Einzelgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Partikulargericht''' , '''Einzelgericht''' oder '''Besondere Gericht'''  
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Das '''Partikulargericht''' , '''Einzelgericht''' oder '''Besondere Gericht'''
  
== Partikulargericht und Jüngstes Gericht ==
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Wenn die Menschen sterben, müssen sie sich einem persönlichen Gericht vor Gott stellen. Sie müssen Rechenschaft über ihr irdisches Leben ablegen. Die [[Heilige Schrift]] sagt, dass ''es dem Menschen bestimmt ist, ein einziges Mal zu sterben, worauf dann das Gericht folgt'' (Hebr 9,27). Die Menschen werden nach ihrem [[Tod]] sofort gerichtet, in welchem durch einen göttlichen Urteilsspruch über das ewige Schicksal des Verstorbenen entschieden wird und erhalten ihren Lohn, für das Gute und das Schlechte. Mit dem Tode hört der Zustand des Glaubens auf und beginnt der Zustand des Schauens (2 Kor 5, 7; 1 Kor 13, 12). Sie erkennen sofort ihr endgültiges Schicksal.
  
Der Scholastiker [[Thomas von Aquin]] (1225-1274) verteidigte diese Idee in seiner [[Summa theologica]] ausdrücklich. Jeder Mensch sei sowohl Einzelperson als auch Teil des ganzen Menschengeschlechtes. Daher gebühre ihm ein doppeltes Gericht.
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In den "Büchern des Gewissens" werden die Taten (Verdienste und Missverdienste) der Menschen im Einzelgericht bewertet und verzeichnet und beim [[Allgemeines Gericht|Allgemeinen Gericht]] aufgeschlagen d.h. offenbar werden ([[Neues Testament Einheitsübersetzung 1979#Die Offenbarung des Johannes Kapitel 20|Offb 20, 12]].<ref> [[Johannes Bonaventura]]: [[Breviloquium#Siebenter Teil: Das Weltgericht]].</ref> Davon zu unterscheiden ist das [[Buch des Lebens]].
  
Der Hauptunterschied zwischen Partikulargericht und Jüngstem Gericht ist die Tatsache, dass das Partikulargericht direkt nach dem Tod jedes Individuums und nicht erst am Jüngsten Tag stattfindet. Es handelt sich hierbei um Gottes Gericht über die Seele, das nicht - wie das Jüngste Gericht - mit der Auferstehung des Leibes verbunden ist. Das Partikulargericht fußt nicht auf biblischen Quellen, sondern ist ein Gedankenmodell, das von verschiedenen [[Kirchenvater|Kirchenväter]]n entwickelt wurde.
 
  
Die [[Seelen]] der [[Heilige]]n, der [[Apostel]], [[Märtyrer]] und [[Bekenner]], die in ihrem Leben ihren christlichen Glauben bewiesen hatten, werden beim Partikulargericht direkt, ohne Gerichtsverfahren, in den Himmel geschickt.
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== Päpstliches ==
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Die Lehre vom besonderen Gericht ist nicht definiert, ist aber die Voraussetzung des Dogmas, dass die abgeschiedenen Seelen alsbald (= sogleich) nach dem Tode in den [[Himmel]] oder in die Hölle oder in das Fegfeuer eingehen. Die Unionskonzilien von Lyon und Florenz erklärten, dass die von aller Sünde und Strafe freien Seelen der Gerechten alsbald in den [[Himmel]] aufgenommen werden und die Seelen derer, die in der [[Todsünde]] oder in der bloßen [[Erbsünde]] sterben, alsbald in die Hölle hinabsteigen. D 464, 693. - Papst Benedikt XII. entschied in der dogmatischen Konstitution [[Benedictus Deus]] (1336), dass die ganz reinen Seelen der Gerechten alsbald nach dem Tode bzw. nach ihrer Läuterung, schon vor der Auferstehung des Leibes und dem allgemeinen Gericht, in den Himmel eingehen, der unmittelbaren [[Visio beatifica|Anschauung der göttlichen Wesenheit]] teilhaftig werden und wahrhaft glückselig sind, während die Seelen der Todsünder alsbald nach dem Tode in die [[Hölle]] eingehen und den Höllenqualen unterworfen werden (D 530f.) Der Catemismus Romanus (I 8, 3) lehrt das besondere Gericht ausdrücklich.
  
Der richtende Gott entscheidet auch über das Schicksal derer, die sündig gelebt hatten. Diese werden in die [[Hölle]] verdammt, aus der es kein Entrinnen gibt. Sie werden dort bis in alle Ewigkeit gepeinigt und gequält werden.
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== [[Heilige Schrift]]==
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Die Heilige Schrift bezeugt das besondere Gericht indirekt, indem sie lehrt, dass die abgeschiedenen Seelen sofort nach dem Tode Lohn oder Strafe empfangen. Vgl. Sir 1, 13; 11, 28f (G 26f). Der arme Lazarus wird sofort nach dem Tode in den Schoß Abrahams (= [[Limbus|limbus]] Patrum) aufgenommen, und der reiche Prasser wird sofort der Hölle zur Bestrafung übergeben (Lk 16, 22 f). Der sterbende Erlöser spricht zum reumütigen Schächer: "Heute noch wirst du mit mir im Paradiese sein" (Lk 23, 43). Judas gelangte "an den ihm gebührenden Ort" (Apg 1, 25). Für Paulus ist der Tod das Tor zur Seligkeit in der Gemeinschaft. mit Christus. Phil 1, 23: "Ich verlange danach, aufgelöst zu werden und bei Christus zu sein.« "Beim Herrn" ist seine wahre Heimat (2 Kor 5, 8).
  
Für die Delinquenten mit minder schwerwiegendem Sündenregister gibt es Hoffnung. Sie werden beim Partikulargericht dazu verurteilt, eine an ihren Vergehen gemessene Zeit im [[Fegefeuer]] zu verbringen. Beim Partikulargericht gibt es also drei mögliche Gerichtsentscheide: der Verstorbene wird in den [[Himmel]], in die [[Hölle]] oder ins [[Fegefeuer]] geschickt. Das Urteil, das beim Partikulargericht gefällt wird, antizipiert das Urteil des Jüngsten Gerichts, wenn es um die Entscheidung Gut oder Böse geht. Die Möglichkeit, Seelen ins Fegefeuer zu schicken, bleibt dem individuellen Gericht vorbehalten.
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==[[Kirchenväter]]==
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Die Ansichten der Väter über das Los der Verstorbenen sind anfangs noch unklar. Die Existenz des besonderen Gerichtes ist jedoch in der allgemeinen Überzeugung vorausgesetzt, dass die Guten sofort nach dem Tode Lohn und die Bösen Strafe erhalten. Hinsichtlich der Beschaffenheit des jenseitigen Lohn- und Strafzustandes herrscht Unsicherheit. Viele der älteren Väter (Justin, Irenäus, Tertullian, Hilarius, Ambrosius) nehmen einen Wartezustand zwischen Tod und Auferstehung an, in welchem die Gerechten zwar Lohn und die Sünder
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Strafe empfangen, aber noch nicht die endgültige Seligkeit des Himmels bzw. die endgültige Verdammnis der Hölle. Eine Ausnahme macht Tertullian bezüglich der Märtyrer, denen er die sofortige Aufnahme in das Paradies, d. i. die Seligkeit des Himmels, zuerkennt (De anima 55; De camis resurr. 43). Cyprian lässt alle Gerechten in das Himmelreich eingehen und zu Christus gelangen (De mortalitate 26). Augustin bezweifelt, ob die Seelen der Gerechten vor der Auferstehung ebenso wie die Engel die volle [[Glückseligkeit]] genießen, die in der [[Anschauung Gottes]] besteht (Retr. I 14,2).
  
== Kontroverse Interpretationen ==
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Direkt bezeugen den Glauben an ein besonderes Gericht Johannes Chrysostomus (In Matth. homo 14,4), Hieronymus (In Joel 2,11), Augustinus (De anima et eius origine 11 4, 8), Cäsarius von Arles (Sermo 5, 5).
  
[[Philippe Ariès]] vertritt die These, dass das Partikulargericht im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts an Bedeutung gewonnen und das Jüngste Gericht von seinem vorrangigen Platz verdrängt hat. Den Grund dafür sieht Ariès in der wachsenden Bedeutung des Individuums, das sich im Spätmittelalter zunehmend für seinen eigenen Tod interessiert. Diese Veränderung belegt Ariès beispielsweise mit der großen Verbreitung von [[Ars moriendi]]-Traktaten, die zur Vorbereitung auf einen friedlichen Tod in großer Menge kursierten und sich größter Beliebtheit erfreuten.
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Die griechisch-Orthodoxe Kirche ist in ihrer Lehre über das Los der Verstorbenen auf dem ungeklärten Standpunkt der älteren Väter stehen geblieben. Sie nimmt einen Zwischenzustand zwischen Tod und Auferstehung an, der jedoch für die Gerechten und die Sünder ungleich ist und dem ein besonderes Gericht vorausgeht. Vgl. die Confessio orthodoxa des Petrus Mogilas P. I q. 61.
  
Eine kontroverse Position vertritt der russische Historiker [[Aaron Gurjewitsch]]. Er ist der Meinung, dass beide Gerichte - Jüngstes Gericht und Partikulargericht - während des gesamten Mittelalters unabhängig voneinander koexistierten. Gurjewitsch spricht von einer "paradoxen Koexistenz" zwischen der, wie er sie nennt, "kleinen [[Eschatologie]]" und der "großen Eschatologie", die jedes Individuum in zweifacher Weise betrifft: wenn es um sein eigenes Schicksal geht und zugleich für ihn als Mitglied der Gemeinschaft, die am Jüngsten Tag gerichtet wird.
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==Irrtümer==
 
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Im Gegensatz zur katholischen Lehre steht der von vielen älteren Vätern (Papias, Justin, Irenäus, Tertullian u. a.) vertretene ChiIiasmus (Millenarismus), der unter Berufung auf Offb 20,1 ff und alttestamentliche Weissagungen über das kommende Messiasreich eine tausendjährige Herrschaft Christi und der Gerechten auf Erden vor der allgemeinen Auferstehung behauptet und darnach erst die endgültige Beseligung eintreten lässt; ferner die von verschiedenen alten und neuen Sekten vertretene Anschauung, dass die Seelen nach ihrer Trennung vom Leibe bis zur Wiedervereinigung mit demselben sich in einem unbewussten oder halbbewussten Zustand, dem sog. SeeIenschlaf, befinden (Hypnopsychiten) oder förmlich sterben (SeeIentod) und mit dem Leib wiedererweckt werden (Thnetopsychiten). VgI. D 1913 (Rosmini).
[[Jacques Le Goff]] sieht dagegen keine Konkurrenz zwischen den beiden Gerichten. Für ihn vollzog sich die Entstehung des Partikulargerichts am Ende des 12. Jahrhunderts analog zur Entstehung des Fegefeuers. Beide Phänomene haben dieselbe gesellschaftspolitische Wurzel und sind für ihn ebenfalls ein Phänomen des zunehmenden Interesses der Menschen an ihrem individuellen Tod.
 
  
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== Partikulargericht und [[Jüngstes Gericht]] ==
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Der Hauptunterschied zwischen Partikulargericht und Jüngstem Gericht ist die Tatsache, dass das Partikulargericht direkt nach dem Tod jedes Individuums und nicht erst am Jüngsten Tag stattfindet. Es handelt sich hierbei um Gottes Gericht über die Seele, das nicht - wie das Jüngste Gericht - mit der Auferstehung des Leibes verbunden ist.
  
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[[Thomas von Aquin]] (1225-1274) verteidigte diese Ansicht in seiner [[Summa theologica]] ausdrücklich. Jeder Mensch sei sowohl Einzelperson als auch Teil des ganzen Menschengeschlechtes. Daher gebühre ihm ein doppeltes Gericht.
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== Worte Jesu zum Gericht ==
 
== Worte Jesu zum Gericht ==
  
 
''Ich sage euch: Über jedes unnütze Wort, das die Menschen reden, werden sie am Tag des Gerichts Rechenschaft ablegen müssen.''
 
''Ich sage euch: Über jedes unnütze Wort, das die Menschen reden, werden sie am Tag des Gerichts Rechenschaft ablegen müssen.''
 
Mt12,36
 
Mt12,36
'''siehe auch:''' [[Letzte Dinge]]
 
 
[[Kategorie:Eschatologie]]
 
 
== Literatur ==
 
  
* Jaques Le Goff: La naissance du purgatoire. Paris 1981
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== [[Lehramt]]liches ==
* Aaron Gurjewitsch: Die Darstellung von Persönlichkeit und Zeit in der mittelalterlichen Kunst. Weimar 1984
+
'''[[Pius XII.]]'''
* Philippe Ariès: L'homme devant la mort. Paris 1977
+
* [[Basler Katholischer Katechismus (1947)#Das besondere Gericht]].
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* 1955 [[Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands 1955#127. Der Tod und das Besondere Gericht]].
  
 
[[Kategorie:Eschatologie]]
 
[[Kategorie:Eschatologie]]

Aktuelle Version vom 8. Januar 2022, 13:31 Uhr

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Die letzen Dinge

des einzelnen Menschen
der gesamten Schöpfung

Das Partikulargericht , Einzelgericht oder Besondere Gericht

Wenn die Menschen sterben, müssen sie sich einem persönlichen Gericht vor Gott stellen. Sie müssen Rechenschaft über ihr irdisches Leben ablegen. Die Heilige Schrift sagt, dass es dem Menschen bestimmt ist, ein einziges Mal zu sterben, worauf dann das Gericht folgt (Hebr 9,27). Die Menschen werden nach ihrem Tod sofort gerichtet, in welchem durch einen göttlichen Urteilsspruch über das ewige Schicksal des Verstorbenen entschieden wird und erhalten ihren Lohn, für das Gute und das Schlechte. Mit dem Tode hört der Zustand des Glaubens auf und beginnt der Zustand des Schauens (2 Kor 5, 7; 1 Kor 13, 12). Sie erkennen sofort ihr endgültiges Schicksal.

In den "Büchern des Gewissens" werden die Taten (Verdienste und Missverdienste) der Menschen im Einzelgericht bewertet und verzeichnet und beim Allgemeinen Gericht aufgeschlagen d.h. offenbar werden (Offb 20, 12.<ref> Johannes Bonaventura: Breviloquium#Siebenter Teil: Das Weltgericht.</ref> Davon zu unterscheiden ist das Buch des Lebens.


Päpstliches

Die Lehre vom besonderen Gericht ist nicht definiert, ist aber die Voraussetzung des Dogmas, dass die abgeschiedenen Seelen alsbald (= sogleich) nach dem Tode in den Himmel oder in die Hölle oder in das Fegfeuer eingehen. Die Unionskonzilien von Lyon und Florenz erklärten, dass die von aller Sünde und Strafe freien Seelen der Gerechten alsbald in den Himmel aufgenommen werden und die Seelen derer, die in der Todsünde oder in der bloßen Erbsünde sterben, alsbald in die Hölle hinabsteigen. D 464, 693. - Papst Benedikt XII. entschied in der dogmatischen Konstitution Benedictus Deus (1336), dass die ganz reinen Seelen der Gerechten alsbald nach dem Tode bzw. nach ihrer Läuterung, schon vor der Auferstehung des Leibes und dem allgemeinen Gericht, in den Himmel eingehen, der unmittelbaren Anschauung der göttlichen Wesenheit teilhaftig werden und wahrhaft glückselig sind, während die Seelen der Todsünder alsbald nach dem Tode in die Hölle eingehen und den Höllenqualen unterworfen werden (D 530f.) Der Catemismus Romanus (I 8, 3) lehrt das besondere Gericht ausdrücklich.

Heilige Schrift

Die Heilige Schrift bezeugt das besondere Gericht indirekt, indem sie lehrt, dass die abgeschiedenen Seelen sofort nach dem Tode Lohn oder Strafe empfangen. Vgl. Sir 1, 13; 11, 28f (G 26f). Der arme Lazarus wird sofort nach dem Tode in den Schoß Abrahams (= limbus Patrum) aufgenommen, und der reiche Prasser wird sofort der Hölle zur Bestrafung übergeben (Lk 16, 22 f). Der sterbende Erlöser spricht zum reumütigen Schächer: "Heute noch wirst du mit mir im Paradiese sein" (Lk 23, 43). Judas gelangte "an den ihm gebührenden Ort" (Apg 1, 25). Für Paulus ist der Tod das Tor zur Seligkeit in der Gemeinschaft. mit Christus. Phil 1, 23: "Ich verlange danach, aufgelöst zu werden und bei Christus zu sein.« "Beim Herrn" ist seine wahre Heimat (2 Kor 5, 8).

Kirchenväter

Die Ansichten der Väter über das Los der Verstorbenen sind anfangs noch unklar. Die Existenz des besonderen Gerichtes ist jedoch in der allgemeinen Überzeugung vorausgesetzt, dass die Guten sofort nach dem Tode Lohn und die Bösen Strafe erhalten. Hinsichtlich der Beschaffenheit des jenseitigen Lohn- und Strafzustandes herrscht Unsicherheit. Viele der älteren Väter (Justin, Irenäus, Tertullian, Hilarius, Ambrosius) nehmen einen Wartezustand zwischen Tod und Auferstehung an, in welchem die Gerechten zwar Lohn und die Sünder Strafe empfangen, aber noch nicht die endgültige Seligkeit des Himmels bzw. die endgültige Verdammnis der Hölle. Eine Ausnahme macht Tertullian bezüglich der Märtyrer, denen er die sofortige Aufnahme in das Paradies, d. i. die Seligkeit des Himmels, zuerkennt (De anima 55; De camis resurr. 43). Cyprian lässt alle Gerechten in das Himmelreich eingehen und zu Christus gelangen (De mortalitate 26). Augustin bezweifelt, ob die Seelen der Gerechten vor der Auferstehung ebenso wie die Engel die volle Glückseligkeit genießen, die in der Anschauung Gottes besteht (Retr. I 14,2).

Direkt bezeugen den Glauben an ein besonderes Gericht Johannes Chrysostomus (In Matth. homo 14,4), Hieronymus (In Joel 2,11), Augustinus (De anima et eius origine 11 4, 8), Cäsarius von Arles (Sermo 5, 5).

Die griechisch-Orthodoxe Kirche ist in ihrer Lehre über das Los der Verstorbenen auf dem ungeklärten Standpunkt der älteren Väter stehen geblieben. Sie nimmt einen Zwischenzustand zwischen Tod und Auferstehung an, der jedoch für die Gerechten und die Sünder ungleich ist und dem ein besonderes Gericht vorausgeht. Vgl. die Confessio orthodoxa des Petrus Mogilas P. I q. 61.

Irrtümer

Im Gegensatz zur katholischen Lehre steht der von vielen älteren Vätern (Papias, Justin, Irenäus, Tertullian u. a.) vertretene ChiIiasmus (Millenarismus), der unter Berufung auf Offb 20,1 ff und alttestamentliche Weissagungen über das kommende Messiasreich eine tausendjährige Herrschaft Christi und der Gerechten auf Erden vor der allgemeinen Auferstehung behauptet und darnach erst die endgültige Beseligung eintreten lässt; ferner die von verschiedenen alten und neuen Sekten vertretene Anschauung, dass die Seelen nach ihrer Trennung vom Leibe bis zur Wiedervereinigung mit demselben sich in einem unbewussten oder halbbewussten Zustand, dem sog. SeeIenschlaf, befinden (Hypnopsychiten) oder förmlich sterben (SeeIentod) und mit dem Leib wiedererweckt werden (Thnetopsychiten). VgI. D 1913 (Rosmini).

Partikulargericht und Jüngstes Gericht

Der Hauptunterschied zwischen Partikulargericht und Jüngstem Gericht ist die Tatsache, dass das Partikulargericht direkt nach dem Tod jedes Individuums und nicht erst am Jüngsten Tag stattfindet. Es handelt sich hierbei um Gottes Gericht über die Seele, das nicht - wie das Jüngste Gericht - mit der Auferstehung des Leibes verbunden ist.

Thomas von Aquin (1225-1274) verteidigte diese Ansicht in seiner Summa theologica ausdrücklich. Jeder Mensch sei sowohl Einzelperson als auch Teil des ganzen Menschengeschlechtes. Daher gebühre ihm ein doppeltes Gericht.

Ich stehe vor der Tür und klopfe an. Wer meine Stimme hört und die Tür öffnet, bei dem werde ich eintreten, und wir werden Mahl halten, ich mit ihm und er mit mir. (Offb 3, 20)
Kommen Christi Advent
für die Menschheit
Kommen Christi in der wie kommt
er
Advent für
den Einzel-
menschen
Kommen Christi in Gericht der
Erstes
Alter Bund Menschwerdung in Armut
(Lk 2, 7)
Beginn der übern. Zeit der Taufe Liebe Gottes
Mittleres
Neuer Bund
⬆︎ um die Sünde hinwegzunehmen
(Hebr 9, 28)
um die zu retten, die ihn erwarten ⬇︎
in Geduld
(2 Petr 3,15) und Langmut (Röm 2, 4+5)
Zeit der Umkehr der Beichte Barmherzigkeit Gottes
Letztes
Neuer Bund Wiederkunft Christi +
dem Allgemeinen Gericht (2 Tim 4, 1)
in Herrlichkeit
(Mt 16,27)
Ende der Zeit im Sterben+
dem Einzelgericht
Gerechtigkeit Gottes



Worte Jesu zum Gericht

Ich sage euch: Über jedes unnütze Wort, das die Menschen reden, werden sie am Tag des Gerichts Rechenschaft ablegen müssen. Mt12,36

Lehramtliches

Pius XII.