Ars celebrandi: Unterschied zwischen den Versionen

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(Theologische Fundierung: links)
(üa - Die Ars celebrandi ist '''so''', wie sie das päpstliche Lehramt aufgenommen und auslegt hat, nicht wie die Erfinder des Begriffes es (genau) meinten)
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'''Ars celebrandi''' ([[Latein|lat.]]) ist '''die Kunst, Gottesdienst zu feiern''', vor allem der Feier der [[Heilige Messe|Heiligen Messe]]. Sie korrespondiert eng mit der [[Actuosa participatio]], d.h. der tätigen Teilnahme aller an der [[Liturgie]], und muss das Gespür für [[Heiligkeit|das Heilige]] fördern.<ref>[[Sacramentum caritatis]], [[Sacramentum caritatis (Wortlaut)#Ars celebrandi|Nr. 38+40]].</ref> Dabei bedient sie sich "der äußeren Formen, die zu diesem Gespür erziehen, zum Beispiel der Harmonie des [[Ritus]], der liturgischen Gewänder, der Ausstattung und des heiligen Ortes".  
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'''Ars celebrandi''' ([[Latein|lat.]]) ist '''die rechte Kunst Gottesdienst zu feiern''', vor allem der Feier der [[Heilige Messe|Heiligen Messe]]. Sie ist die beste Bedingung für die [[Actuosa participatio]], d.h. der tätigen Teilnahme aller an der [[Liturgie]], und muss das Gespür für [[Heiligkeit|das Heilige]] fördern.<ref>[[Sacramentum caritatis]], [[Sacramentum caritatis (Wortlaut)#Ars celebrandi|Nr. 38+40]].</ref> Dabei bedient sie sich "der äußeren Formen, die zu diesem Gespür erziehen, zum Beispiel der Harmonie des [[Ritus]], der [[Liturgische Kleidung|liturgischen Gewänder]], der Ausstattung und des heiligen Ortes".  
  
 
==Ursprung des Begriffes==
 
==Ursprung des Begriffes==
Der Begriff ''ars celebrandi'' entstand im Zuge des liturgiewissenschaftlichen Gesprächs über den Verlauf der liturgischen Erneuerung nach dem [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzil]], ihre Ergebnisse, Probleme und Erfolge in den 1970er-Jahren. Der deutsche Liturgiewissenschaftler [[Emil Lengeling]] prägte im Gespräch mit [[Klemens Richter]] im Frühjahr 1976 den Begriff "Kunst des Vorstehens". Lengeling wies auf seine Beobachtung hin, die bei der Liturgiereform aufgetretenen Mängel resultierten nicht aus einer übertriebenen Erneuerungssucht, sondern mindestens zum Teil aus einem Festhalten an individualistischem und rubrizistischem Denken bei Klerus und Laien. Sein Anliegen war, es, "etwas zu betonen, von dem die [[Sacrosanctum concilium|Liturgiekonstitution]] nicht und die nachkonziliaren Bücher kaum sprechen. Ich meine die Kunst des Vorstehens, insbesondere die Kommunikation zwischen dem Leiter des Gottesdienstes und den Teilnehmern." Diese Kunst sei wegen der Kommunikation zwischen dem Leiter und den Teilnehmern des Gottesdienstes infolge des Wechsels der [[Zelebrationsrichtung]] wichtig geworden; vorher habe - abgesehen von der Predigt - eine solche Kommunikation nicht bestanden, Augenkontakt zwischen Priester und Gemeinde sei sogar verboten gewesen.<ref>Hat sich die Liturgiereform gelohnt? (Ein Gespräch zwischen Klemens Richter und Emil Lengeling) in: BIBEL und LITURGIE 50 (1976), S. 357-370, hier S. 358f.; siehe auch: Werner Hahne: DE ARTE CELEBRANDI oder Von der Kunst, Gottesdienst zu feiern, Freiburg/Basel/Wien 1990, S. 30</ref>
 
  
Aus der "Kunst des Vorstehens" wurde die weiter gefasste "Kunst des Zelebrierens". [[Jakob Baumgartner]] überschrieb 1980 einen Aufsatz mit "De arte celebrandi".<ref>Jakob Baumgartner: De arte celebrandi. Anmerkungen zur priesterlichen Zelebration. In: Heiliger Dienst 36 (1982), S. 1-11.</ref> [[Emil Brunner]] schrieb 1980: "The art of celebrating eventually is the art of coordinating the participation of the people of God." ("Die Kunst des Zelebrierens ist schließlich die Kunst, die Teilnahme des Volkes Gottes abzustimmen.")<ref>Emil Brunner: The Art of Celebration and the Creativity in Liturgy. In: East Asian Pastoral Review 17 (1980), S. 86-95, hier S. 94</ref> Das Wesen der ''ars celebrandi'' beschreibt [[Manfred Probst]]: "Da Liturgie Feier und Ausdruck des Glaubens der Menschen ist, gilt es, diesem Glauben Ausdruck zu geben. Es muss neben einer guten Theologie auch eine entsprechende Ästhetik des Gottesdienstes erarbeitet werden, die das rechte Maß von Fest und Feier von übertriebener zeremonieller Formung freihalten kann. Unsere Gottesdienste müssen stilvoller werden."<ref>Manfred Probst: Die Liturgiereform des II. Vatikanums - eine Reform gegen die Frömmigeit? In: Liturgisches Jahrbuch 36 (1986), S. 222-237, hier S. 236</ref> [[Liturgiewissenschaft]] versteht sich in diesem Sinne als "Wissenschaft von der Kunst, einen christlichen Gottesdienst zu feiern".<ref>Werner Hahne: "Wo stehen Liturgie und Liturgiewissenschaft? in: Herder-Korrespondenz 49 (1986), S. 540-543 (Tagungsbericht zur Studientagung der „Arbeitsgemeinschaft katholischer Liturgikdozenten im deutschen Sprachgebiet“ , 22.-26. September 1986 in Rastatt)</ref>  
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Der [[Begriff]] ''ars celebrandi'' entstand im Zuge des liturgiewissenschaftlichen Gesprächs über den Verlauf der liturgischen Erneuerung nach dem [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzil]], ihre Ergebnisse, Probleme und Erfolge in den 1970er-Jahren. Der deutsche Liturgiewissenschaftler Emil Lengeling prägte im Gespräch mit [[Klemens Richter]] im Frühjahr 1976 den Begriff "Kunst des Vorstehens". Lengeling wies auf seine Beobachtung hin, die bei der Liturgiereform aufgetretenen Mängel resultierten nicht aus einer übertriebenen Erneuerungssucht, sondern mindestens zum Teil aus einem Festhalten an individualistischem und rubrizistischem Denken bei [[Klerus]] und [[Laie]]n. Sein Anliegen war, es, "etwas zu betonen, von dem die [[Sacrosanctum concilium|Liturgiekonstitution]] nicht und die nachkonziliaren Bücher kaum sprechen. Er meint die Kunst des Vorstehens, insbesondere die Kommunikation zwischen dem Leiter des Gottesdienstes und den Teilnehmern." Diese Kunst sei wegen der Kommunikation zwischen dem Leiter und den Teilnehmern des Gottesdienstes infolge des Wechsels der [[Zelebrationsrichtung]] wichtig geworden; vorher habe - abgesehen von der [[Predigt]] - eine solche Kommunikation nicht bestanden, Augenkontakt zwischen Priester und Gemeinde sei sogar verboten gewesen.<ref>Hat sich die Liturgiereform gelohnt? (Ein Gespräch zwischen Klemens Richter und Emil Lengeling) in: BIBEL und LITURGIE 50 (1976), S. 357-370, hier S. 358f.; siehe auch: Werner Hahne: DE ARTE CELEBRANDI oder Von der Kunst, Gottesdienst zu feiern, Freiburg/Basel/Wien 1990, S. 30</ref>
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Aus der "Kunst des Vorstehens" wurde die weiter gefasste "Kunst des Zelebrierens". Jakob Baumgartner überschrieb 1980 einen Aufsatz mit "De arte celebrandi"<ref>Jakob Baumgartner: De arte celebrandi. Anmerkungen zur priesterlichen Zelebration. In: Heiliger Dienst 36 (1982), S. 1-11.</ref> Emil Brunner schrieb 1980: "The art of celebrating eventually is the art of coordinating the participation of the people of God." ("Die Kunst des Zelebrierens ist schließlich die Kunst, die Teilnahme des Volkes Gottes abzustimmen.")<ref>Emil Brunner: The Art of Celebration and the Creativity in Liturgy. In: East Asian Pastoral Review 17 (1980), S. 86-95, hier S. 94</ref> Das [[Wesen]] der ''ars celebrandi'' beschreibt Manfred Probst: "Da Liturgie Feier und Ausdruck des Glaubens der Menschen ist, gilt es, diesem Glauben Ausdruck zu geben. Es muss neben einer guten Theologie auch eine entsprechende [[Ästhetik]] des Gottesdienstes erarbeitet werden, die das rechte Maß von Fest und Feier von übertriebener zeremonieller Formung freihalten kann. Unsere Gottesdienste müssen stilvoller werden."<ref>Manfred Probst: Die Lituirgiereform des II. Vatikanums - eine Reform gegen die Frömmigeit? In: Liturgisches Jahrbuch 36 (1986), S. 222-237, hier S. 236</ref>
  
 
== Theologische Fundierung ==
 
== Theologische Fundierung ==
Die ''ars celebrandi'' als Kunst, Gottesdienst zu feiern, ist Sache des ganzen neutestamentlichen [[Volk Gottes|Volkes Gottes]]. Sie geht daher über eine bloße priesterliche ''ars praesidendi'' (Vorsteherkunst) hinaus. Das Wesen der Liturgie selbst verlangt nach dem Willen des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] die volle tätige und aktive Teilnahme des christlichen Volkes, das als "'das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige Stamm, das Eigentumsvolk' ({{B|1 Petr|2|9}}; vgl. {{B|1 Petr|2|4-5}}) kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet" sei. "Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten, ist sie doch die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen."<ref>[[Sacrosanctum concilium (Wortlaut)|Sacrosanctum concilium]] Nr. 14</ref> So wird eine "klerikalistische Engführung der Liturgie und [[Ekklesiologie]]" vermieden, das Gelingen der Liturgie ist nicht vom "Priester als ''dem'' Zelebranten abhängig"; die 'ars celebrandi'' ist somit die "Kunst aller Teilnehmer, den Gottesdienst zu feiern".<ref>Werner Hahne: DE ARTE CELEBRANDI oder Von der Kunst, Gottesdienst zu feiern, Freiburg/Basel/Wien 1990, S. 32f.</ref> Zur Liturgie gehören beide Grundbewegungen: die Selbstoffenbarung Gottes ("katabatische" oder "soteriologische" Dimension) und die Antwort des Menschen in dankbar-gläubiger Verehrung ("anabatische" Dimension).<ref>Werner Hahne: Wo stehen Liturgie und Liturgiewissenschaft? in: Herder-Korrespondenz 49 (1986), S. 540-543, hier S. 542</ref>
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{{Zitat|Die liturgischen Handlungen sind nicht privater Natur, sondern Feiern der Kirche, die das "Sakrament der Einheit" ist; sie ist nämlich das heilige Volk, geeint und geordnet unter den Bischöfen. Daher gehen diese Feiern den ganzen [[Mystischer Leib Christi|mystischen Leib der Kirche]] an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein; seine einzelnen Glieder aber kommen mit ihnen in verschiedener Weise in Berührung je nach der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und [[Aktive Teilnahme|tätiger Teilnahme]] |[[Sacrosanctum concilium (Wortlaut)|Sacrosanctum concilium]] Nr. 26}}.
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Die ''ars celebrandi'' als Kunst, Gottesdienst zu feiern, ist Sache des ganzen neutestamentlichen [[Volk Gottes|Volkes Gottes]]. Sie geht daher über eine bloße priesterliche ''ars praesidendi'' (Vorsteherkunst) hinaus. Das [[Wesen]] der [[Liturgie]] selbst verlangt nach dem Willen des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] die volle tätige und aktive Teilnahme des christlichen Volkes, das als "'das auserwählte Geschlecht, das königliche [[Priestertum]], der heilige Stamm, das Eigentumsvolk' ({{B|1 Petr|2|9}}; vgl. {{B|1 Petr|2|4-5}}) kraft der [[Taufe]] berechtigt und verpflichtet" sei. "Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten, ist sie doch die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen."<ref>[[Sacrosanctum concilium]], [[Sacrosanctum concilium (Wortlaut)#II. Liturgische Ausbildung und tätige Teilnahme|Nr. 14]]</ref>  
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{{Zitat|Die liturgischen Handlungen sind nicht privater Natur, sondern Feiern der Kirche, die das "Sakrament der Einheit" ist; sie ist nämlich das heilige Volk, geeint und geordnet unter den Bischöfen. Daher gehen diese Feiern den ganzen [[Mystischer Leib Christi|mystischen Leib der Kirche]] an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein; seine einzelnen Glieder aber kommen mit ihnen in verschiedener Weise in Berührung je nach der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme. ([[Sacrosanctum concilium]], [[Sacrosanctum concilium (Wortlaut)#B) Regeln aus der Natur der Liturgie als einer hierarchischen und gemeinschaftlichen Handlung|Nr. 26]])}}  
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Das [[Heilige Messe|eucharistische Opfer]] darf jedoch nicht als «[[Konzelebration]]» des Priesters mit dem anwesenden Volk im strengen Sinn betrachtet werden.<ref>Vgl. [[Redemptionis sacramentum]], [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#Kapitel II: Die Teilnahme der christgläubigen Laien an der Feier der Eucharistie|Nr. 42]]; [[Papst]] [[Pius XII.]], Enzyklika [[Mediator Dei]]: [[AAS]] 39 (1947) 553.</ref> Jede Zweideutigkeit in dieser Sache muss vermieden werden. Daher sollen Ausdrücke wie «zelebrierende Gemeinde» oder «zelebrierende Versammlung» und ähnliche Redewendungen nur behutsam gebraucht werden.<ref>Vgl. [[Redemptionis sacramentum]], [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#Kapitel II: Die Teilnahme der christgläubigen Laien an der Feier der Eucharistie|Nr. 42]]; Ansprache [[Magnificate dominum mecum]] vom 2. November 1954.</ref>
  
 
== ''Ars celebrandi'' im päpstlichen Schreiben ''Sacramentum caritatis'' ==
 
== ''Ars celebrandi'' im päpstlichen Schreiben ''Sacramentum caritatis'' ==
[[Papst]] [[Benedikt XVI.]] griff den Begriff der ''ars celebrandi'' in seinem [[Apostolisches Schreiben|nachsynodalen apostolischen Schreiben]] "über die [[Eucharistie]] - Quelle und Höhepunkt von Leben und Sendung der [[Kirche]]" vom [[22. Februar]] [[2007]], [[Sacramentum caritatis]]  ([[Sacramentum caritatis (Wortlaut)#Ars celebrandi|Nr. 38-42]]), auf. Die [[Bischofssynode]] fand im Oktober 2005 als XI. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode in [[Rom]] statt. Während der Synodenarbeit war auch über den Umstand gesprochen worden, dass zwischen der ''ars celebrandi'' auf Seiten von Priestern und Bischöfen einerseits und der vollen, aktiven und fruchtbaren Teilnahme aller Gläubigen eine "Trennung" bestehen könne; Ziel einer kunstgerecht zelebrierten Liturgie sei die vom Konzil geforderte [[actuosa participatio]] aller, und eine solche ''ars celebrandi'' sei die beste Bedingung für diese tätige Teilnahme. (Sacramentum caritatis Nr. 38)
 
  
===Reichweite===
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[[Papst]] [[Benedikt XVI.]] nahm den [[Begriff]] der ''ars celebrandi'' in seinem [[Apostolisches Schreiben|Nachsynodalen apostolischen Schreiben]] [[Sacramentum caritatis]] vom [[22. Februar]] [[2007]], [[Sacramentum caritatis (Wortlaut)#Ars celebrandi|Nr. 38-42]] auf. Die [[Bischofssynode]] fand im Oktober 2005 als XI. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode in [[Rom]] statt. Während der Synodenarbeit war auch über den Umstand gesprochen worden, dass zwischen der ''ars celebrandi'' seitens von Priestern und Bischöfen einerseits und der vollen, aktiven und fruchtbaren Teilnahme aller Gläubigen eine "Trennung" bestehen könne; Ziel einer kunstgerecht zelebrierten Liturgie sei die [[actuosa participatio]] aller, und eine solche ''ars celebrandi'' sei die beste Bedingung für diese tätige Teilnahme. ([[Sacramentum caritatis]], [[Sacramentum caritatis (Wortlaut)#Ars celebrandi|Nr. 38]])
{{Zitat|Die ars celebrandi muss das Gespür für das Heilige fördern und sich äußerer Formen bedienen, die zu diesem Gespür erziehen, zum Beispiel der Harmonie des Ritus, der liturgischen Gewänder, der Ausstattung und des heiligen Ortes.|Sacramentum caritatis Nr. 40}}
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Für eine rechte ''ars celebrandi'' ist die Beachtung aller von der Liturgie vorgesehenen Ausdrucksformen für die an ihr Beteiligten - Vorsteher und Gläubige - wichtig: Wort und Gesang<ref> vor allem der [[Gregorianischer Choral|gregorianische Choral]], da dieser der eigentliche Gesang der römischen Liturgie sei: Vgl. [[Zweites Vatikanisches Konzil]], Konst. über die heilige Liturgie [[Sacrosanctum concilium]], 116; [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch]], 41.</ref>, Gesten<ref>Kreuzzeichen, Verneigung, Friedensgruß, Handauflegung, [[Segensgestus]] usw.</ref> und [[Schweigen]], Körperbewegung<ref>gehen, knien, stehen, sitzen usw.</ref> oder liturgische Farben der [[Paramente]]. Mit der Aussage "Die Einfachheit der Gesten und die Nüchternheit der in der vorgesehenen Reihenfolge und im gegebenen Moment gesetzten Zeichen vermitteln mehr und beteiligen stärker als die Künstlichkeit unangebrachter Hinzufügungen" (Nr. 40) erneuert Papst Benedikt die Forderung des Zweiten Vatikanischen Konzils nach dem "Glanz edler Einfachheit" der Riten ([[Sacrosanctum concilium (Wortlaut)|SC]] 34) als liturgischem Gestaltungsprinzip.  
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===Ursprung der Ars celebrandi===
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Die rechte Kunst des Zelebrierens entspringt aus dem [[treu]]en [[Gehorsam]] gegenüber den liturgischen Normen in ihrer Vollständigkeit. Diese Art zu zelebrieren ist es, die seit zweitausend Jahren das Glaubensleben aller Gläubigen sicherstellte, die dazu berufen sind, die [[Zelebration]] als Gottesvolk, als königliches [[Priestertum]], als heiliger Stamm zu erleben (vgl. {{B|1 Petr|2|4-5.9}}).
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===Vorbildfunktion des Klerus===
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Auch wenn das ganze Gottesvolk an der [[Eucharistie|eucharistischen]] [[Liturgie]] teilnimmt, kommt jedoch in bezug auf die rechte ars celebrandi denen, die das [[Weihesakrament|Sakrament der Weihe]] empfangen haben, eine Vorbildfunktion zu. [[Bischöfe]], [[Priester]] und [[Diakon]]e müssen - jeder seinem Grad entsprechend - die Zelebration als ihre Hauptpflicht betrachten. Dem Bischof obliegt es, die harmonische Einheit der Zelebrationen in seiner [[Diözese]] zu bewahren. Darum ist es »seine Sache, darauf zu achten, dass die Priester, die Diakone und die christgläubigen Laien den eigentlichen Sinn der liturgischen Riten und Texte immer tiefer verstehen und so zur tätigen und fruchtbaren Feier der Eucharistie geführt werden«.<ref>[[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch]], (3. Auflage), Nr. 22.</ref>
  
Die Architektur des Kirchenbaus und des Kirchenraumes als Ort des "Sich-Versammelns der Gläubigen (ecclesia)", "welche die lebendigen Steine des Tempels sind (vgl. {{B|1 Petr|2|5}})" stehen  genauso im Dienst der ''ars celebrandi'' wie die "[[Prinzipalien]]" Altar, Kruzifix, Tabernakel, Ambo und Sitz sowie die [[Sakrale Kunst|sakrale Kunst]], denn "das Wesen des christlichen Gotteshauses ist durch die liturgische Handlung selbst definiert". (Nr. 41)
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=== Beachtung der Vorschriften und aller vorgesehenen Ausdrucksformen ===
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Dort, wo die Priester und die für die liturgische Pastoral Verantwortlichen sich bemühen, die gültigen [[Liturgische Bücher|liturgischen Bücher]] und die entsprechenden Vorschriften bekannt zu machen und den großen Reichtum der [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch|Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch]] und der Leseordnung für die Feier der [[heiligen Messe]] hervorheben, gereicht es der Eucharistiefeier sehr zum Vorteil. Für eine rechte ars celebrandi ist auch die Beachtung aller von der Liturgie vorgesehenen Ausdrucksformen wichtig: Wort und Gesang,<ref> vor allem der [[Gregorianischer Choral|gregorianische Choral]], da dieser der eigentliche Gesang der römischen Liturgie sei: Vgl. [[Zweites Vatikanisches Konzil]], Konst. über die heilige Liturgie [[Sacrosanctum concilium]], 116; [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch]], 41.</ref>, Gesten und [[Schweigen]], Körperbewegung<ref>knien, stehen, sitzen, verneigen, sich bekreuzigen</ref> oder liturgische Farben der [[Paramente]].  
  
===Umsetzung===
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===Die sakrale Kunst des Kirchenbaus und der Kirchengeräte===
Zur rechten Kunst des Zelebrierens gehört der "treue [[Gehorsam]] gegenüber den liturgischen Normen in ihrer Vollständigkeit", der "seit zweitausend Jahren das Glaubensleben aller Gläubigen sicherstellt, die dazu berufen sind, die Zelebration als Gottesvolk [...] zu erleben" (Nr. 38). Auch wenn das ganze Gottesvolk an der [[Eucharistie|eucharistischen]] [[Liturgie]] teilnehme, komme denen, die das [[Weihesakrament|Sakrament der Weihe]] empfangen haben, eine besondere Funktion in Bezug auf die ''ars celebrandi'' zu; [[Bischöfe]], [[Priester]] und [[Diakon]]e müssten "die Zelebration als ihre Hauptpflicht betrachten". Aufgabe des Bischofs sei es, in seiner Diözese "die harmonische Einheit der Zelebrationen zu bewahren" und "darauf zu achten, dass die Priester, die Diakone und die christgläubigen Laien den eigentlichen Sinn der liturgischen Riten und Texte immer tiefer verstehen und so zur tätigen und fruchtbaren Feier der Eucharistie geführt werden".<ref>[[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch]] (3. Auflage), Nr. 22.</ref> Dem Gottesdienst in der [[Kathedrale]] komme dabei eine Vorbildfunktion zu. (Nr. 39)
 
  
"Sehr zum Vorteil" für die Liturgie ist es, wenn "die Priester und die für die liturgische Pastoral Verantwortlichen sich bemühen, die gültigen [[Liturgische Bücher|liturgischen Bücher]] und die entsprechenden Vorschriften bekannt zu machen, und den großen Reichtum der [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch|Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch]] und der Leseordnung für die Feier der [[heiligen Messe]] hervorheben" (Nr. 40).
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Papst [[Benedikt XVI.]] macht darauf aufmerksam, dass in der [[Priesterausbildung]] unverzichtbar die Kunstgeschichte gehört, mit einem besonderen Verweis auf die kultischen Bauten im Licht der liturgischen Vorschriften.  
  
Papst [[Benedikt XVI.]] macht darauf aufmerksam, dass zur [[Priesterausbildung]] unverzichtbar die Kunstgeschichte gehört, "mit einem besonderen Verweis auf die kultischen Bauten im Licht der liturgischen Vorschriften".
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{{Zitat|Kurzum, es ist notwendig, dass in allem, was die [[Eucharistie]] betrifft, guter Geschmack für das Schöne herrsche. Achtung und Sorgfalt müssen auch den [[Paramente]]n, den Kirchengeräten und den heiligen Gefäßen gelten, damit sie, organisch miteinander verbunden und aufeinander abgestimmt, das Staunen angesichts des [[Mysterium]]s Gottes lebendig halten, die Einheit des Glaubens verdeutlichen und die [[Frömmigkeit]] stärken ([[Sacramentum caritatis]], [[Sacramentum caritatis (Wortlaut)#Kunst im Dienst der Zelebration|Nr. 41]])}}
{{Zitat|Kurzum, es ist notwendig, dass in allem, was die [[Eucharistie]] betrifft, guter Geschmack für das Schöne herrsche. Achtung und Sorgfalt müssen auch den [[Paramente]]n, den Kirchengeräten und den heiligen Gefäßen gelten, damit sie, organisch miteinander verbunden und aufeinander abgestimmt, das Staunen angesichts des [[Mysterium]]s Gottes lebendig halten, die Einheit des Glaubens verdeutlichen und die [[Frömmigkeit]] stärken.|Sacramentum caritatis Nr. 41}}
 
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==
* Werner Hahne: DE ARTE CELEBRANDI oder Von der Kunst, Gottesdienst zu feiern. Entwurf einer Fundmentalliturgik, Herder Verlag, Freiburg/Basel/Wien 1990, ISBN 3-451-21617-5
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* [[Michael Kunzler]]: Liturge sein. Entwurf einer Ars celebrandi [[Bonifatius Verlag]] Paderborn: 2007 (748 Seiten, Gb.; ISBN: 978-3-39710-377-1).
* [[Michael Kunzler]]: Liturge sein. Entwurf einer Ars celebrandi, [[Bonifatius Verlag]] Paderborn: 2007 (748 Seiten, Gb. ISBN: 978-3-39710-377-1).
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* Werner Hahne: DE ARTE CELEBRANDI oder Von der Kunst, Gottesdienst zu feiern. Entwurf einer Fundmentalliturgik, [[Herder Verlag]] Freiburg/Basel/Wien 1990 (ISBN 3-451-21617-5).
* [[Romano Guardini]]: Von heiligen Zeichen, Würzburg 1922 (Neuauflage: Topos Taschenbuch 365, Topos plus Verlagsgemeinschaft / Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 2008, ISBN 978-3-8367-0365-9)
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* [[Romano Guardini]]: Von heiligen Zeichen, Würzburg 1922 (Neuauflage: Topos Taschenbuch 365, Topos plus Verlagsgemeinschaft / Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 2008 (ISBN 978-3-8367-0365-9).
  
 
== Anmerkungen ==
 
== Anmerkungen ==

Version vom 23. Juni 2015, 07:41 Uhr

Ars celebrandi (lat.) ist die rechte Kunst Gottesdienst zu feiern, vor allem der Feier der Heiligen Messe. Sie ist die beste Bedingung für die Actuosa participatio, d.h. der tätigen Teilnahme aller an der Liturgie, und muss das Gespür für das Heilige fördern.<ref>Sacramentum caritatis, Nr. 38+40.</ref> Dabei bedient sie sich "der äußeren Formen, die zu diesem Gespür erziehen, zum Beispiel der Harmonie des Ritus, der liturgischen Gewänder, der Ausstattung und des heiligen Ortes".  

Ursprung des Begriffes

Der Begriff ars celebrandi entstand im Zuge des liturgiewissenschaftlichen Gesprächs über den Verlauf der liturgischen Erneuerung nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, ihre Ergebnisse, Probleme und Erfolge in den 1970er-Jahren. Der deutsche Liturgiewissenschaftler Emil Lengeling prägte im Gespräch mit Klemens Richter im Frühjahr 1976 den Begriff "Kunst des Vorstehens". Lengeling wies auf seine Beobachtung hin, die bei der Liturgiereform aufgetretenen Mängel resultierten nicht aus einer übertriebenen Erneuerungssucht, sondern mindestens zum Teil aus einem Festhalten an individualistischem und rubrizistischem Denken bei Klerus und Laien. Sein Anliegen war, es, "etwas zu betonen, von dem die Liturgiekonstitution nicht und die nachkonziliaren Bücher kaum sprechen. Er meint die Kunst des Vorstehens, insbesondere die Kommunikation zwischen dem Leiter des Gottesdienstes und den Teilnehmern." Diese Kunst sei wegen der Kommunikation zwischen dem Leiter und den Teilnehmern des Gottesdienstes infolge des Wechsels der Zelebrationsrichtung wichtig geworden; vorher habe - abgesehen von der Predigt - eine solche Kommunikation nicht bestanden, Augenkontakt zwischen Priester und Gemeinde sei sogar verboten gewesen.<ref>Hat sich die Liturgiereform gelohnt? (Ein Gespräch zwischen Klemens Richter und Emil Lengeling) in: BIBEL und LITURGIE 50 (1976), S. 357-370, hier S. 358f.; siehe auch: Werner Hahne: DE ARTE CELEBRANDI oder Von der Kunst, Gottesdienst zu feiern, Freiburg/Basel/Wien 1990, S. 30</ref>

Aus der "Kunst des Vorstehens" wurde die weiter gefasste "Kunst des Zelebrierens". Jakob Baumgartner überschrieb 1980 einen Aufsatz mit "De arte celebrandi"<ref>Jakob Baumgartner: De arte celebrandi. Anmerkungen zur priesterlichen Zelebration. In: Heiliger Dienst 36 (1982), S. 1-11.</ref> Emil Brunner schrieb 1980: "The art of celebrating eventually is the art of coordinating the participation of the people of God." ("Die Kunst des Zelebrierens ist schließlich die Kunst, die Teilnahme des Volkes Gottes abzustimmen.")<ref>Emil Brunner: The Art of Celebration and the Creativity in Liturgy. In: East Asian Pastoral Review 17 (1980), S. 86-95, hier S. 94</ref> Das Wesen der ars celebrandi beschreibt Manfred Probst: "Da Liturgie Feier und Ausdruck des Glaubens der Menschen ist, gilt es, diesem Glauben Ausdruck zu geben. Es muss neben einer guten Theologie auch eine entsprechende Ästhetik des Gottesdienstes erarbeitet werden, die das rechte Maß von Fest und Feier von übertriebener zeremonieller Formung freihalten kann. Unsere Gottesdienste müssen stilvoller werden."<ref>Manfred Probst: Die Lituirgiereform des II. Vatikanums - eine Reform gegen die Frömmigeit? In: Liturgisches Jahrbuch 36 (1986), S. 222-237, hier S. 236</ref>

Theologische Fundierung

Die ars celebrandi als Kunst, Gottesdienst zu feiern, ist Sache des ganzen neutestamentlichen Volkes Gottes. Sie geht daher über eine bloße priesterliche ars praesidendi (Vorsteherkunst) hinaus. Das Wesen der Liturgie selbst verlangt nach dem Willen des Zweiten Vatikanischen Konzils die volle tätige und aktive Teilnahme des christlichen Volkes, das als "'das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige Stamm, das Eigentumsvolk' ({{#ifeq: 1. Brief des Petrus | Ars celebrandi |{{#if: 1 Petr|1 Petr|1. Brief des Petrus}}|{{#if: 1 Petr |1 Petr|1. Brief des Petrus}}}} 2{{#if:9|,9}} Petr%202{{#if:9|,9}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Petr%202{{#if:9|,9}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}; vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Petrus | Ars celebrandi |{{#if: 1 Petr|1 Petr|1. Brief des Petrus}}|{{#if: 1 Petr |1 Petr|1. Brief des Petrus}}}} 2{{#if:4-5|,4-5}} Petr%202{{#if:4-5|,4-5}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Petr%202{{#if:4-5|,4-5}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}) kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet" sei. "Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten, ist sie doch die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen."<ref>Sacrosanctum concilium, Nr. 14</ref>

„Die liturgischen Handlungen sind nicht privater Natur, sondern Feiern der Kirche, die das "Sakrament der Einheit" ist; sie ist nämlich das heilige Volk, geeint und geordnet unter den Bischöfen. Daher gehen diese Feiern den ganzen mystischen Leib der Kirche an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein; seine einzelnen Glieder aber kommen mit ihnen in verschiedener Weise in Berührung je nach der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme. (Sacrosanctum concilium, Nr. 26)“{{#if: || }}

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Das eucharistische Opfer darf jedoch nicht als «Konzelebration» des Priesters mit dem anwesenden Volk im strengen Sinn betrachtet werden.<ref>Vgl. Redemptionis sacramentum, Nr. 42; Papst Pius XII., Enzyklika Mediator Dei: AAS 39 (1947) 553.</ref> Jede Zweideutigkeit in dieser Sache muss vermieden werden. Daher sollen Ausdrücke wie «zelebrierende Gemeinde» oder «zelebrierende Versammlung» und ähnliche Redewendungen nur behutsam gebraucht werden.<ref>Vgl. Redemptionis sacramentum, Nr. 42; Ansprache Magnificate dominum mecum vom 2. November 1954.</ref>

Ars celebrandi im päpstlichen Schreiben Sacramentum caritatis

Papst Benedikt XVI. nahm den Begriff der ars celebrandi in seinem Nachsynodalen apostolischen Schreiben Sacramentum caritatis vom 22. Februar 2007, Nr. 38-42 auf. Die Bischofssynode fand im Oktober 2005 als XI. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode in Rom statt. Während der Synodenarbeit war auch über den Umstand gesprochen worden, dass zwischen der ars celebrandi seitens von Priestern und Bischöfen einerseits und der vollen, aktiven und fruchtbaren Teilnahme aller Gläubigen eine "Trennung" bestehen könne; Ziel einer kunstgerecht zelebrierten Liturgie sei die actuosa participatio aller, und eine solche ars celebrandi sei die beste Bedingung für diese tätige Teilnahme. (Sacramentum caritatis, Nr. 38)

Ursprung der Ars celebrandi

Die rechte Kunst des Zelebrierens entspringt aus dem treuen Gehorsam gegenüber den liturgischen Normen in ihrer Vollständigkeit. Diese Art zu zelebrieren ist es, die seit zweitausend Jahren das Glaubensleben aller Gläubigen sicherstellte, die dazu berufen sind, die Zelebration als Gottesvolk, als königliches Priestertum, als heiliger Stamm zu erleben (vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Petrus | Ars celebrandi |{{#if: 1 Petr|1 Petr|1. Brief des Petrus}}|{{#if: 1 Petr |1 Petr|1. Brief des Petrus}}}} 2{{#if:4-5.9|,4-5.9}} Petr%202{{#if:4-5.9|,4-5.9}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Petr%202{{#if:4-5.9|,4-5.9}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}).

Vorbildfunktion des Klerus

Auch wenn das ganze Gottesvolk an der eucharistischen Liturgie teilnimmt, kommt jedoch in bezug auf die rechte ars celebrandi denen, die das Sakrament der Weihe empfangen haben, eine Vorbildfunktion zu. Bischöfe, Priester und Diakone müssen - jeder seinem Grad entsprechend - die Zelebration als ihre Hauptpflicht betrachten. Dem Bischof obliegt es, die harmonische Einheit der Zelebrationen in seiner Diözese zu bewahren. Darum ist es »seine Sache, darauf zu achten, dass die Priester, die Diakone und die christgläubigen Laien den eigentlichen Sinn der liturgischen Riten und Texte immer tiefer verstehen und so zur tätigen und fruchtbaren Feier der Eucharistie geführt werden«.<ref>Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch, (3. Auflage), Nr. 22.</ref>

Beachtung der Vorschriften und aller vorgesehenen Ausdrucksformen

Dort, wo die Priester und die für die liturgische Pastoral Verantwortlichen sich bemühen, die gültigen liturgischen Bücher und die entsprechenden Vorschriften bekannt zu machen und den großen Reichtum der Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch und der Leseordnung für die Feier der heiligen Messe hervorheben, gereicht es der Eucharistiefeier sehr zum Vorteil. Für eine rechte ars celebrandi ist auch die Beachtung aller von der Liturgie vorgesehenen Ausdrucksformen wichtig: Wort und Gesang,<ref> vor allem der gregorianische Choral, da dieser der eigentliche Gesang der römischen Liturgie sei: Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium, 116; Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch, 41.</ref>, Gesten und Schweigen, Körperbewegung<ref>knien, stehen, sitzen, verneigen, sich bekreuzigen</ref> oder liturgische Farben der Paramente.

Die sakrale Kunst des Kirchenbaus und der Kirchengeräte

Papst Benedikt XVI. macht darauf aufmerksam, dass in der Priesterausbildung unverzichtbar die Kunstgeschichte gehört, mit einem besonderen Verweis auf die kultischen Bauten im Licht der liturgischen Vorschriften.

„Kurzum, es ist notwendig, dass in allem, was die Eucharistie betrifft, guter Geschmack für das Schöne herrsche. Achtung und Sorgfalt müssen auch den Paramenten, den Kirchengeräten und den heiligen Gefäßen gelten, damit sie, organisch miteinander verbunden und aufeinander abgestimmt, das Staunen angesichts des Mysteriums Gottes lebendig halten, die Einheit des Glaubens verdeutlichen und die Frömmigkeit stärken (Sacramentum caritatis, Nr. 41)“{{#if: || }}

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Literatur

  • Michael Kunzler: Liturge sein. Entwurf einer Ars celebrandi Bonifatius Verlag Paderborn: 2007 (748 Seiten, Gb.; ISBN: 978-3-39710-377-1).
  • Werner Hahne: DE ARTE CELEBRANDI oder Von der Kunst, Gottesdienst zu feiern. Entwurf einer Fundmentalliturgik, Herder Verlag Freiburg/Basel/Wien 1990 (ISBN 3-451-21617-5).
  • Romano Guardini: Von heiligen Zeichen, Würzburg 1922 (Neuauflage: Topos Taschenbuch 365, Topos plus Verlagsgemeinschaft / Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 2008 (ISBN 978-3-8367-0365-9).

Anmerkungen

<references />