charakter der Buße klarer zum Ausdruck. Denn die Gläubigen hören gemeinsam das Wort Gottes, das die göttliche Barmherzigkeit verkündet und zur Umkehr einlädt; miteinander überdenken sie die Übereinstimmung ihres Lebens mit Gottes Wort und helfen einander durch gemeinsames Gebet. Nachdem jeder einzelne seine Sünden bekannt und die Lossprechung empfangen hat, preisen alle miteinander Gott wegen der Wundertaten an seinem Volk, das er sich durch das Blut seines Sohnes erworben hat.

Wenn es notwendig erscheint, sollen mehrere Priester anwesend sein, die an geeigneten Orten das Bekenntnis der einzelnen Gläubigen hören und sie lossprechen.

Eröffnung

23. Wenn die Gläubigen versammelt sind, kann man ein geeignetes Lied singen. Dann begrüßt der Priester die Gläubigen, und er oder ein anderer führt sie, wenn es erforderlich ist, kurz in die Feier ein und informiert sie über deren Verlauf. Danach lädt er die Gemeinde zum Gebet ein und fasst es nach einer Zeit der Stille in einer Oration zusammen.

Wortgottesdienst

24. Das Hören des Wortes steht am Anfang der Feier des Bußsakramentes, weil Gott durch sein Wort zur Buße ruft und zur wahren Umkehr des Herzens hinführt.

Man kann eine oder mehrere Lesungen auswählen. Nimmt man mehrere Lesungen, so soll zwischen ihnen ein Psalm oder ein anderes geeignetes Lied gesungen bzw. Stille gehalten werden, damit man das Wort Gottes tiefer erfassen und ihm innerlich zustimmen kann. Wird jedoch nur eine Lesung vorgetragen, so empfiehlt es sich, sie aus den Evangelien zu nehmen.

Es sollen Lesungen ausgewählt werden, in denen vor allem:

a) Gott die Menschen zur Umkehr und zu immer tieferer Gleichgestaltung mit Christus ruft;

b) das Geheimnis der Versöhnung durch den Tod und die Auferstehung Christi sowie die Gabe des Heiligen Geistes vor Augen gestellt wird;

c) zur Erhellung und Erforschung des Gewissens vom Urteil Gottes über Gut und Böse im menschlichen Leben berichtet wird.

25. Die Homilie soll vom Text der Schrift ausgehen und die Gläubigen zur Erforschung des Gewissens, zur Abkehr von der Sünde und zur Hinkehr zu Gott führen. Sie soll ihnen in Erinnerung rufen, dass sich die Sünde gegen Gott, gegen die Gemeinschaft und den Nächsten, aber auch gegen den Sünder selbst richtet. Daher soll möglichst hingewiesen werden:

a) auf die unendliche Barmherzigkeit Gottes, die größer ist als all unsere Ungerechtigkeit und in der er uns immer wieder zu sich zurückruft;

b) auf die Notwendigkeit echter Bußgesinnung, die uns dazu bewegt, den durch die Sünde angerichteten Schaden wieder gut zu machen;

c) auf den Gemeinschaftscharakter von Sünde und Gnade, auf Grund dessen die Handlungen der einzelnen Glieder den ganzen Leib der Kirche beeinflussen;

d) auf unsere Genugtuung, die ihre Kraft aus der Genugtuung Christi gewinnt und die außer Bußwerken vor allem tatkräftige Liebe zu Gott und zum Nächsten verlangt.

26. Nach der Homilie soll eine angemessene Zeit der Stille zur Gewissenserforschung und zur Weckung echter Reue gehalten werden. Der Priester selbst, der Diakon oder ein anderer kann den Gläubigen unter Berücksichtigung ihrer Lebensverhältnisse, ihres Alters usw. durch kurze Anregungen oder durch ein Wechselgebet dabei helfen.

Die gemeinsame Gewissenserforschung und die Erweckung der Reue kann unter Umständen an die Stelle der Homilie treten; in diesem Fall muss sie jedoch eindeutig von dem Schrifttext ausgehen, der zuvor gelesen worden ist.

Versöhnung

27. Auf Einladung des Diakons oder eines anderen knien alle nieder oder verbeugen sich und sprechen ein allgemeines Sündenbekenntnis (z. B. "Ich bekenne"); dann stehen sie auf und sprechen gegebenenfalls ein Wechselgebet oder singen ein geeignetes Lied, worin das Bekenntnis der Sünden, die Reue des Herzens, die Bitte um Vergebung sowie das Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit zum Ausdruck kommen. Schließlich sprechen sie das Gebet des Herrn, das nie ausgelassen wird.

28. Nach dem Gebet des Herrn begeben sich die Priester an den für die Beichte vorgesehenen Ort. Die Gläubigen bekennen dem Priester, bei dem sie beichten wollen, die Sünden, und jeder einzelne wird nach der Annahme einer angemessenen Genugtuung von ihm losgesprochen.

29. Danach kehren die Priester in den Altarraum zurück. Der Leiter der Feier lädt alle ein, dankbar die Barmherzigkeit Gottes zu preisen. Dies kann durch einen Psalm, einen Hymnus oder auch durch ein Wechselgebet geschehen. Der Priester beschließt die Feier mit einem Lobgebet auf die große Liebe, die Gott uns erwiesen hat.

Entlassung

30. Nach der Danksagung segnet der Priester die Gläubigen. Dann entlässt der Diakon oder der Priester selbst die Versammelten.

C GEMEINSCHAFTLlCHE FEIER DER VERSÖHNUNG MIT ALLGEMEINEM BEKENNTNIS UND GENERALABSOLUTION

Bestimmungen über die Generalabsolution

31. Das vollständige Sündenbekenntnis und die Lossprechung des einzelnen sind nach wie vor der einzige ordentliche Weg der Versöhnung der Gläubigen mit Gott und der Kirche, wenn ein solches Sündenbekenntnis nicht physisch oder moralisch unmöglich ist.

Es können nämlich gelegentlich besondere Umstände eintreten, unter denen es erlaubt oder sogar notwendig ist, mehreren Gläubigen ohne vorhergehendes Bekenntnis der einzelnen eine Generalabsolution zu erteilen.

Man kann mehreren Gläubigen, die nur ein allgemeines Sündenbekenntnis abgelegt haben, aber entsprechend in die Bußgesinnung eingestimmt sind, außer in Todesgefahr auch dann eine sakramentale Generalabsolution erteilen, wenn eine schwerwiegende Notwendigkeit vorliegt. Dies trifft zu, wenn angesichts der Zahl der Gläubigen nicht genügend Beichtväter zur Verfügung stehen, um innerhalb einer angemessenen Zeit das Bekenntnis der einzelnen in gebührender Weise zu hören, so dass sie - ohne ihre Schuld - lange die Gnade des Sakramentes oder die heilige Kommunion entbehren müssten. Dies kann vor allem in Missionsgebieten vorkommen, aber auch an anderen Orten und bei Personengruppen, die sich in einer solchen Notlage befinden.

Nur wegen eines großen Andranges, wie er z. B. bei einem großen Fest oder bei einer Wallfahrt vorkommen kann<ref> S. Congr. pro Doctrina Fidei, Normae pastorales circa absolutionem sacramentalem generali modo impertiendam, 16. Juni 1972, Nr. lIl: AAS 64 (1972), S. 511. </ref>, ist dies nicht erlaubt, wenn genügend Beichtväter zur Verfügung stehen können.

32. Es bleibt dem Diözesanbischof nach Beratung mit den übrigen Mitgliedern der Bischofskonferenz vorbehalten zu beurteilen, ob die oben genannten Voraussetzungen zutreffen, und dann zu entscheiden, wann es erlaubt ist, eine sakramentale Generalabsolution zu erteilen. Wenn sich außer in den vom Diözesanbischof festgesetzten Fällen eine schwerwiegende Notwendigkeit ergeben sollte, mehreren Gläubigen gleichzeitig eine sakramentale Generalabsolution zu erteilen, ist der Priester verpflichtet, sich wenn möglich vorher an den Ortsordinarius zu wenden, damit er die Lossprechung erlaubterweise erteilen kann; andernfalls soll er den Ortsordinarius möglichst bald von der gegebenen Notlage und der erteilten Absolution in Kenntnis setzen<ref>Ebd. Nr. V: a. a. O. S. 512. </ref>.

33. Damit die Gläubigen die sakramentale Generalabsolution empfangen können, ist es unbedingt erforderlich, dass sie in geeigneter Weise vorbereitet sind: jeder soll die begangenen Sünden bereuen und den Vorsatz fassen, nicht mehr zu sündigen sowie gegebenes Ärgernis und allenfalls zugefügten Schaden gutzumachen. Zugleich soll er sich vornehmen, innerhalb der vorgeschriebenen Zeit jene schweren Sünden einzeln zu bekennen, die er jetzt nicht in dieser Weise beichten kann. Über diese innere Vorbereitung und die Voraussetzungen, die zur Gültigkeit des Sakramentes erfüllt sein müssen, sollen die Gläubigen von den Priestern sorgfältig unterrichtet werden<ref>Ebd. Nr. VI und XI: a. a. O. S. 512, 514. </ref>.

34. Wer durch eine Generalabsolution Vergebung seiner schweren Sünden erhalten hat, soll diese, bevor er erneut eine solche Lossprechung erhalten will, einzeln bekennen, es sei denn, dass er aus einem hinreichenden Grund daran gehindert wird. Auf jeden Fall aber ist er verpflichtet, innerhalb eines Jahres einen Beichtvater aufzusuchen, vorausgesetzt, dass ihm dies nicht moralisch unmöglich ist. Denn es besteht auch für ihn die Vorschrift, nach der jeder Christ verpflichtet ist, alle Sünden, wenigstens die schweren, die er noch nicht einzeln gebeichtet hat, zumindest einmal im Jahr dem Priester zu bekennen<ref>Ebd. Nr. VII und VIII: a. a. O. S. 512-513. </ref>.

Feier der Generalabsolution

35. Bei der gemeinschaftlichen Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution in den vom Recht vorgesehenen Fällen geschieht alles in der oben für die gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit Bekenntnis und Lossprechung der einzelnen angegebenen Weise, jedoch mit folgenden Änderungen:

a) In oder nach der Homilie soll man die Gläubigen, welche die Generalabsolution empfangen wollen, darauf hinweisen, dass sie sich entsprechend vorbereiten müssen: jeder soll die begangenen Sünden bereuen und den Vorsatz fassen, nicht mehr zu sündigen sowie gegebenes Ärgernis und zugefügten Schaden wieder gut zu machen. Zugleich soll er sich vornehmen, zur vorgeschriebenen Zeit jene schweren Sünden einzeln zu bekennen, die er jetzt nicht in dieser Weise beichten kann<ref>Vgl. ebd. Nr. VI, S. 512. </ref>. Außerdem soll allen ein Bußwerk vorgeschlagen werden, dem die einzelnen nach eigenem Dafürhalten etwas hinzufügen können.

b) Dann lädt der Diakon oder ein anderer oder der Priester selbst jene, die die Lossprechung empfangen wollen, ein, ein Zeichen (z. B. sich Verneigen, Niederknien oder ein anderes von der Bischofskonferenz festgesetztes Zeichen) zu geben, durch das sie die Lossprechung erbitten. Dabei sollen sie gemeinsam ein allgemeines Bekenntnis sprechen (z. B. "Ich bekenne"). Darauf kann ein Wechselgebet oder ein Bußgesang folgen. Alle sprechen oder singen dann das Gebet des Herrn, wie es oben Nr. 27 angegeben ist.

c) Dann spricht der Priester ein Gebet, durch das er die Gnade des Heiligen Geistes zur Vergebung der Sünden erbittet und den Sieg über die Sünde verkündet, den Christus durch seinen Tod und seine Auferstehung errungen hat. Darauf erteilt er allen die sakramentale Lossprechung.

d) Zum Schluss fordert der Priester zur Danksagung auf (siehe Nr. 29); das Lobgebet auf die Liebe Gottes entfällt; der Priester segnet sofort nach dem Dankgesang die Versammelten und entlässt sie.

V. Die Bußgottesdienste

Wesen und Aufbau

36. Bußgottesdienste sind Feiern, bei denen sich das Volk Gottes versammelt, um das Wort Gottes zu hören, das zur Umkehr und zur Erneuerung des Lebens ruft und die Erlösung von der Sünde durch den Tod und die Auferstehung Christi verkündet. Der Aufbau ist derselbe, wie er bei anderen Wortgottesdiensten<ref>Vgl. S. Congr. Rituum, Instr. "Inter Oecumenici", 26. Sept. 1964, Nr.37-39: AAS 56 (1964), S. 110-111. </ref> und bei der "Gemeinschaftlichen

Feier der Versöhnung" üblich ist.

Es empfiehlt sich also, nach der Eröffnung (Gesang, Begrüßung und Gebet) eine oder mehrere Lesungen aus der Heiligen Schrift vorzutragen, zwischen denen ein Psalm oder ein anderes geeignetes Lied gesungen bzw. Stille gehalten wird.

In der Homilie soll man den versammelten Gläubigen die Schriftlesungen auslegen und sie auf ihr Leben anwenden. Vor oder nach den Schriftlesungen kann man Texte aus den Vätern oder von anderen Autoren vortragen, die die Gemeinde und den einzelnen zur Umkehr aufrufen und ihnen helfen, ihre Sünden zu erkennen und wahrhaft zu bereuen.

Nach der Homilie und einer Besinnung auf das Wort Gottes sollen die versammelten Gläubigen gemeinsam beten. Man kann ein Wechselgebet oder ein anderes Gebet sprechen, das die Teilnahme der Gläubigen fördert. Abschließend soll immer das Gebet des Herrn gesprochen werden, damit Gott, unser Vater, "uns unsere Schuld vergebe, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern, und uns vom Bösen erlöse". Der Priester bzw. der Leiter der Versammlung beschließt die Feier mit einem Gebet und mit der Entlassung der Gläubigen.

Nutzen und Bedeutung

37. Es ist darauf zu achten, dass die Bußgottesdienste von den Gläubigen nicht mit der Feier des Bußsakramentes verwechselt werden<ref>Vgl. S. Congr. pro Doctrina Fidei, Normae pastorales circa absolutionem sacramentalem generali modo impertiendam, 16. Juni 1972, Nr. X: AAS 64 (1972), S. 513-514. </ref>. Die Bußgottesdienste sind jedoch sehr nützlich zur Bekehrung und zur Reinigung des Herzens<ref>Ebd. </ref>. Bußgottesdienste eignen sich vor allem dazu:

- den Geist der Buße in der christlichen Gemeinde zu fördern;

- den Gläubigen bei der Vorbereitung des Bekenntnisses zu helfen, das dann jeder später zu gegebener Zeit ablegen kann;

- die Kinder so zu erziehen, dass ihnen die Bedeutung der Sünde im menschlichen Leben und die Befreiung von der Sünde durch Christus schrittweise bewusst wird;

- den Katechumenen auf dem Weg der Bekehrung zu helfen.

Außerdem sind die Bußgottesdienste von großem Nutzen, wo kein Priester zur Erteilung der sakramentalen Lossprechung zur Verfügung steht; denn sie helfen zur Erweckung vollkommener Reue, durch die die Gläubigen, welche die Absicht haben, später das Bußsakrament zu empfangen, Gnade bei Gott erlangen<ref>Vgl. Conc. Trid., Sessio XIV, De sacramento Paenitentiae, cap. 5: Denz.-Schön. 1677.</ref>.

VI. Anpassung der Feier der Buße an verschiedene Gebiete und Situationen

Anpassungen durch die Bischofskonferenzen

38. Den Bischofskonferenzen steht es zu, diese Ordnung der Feier der Buße bei der Erstellung der Ritualien den Erfordernissen der Gebiete anzupassen, wo sie, nach der Bestätigung durch den Apostolischen Stuhl, verwendet werden.

Es ist Sache der Bischofskonferenzen :

a) Richtlinien für die Disziplin des Bußsakramentes festzulegen, vor allem was den Dienst der Priester und die Reservation von Sünden betrifft;

b) durch Richtlinien genauere Anordnungen zu treffen über den Ort, an dem das Bußsakrament gewöhnlich gefeiert wird, und hinsichtlich des Zeichens, das die Gläubigen vor dem Empfang der sakramentalen Generalabsolution geben sollen (vgl. oben Nr. 35);

c) für eine Übertragung zu sorgen, die der Eigenart und der Sprache des betreffenden Volkes wirklich angepasst ist; neue Gebetstexte für die Gläubigen und für jene, die einen besonderen Dienst versehen, bereitzustellen; die Worte der Lossprechung dürfen jedoch nicht verändert werden.

Anpassung durch den Bischof

39. Dem Diözesanbischof obliegt es:

a) die Bußdisziplin seiner Diözese zu regeln<ref>Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen gentium" Nr. 26: AAS 57 (1965), S. 31-32. </ref>, wobei er auch die den Richtlinien der Bischofskonferenz entsprechenden Anpassungen vornimmt;

b) nach Beratung mit anderen Mitgliedern der Bischofskonferenz zu entscheiden, wann es entsprechend den vom Heiligen Stuhl festgesetzten Bedingungen erlaubt ist, die sakramentale Generalabsolution zu erteilen <ref>Vgl. S. Congr. pro Doctrina Fidei, Normae pastorales circa absolutionem sacramentalem generali modo impertiendam, Nr. V: AAS 64 (1972), S. 512. </ref>.

Anpassungen durch den Priester

40. Sache der Priester, vor allem der Pfarrer, ist es:

a) die Feier der Versöhnung für einzelne oder für eine Gemeinschaft den konkreten Lebensumständen anzupassen, ohne die Grundzüge des Aufbaues und die Worte der Lossprechung zu verändern. Aus seelsorglichen Gründen können sie jedoch, entsprechend den von der Bischofskonferenz festgelegten Richtlinien, bestimmte Teile auslassen oder erweitern, unter den Schriftlesungen oder Gebetstexten auswählen und den geeigneten Ort für die Feier bestimmen. So soll eine reiche und fruchtbare Gestaltung der ganzen Feier erreicht werden;

b) einige Male im Jahr, vor allem in der österlichen Bußzeit, Bußgottesdienste anzubieten und mit Hilfe von anderen, auch Laien, so vorzubereiten, dass die ausgewählten Texte und der Ablauf der Feier den Lebensumständen der Gemeinde oder einer bestimmten Gruppe (z. B. Kinder, Kranke usw.) wirklich angepasst sind;

c) im Falle einer vom Diözesanbischof nicht vorhergesehenen schwerwiegenden Notwendigkeit und wenn es nicht möglich ist, sich vorher an ihn zu wenden, über die Erteilung der sakramentalen Generalabsolution, der nur ein allgemeines Bekenntnis vorausgeht, zu entscheiden. Sie sind jedoch verpflichtet, den Ortsbischof möglichst bald von der gegebenen Notlage und der erteilten Absolution in Kenntnis zu setzen.

ANHANG II

Regeln für die Gestaltung von Bußgottesdiensten

1. Die Bußgottesdienste, von denen die "Feier der Buße" spricht (Nr. 36-37), sind von großem Nutzen für die einzelnen bzw. für die Gemeinden, um den Geist und die Haltung der Buße zu fördern und eine möglichst fruchtbare Feier des Bußsakramentes vorzubereiten. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Bußgottesdienste von den Gläubigen nicht mit der sakramentalen Beichte und Lossprechung verwechselt werden (Vgl. S. Congr. pro Doctrina Fidei, Normae pastorales circa absolutionem sacramentalem general i modo impertiendam, 16. Juni 1972, Nr. X: AAS 64 (1972), S. 513. )

2. Die Bußgottesdienste sollen vor allem dann, wenn sie für verschiedene Gruppen und unter wechselnden Bedingungen gehalten werden, sorgfältig auf die besonderen Lebensumstände, die Sprechgewohnheiten und die Fassungskraft der Versammelten abgestimmt werden. Daher sollen die liturgischen Kommissionen (Vgl. S. Congr. Rituum, Instr. "Inter Oecumenici", 26. Sept. 1964, Nr. 39: AAS 56 (1964), S. 110) und die christlichen Gemeinden die Bußgottesdienste so vorbereiten, dass Text und Gestaltung den jeweiligen Teilnehmern und den besonderen Umständen entsprechen.

3. Als Hilfe für diese Aufgabe werden hier verschiedene Beispiele vorgelegt. Sie sind als Modelle zu verstehen und den konkreten Verhältnissen der jeweiligen Gemeinde anzupassen.

4. Im Rahmen dieser Gottesdienste wird manchmal das Bußsakrament gefeiert. In diesem Fall soll man für den Teil, der auf die Lesungen und die Homilie folgt, entweder "Die Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit Bekenntnis und Lossprechung der einzelnen" (Nr. 54-59) oder in den vom Recht vorgesehenen Fällen "Die Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution" (Nr. 60-63) verwenden.

Anmerkungen

<references />