Ehe: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Ehe''' althochdeutsch für etwa ''Ewigkeit'', ''Recht'', ''Gesetz''; rechtssprachlich-historisch '''[[Konnubium]]''') ist eine durch [[Naturrecht]], Gesellschaftsrecht und Religionslehren begründete und anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Form einer Verbindung von zwei Menschen verschiedenen [[Geschlecht]]s. Sie werden als ''Ehe'''gatten''''' (siehe [[Begattung]]), ''Eheleute'', ''Ehepaar''   oder auch ''Ehepartner'' bezeichnet.
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Die '''Ehe''' (althochdeutsch für etwa ''Ewigkeit'', ''Recht'', ''Gesetz''; rechtssprachlich-historisch '''[[Konnubium]]''') ist die Vereinigung von [[Mann]] und [[Frau]] und eine völlige Lebensgemeinschaft und Gemeinschaft göttlichen wie menschlichen Rechts.<ref> [[Casti connubii]] Nr. 87, zitiert das römische Recht: Modestinus, I Regularum (Dig. XXIII 2: De ritu nuptiarum).</ref> Sie ist eine durch [[Naturrecht]], Gesellschaftsrecht und Religionslehren begründete und anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Form. Mann und Frau  werden als ''Ehe'''gatten''''' (siehe [[Begattung]]), ''Eheleute'', ''Ehepaar'' oder auch ''Ehepartner'' bezeichnet.
 
 
Das [[Sakrament]] der Ehe spenden sich die Eheleute einander. Es ist begründet in der Schöpfungsordnung Gottes, im Mann-und-Frau-Sein als solches und ein "tiefes Geheimnis" ([[Eph]] 5,32).
 
  
 
Dabei müssen die Eheleute die Intention haben
 
Dabei müssen die Eheleute die Intention haben
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[[Pius IX.]] hatte im Schreiben [[Syllabus errorum]] den Irrtum verurteilt: "Nach dem Naturrecht ist das Eheband nicht unauflöslich und in verschiedenen Fällen kann die [[Ehescheidung]] im eigentlichen Sinne durch die weltliche Behörde gesetzlich ausgesprochen werden." Und Papst [[Leo XIII.]] führt in der Enzyklika [[Humanum genus]]) aus, dass das "Zerreissen des [[Ehebund]]es" nicht möglich, da in diesem Fall dem "Göttlichen Gesetz" widersprochen wird.
 
[[Pius IX.]] hatte im Schreiben [[Syllabus errorum]] den Irrtum verurteilt: "Nach dem Naturrecht ist das Eheband nicht unauflöslich und in verschiedenen Fällen kann die [[Ehescheidung]] im eigentlichen Sinne durch die weltliche Behörde gesetzlich ausgesprochen werden." Und Papst [[Leo XIII.]] führt in der Enzyklika [[Humanum genus]]) aus, dass das "Zerreissen des [[Ehebund]]es" nicht möglich, da in diesem Fall dem "Göttlichen Gesetz" widersprochen wird.
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Das [[Sakrament]] der Ehe spenden sich die Eheleute selbst. Es ist begründet in der Schöpfungsordnung Gottes, im Mann-und-Frau-Sein als solches und ein "tiefes Geheimnis" ([[Eph]] 5,32).
  
 
== Ehe als Sakrament - Spiritualität ==
 
== Ehe als Sakrament - Spiritualität ==
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Die Eheleute schenken einander die Gegenwart Christi und die Erlösergnade des Gekreuzigten. Daher schließt die Ehe auch die Last als Heilsweg mit ein und ist ein mystischer Weg zur Heiligung. Im Glauben dürfen die Eheleute empfangen, was Christus ihnen schenken will, um sie zu wandeln und zu heiligen.
 
Die Eheleute schenken einander die Gegenwart Christi und die Erlösergnade des Gekreuzigten. Daher schließt die Ehe auch die Last als Heilsweg mit ein und ist ein mystischer Weg zur Heiligung. Im Glauben dürfen die Eheleute empfangen, was Christus ihnen schenken will, um sie zu wandeln und zu heiligen.
  
Das "tiefe Geheimnis" von dem Paulus spricht, gilt als Sakrament ein Leben lang und meint das bedingungslose Opfer füreinander und das Bemühen, "jederzeit in der Liebe Gottes füreinander dazusein" (vgl. Die Feier der Trauung, Herder Verlag).
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Das "tiefe Geheimnis" von dem Paulus spricht, gilt als Sakrament ein Leben lang und meint das bedingungslose Opfer füreinander und das Bemühen, "jederzeit in der Liebe Gottes füreinander dazusein" (vgl. Die Feier der Trauung, [[Herder Verlag]]).
  
 
Die zu vermählenden Ehegatten, sollen wenigstens drei Tage vor der Hochzeit ihre Sünden [[Beichte|beichten]] und das [[Eucharistie|Heiligste Sakrament des Altares]] empfangen ([[Matrimonii perpetuum|KvT, MP 24. Sitzung]])
 
Die zu vermählenden Ehegatten, sollen wenigstens drei Tage vor der Hochzeit ihre Sünden [[Beichte|beichten]] und das [[Eucharistie|Heiligste Sakrament des Altares]] empfangen ([[Matrimonii perpetuum|KvT, MP 24. Sitzung]])
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[[Pius XI.]]
 
[[Pius XI.]]
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* 7. Mai 1923 [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung|Sakramentenkongregation]]: "Regulae servandae" Eheprozesse ([[AAS]] 15 [1923] 390-413).
 
* 31. Dezember 1930 Enzyklika [[Casti connubii]] über die christliche Ehe, in Hinsicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse, Bedrängnisse, Irrtümer und Verfehlungen in Familie und Gesellschaft.  
 
* 31. Dezember 1930 Enzyklika [[Casti connubii]] über die christliche Ehe, in Hinsicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse, Bedrängnisse, Irrtümer und Verfehlungen in Familie und Gesellschaft.  
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* 1. Juli 1932 [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung|Sakramentenkongregation]]: "In plenariis" Die Aufsicht der Ehegerichte  wird geregelt ([[AAS]] 24 [1932] 272-274; nochmals veröffentlicht: AAS 28 [1936] 368-370)
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* 10. Juni 1935 [[Kongregation für die Ostkirche]]: Instruktion "Quo facilius" über Eheprozesse ([[AAS]] 27 [1935] 333-340)
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* 15. August 1936 [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung|Sakramentenkongregation]]: Instruktion "Provida mater"  Ehenichtigkeitsverfahren.
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* 8. Dezember 1938 [[Motu proprio]] "Qua cura" Ehegerichteordnung in Italien ([[AAS]] 30 [1938] 410-413).
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* 24. Mai 1939 Ein "Offizium Vigilantiae" wird errichtet. Es hatte die Hauptaufgabe die Ehegerichtsurteile zu prüfen.
  
 
[[Pius XII.]]
 
[[Pius XII.]]
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* 12. Juni 1942 [[Heiliges Offizium]]: Dekret "Qua singulari cura" Ehedinge ([[AAS]] [1942] 200-203)
 
* 1939-1943 Ansprachen Papst Pius XII. an Neuvermählte. [[Josef Habbel Verlag]] Regensburg 1950, Übersetzt und eingeleitet von DDr. Friedrich Zimmermann. [[Imprimatur]] Regensburg, den 11. Juli 1949 J. Franz, [[Generalvikar]]).  
 
* 1939-1943 Ansprachen Papst Pius XII. an Neuvermählte. [[Josef Habbel Verlag]] Regensburg 1950, Übersetzt und eingeleitet von DDr. Friedrich Zimmermann. [[Imprimatur]] Regensburg, den 11. Juli 1949 J. Franz, [[Generalvikar]]).  
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* 6. Januar 1950 [[Motu proprio] [[Sollicitudem nostram]] über die Urteile der Orientalischen Kirchen ([[AAS]] 42 [1950] 5-120)
 
* 19. Mai 1956 Ansprache an die Teilnehmer des II. Weltkongresses für Fruchtbarkeit und Sterilität über [[Fruchtbarkeit und Sterilität in der Ehe]].
 
* 19. Mai 1956 Ansprache an die Teilnehmer des II. Weltkongresses für Fruchtbarkeit und Sterilität über [[Fruchtbarkeit und Sterilität in der Ehe]].
 
* 24. Februar 1957 [[Ansprache vom 24. Februar 1957 über Anästhesie|Ansprache über die Anwendung der Anästhesie in der Medizin]].
 
* 24. Februar 1957 [[Ansprache vom 24. Februar 1957 über Anästhesie|Ansprache über die Anwendung der Anästhesie in der Medizin]].
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[[Paul VI.]]
 
[[Paul VI.]]
 
* 25. Juli [[1968]] [[Enzyklika]] [[Humanae vitae]] über die rechte Weitergabe menschlichen Lebens.
 
* 25. Juli [[1968]] [[Enzyklika]] [[Humanae vitae]] über die rechte Weitergabe menschlichen Lebens.
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* 19. März 1969 [[Ritenkongregation]]: Dekret "[[Ordo celebrandi matrimonium 1969]]". <br>
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Die Feier der Trauung (erste deutsche Auflage 1975).
 
* 28. Dezember 1970 [[Apostolische Signatur]] Rundschreiben [[Inter cetera]] an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über den Stand und die Tätigkeit der kirchlichen Gerichte.
 
* 28. Dezember 1970 [[Apostolische Signatur]] Rundschreiben [[Inter cetera]] an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über den Stand und die Tätigkeit der kirchlichen Gerichte.
 
* 28. Dezember 1970 [[Apostolische Signatur]] Richtlinien [[Ut causarum]] für überdiözesane, regionale oder überregionale Gerichtshöfe.
 
* 28. Dezember 1970 [[Apostolische Signatur]] Richtlinien [[Ut causarum]] für überdiözesane, regionale oder überregionale Gerichtshöfe.
 
* 28. März 1971 Erlass [[Causas matrimoniales]] einiger Normen für eine schnelle Abwicklung der Eheprozesse.
 
* 28. März 1971 Erlass [[Causas matrimoniales]] einiger Normen für eine schnelle Abwicklung der Eheprozesse.
 
* 7. März 1972 [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung|Sakramentenkongregation]], Instruktion [[Dispensationis matrimonii]] über einige Änderungen der Vorschriften, die im Verfahren über gültige, nichtvollzogene Ehen zu beachten sind.
 
* 7. März 1972 [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung|Sakramentenkongregation]], Instruktion [[Dispensationis matrimonii]] über einige Änderungen der Vorschriften, die im Verfahren über gültige, nichtvollzogene Ehen zu beachten sind.
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* , 11. April 1973 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: [[Haec sacra congregatio]] über die Unauflöslichkeit der Ehe.
 
* 8. September 1973 Erlass [[Cum matrimonialium]] einiger Normen für eine schnelle Abwicklung der Eheprozesse in den Orientalischen Kirchen.
 
* 8. September 1973 Erlass [[Cum matrimonialium]] einiger Normen für eine schnelle Abwicklung der Eheprozesse in den Orientalischen Kirchen.
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* 6. Dezember 1973 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: Instruktion [[Ut notum est]] zur Auflösung der Ehe zugunsten des Glaubens; mit Normen (Processum, concessioni)  für die Durchführung des Verfahrens zur Auflösung des Ehebandes zugunsten des Glaubens.
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* 13. März 1975 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: Dokument "Quaecumque sterilizatio" Antwort an die amerikanische Bischofskonferenz über die Sterilisation ([[AAS]] LXVIII, 1976, 738-740)
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* 13. Mai 1977 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: [[Dekret]] [[Sacra congregatio pro doctrina fidei]] über die Impotenz, welche die Ehe ungültig macht.
  
 
[[Johannes Paul II.]]
 
[[Johannes Paul II.]]
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* 22. Oktober 1983 [[Päpstlicher Rat für die Familie]]: [[Charta der Familienrechte]] vom Heiligen Stuhl allen Personen, Institutionen und Autoritäten vorgelegt, die mit der Sendung der Familie in der heutigen Welt befasst sind.
 
* 22. Oktober 1983 [[Päpstlicher Rat für die Familie]]: [[Charta der Familienrechte]] vom Heiligen Stuhl allen Personen, Institutionen und Autoritäten vorgelegt, die mit der Sendung der Familie in der heutigen Welt befasst sind.
 
* 22. Februar 1987 [[Kongregation für die Glaubenslehre]], Instruktion [[Donum vitae]] über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung.
 
* 22. Februar 1987 [[Kongregation für die Glaubenslehre]], Instruktion [[Donum vitae]] über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung.
* 19. März 1990 [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]]: Dekret [[Ordo celebrandi matrimonium]] Die Feier der Trauung.
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* 19. März 1990 [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]]: Dekret "[[Ordo celebrandi matrimonium 1990]]" 1991<br>
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[[Die Feier der Trauung]]. (Zweite deutsche Auflage 1992).
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* 31. Juli 1993 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: Antworten auf vorgelegte Zweifel zur „Gebärmutterisolierung“ und auf andere Fragen.
 
* 2. Februar 1994 Brief [[Gratissimam sane]] Brief an die [[Familie]]n.
 
* 2. Februar 1994 Brief [[Gratissimam sane]] Brief an die [[Familie]]n.
 
* 25.  April 1995 Rundschreiben [[Evangelium vitae]] an die Bischöfe, Priester und Diakone, die Ordensleute und Laien sowie an alle Menschen guten Willens über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens.
 
* 25.  April 1995 Rundschreiben [[Evangelium vitae]] an die Bischöfe, Priester und Diakone, die Ordensleute und Laien sowie an alle Menschen guten Willens über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens.
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* 12. Februar 1997 [[Päpstlicher Rat für die Familie]], [[Vademecum für Beichtväter in einigen Fragen der Ehemoral]].
 
* 12. Februar 1997 [[Päpstlicher Rat für die Familie]], [[Vademecum für Beichtväter in einigen Fragen der Ehemoral]].
 
* 24. Mai 1998 [[Dokument vom 24. Mai 1998|Dokument verfasst von der "Informellen Arbeitsgruppe]] über [[Bioethik]]": Bemerkungen zur »Allgemeinen Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte« (Paris, 11. November 1997).
 
* 24. Mai 1998 [[Dokument vom 24. Mai 1998|Dokument verfasst von der "Informellen Arbeitsgruppe]] über [[Bioethik]]": Bemerkungen zur »Allgemeinen Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte« (Paris, 11. November 1997).
* 26. Juli 2000 [[Päpstlicher Rat für die Familie]]: Ehe, Familie und faktische Lebensgemeinschaften.
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* 26. Juli 2000 [[Päpstlicher Rat für die Familie]]: [[Ehe, Familie und faktische Lebensgemeinschaften]].
*  25. August 2000 [[Päpstliche Akademie für das Leben]]: Erklärung über die Herstellung sowie die wissenschaftliche und therapeutische Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen.
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*  25. August 2000 [[Päpstliche Akademie für das Leben]]: [[Erklärung vom 25. August 2000|Erklärung über die Herstellung sowie die wissenschaftliche und therapeutische Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen]].
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* 30. April 2001 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: Normen [[Potestas ecclesiae solvendi]] für die Durchführung des Verfahrens zur Auflösung des Ehebandes zugunsten des Glaubens (in favorem fidei).
  
 
[[Benedikt XVI.]]
 
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*[[Ferdinand Holböck]]: Heilige Eheleute, Verheiratete Selige und Heilige [[Christiana Verlag]] Stein am Rhein 2001 (2. Auflage; Kirchliche [[Druckerlaubnis]] Erzbischöfliches Ordinariat Salzburg 21. Juni 1994 [Zl. 780/94-ATHME], ISBN 3-7171-0709-7).
 
*[[Ferdinand Holböck]]: Heilige Eheleute, Verheiratete Selige und Heilige [[Christiana Verlag]] Stein am Rhein 2001 (2. Auflage; Kirchliche [[Druckerlaubnis]] Erzbischöfliches Ordinariat Salzburg 21. Juni 1994 [Zl. 780/94-ATHME], ISBN 3-7171-0709-7).
 
* Arturo Cattanaeo/Monika & Peter Lochner: Die Ehe, Gabe und Aufgabe, Impulse zur Vorbereitung und zur ständigen Erneuerung [[Verlag nova & vetera]] Bonn 2008 (139 Seiten; ISBN 978-3-936741-58-2).
 
* Arturo Cattanaeo/Monika & Peter Lochner: Die Ehe, Gabe und Aufgabe, Impulse zur Vorbereitung und zur ständigen Erneuerung [[Verlag nova & vetera]] Bonn 2008 (139 Seiten; ISBN 978-3-936741-58-2).
* [[Michael Gatterer]]: Gottes Gedanken über des Kindes werden (Leib, Schamhaftigkeit, [[Jungfräulichkeit]], Ehe, 6.+9. Gebot), [[Verlag Felzian Rauch]] Innsbruck 1940 (7. Auflage; [[Imprimatur]]  Nr. 227 Apost. Administratur Innsbruck den 29. Jänner 1940 Dr. carl lampert, Prov.).
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* [[Michael Gatterer]]: Gottes Gedanken über des Kindes werden (Leib, Schamhaftigkeit, [[Jungfräulichkeit]], Ehe, 6.+9. Gebot), [[Felzian Rauch Verlag]] Innsbruck 1940 (7. Auflage; [[Imprimatur]]  Nr. 227 Apost. Administratur Innsbruck den 29. Jänner 1940 Dr. carl lampert, Prov.).
 
*[[Christoph Casetti]]/[[Maria Prügl]]: Geheimnisse ehelicher Liebe, [[Humanae vitae]]-40 Jahre danach [[Christiana Verlag]] (114 Seiten).
 
*[[Christoph Casetti]]/[[Maria Prügl]]: Geheimnisse ehelicher Liebe, [[Humanae vitae]]-40 Jahre danach [[Christiana Verlag]] (114 Seiten).
 
*Die Feier der Trauung, [[Herder Verlag]], Freiburg 1993 (Der katholische Ritus; ISBN 3.451-21877-1)
 
*Die Feier der Trauung, [[Herder Verlag]], Freiburg 1993 (Der katholische Ritus; ISBN 3.451-21877-1)
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* Daniela Wegener: Bis daß der Tod euch scheidet. Erfahrungen einer geschiedenen Katholikin. [[Pattloch Verlag]] Augsburg 1998 (200 Seiten).
 
* Daniela Wegener: Bis daß der Tod euch scheidet. Erfahrungen einer geschiedenen Katholikin. [[Pattloch Verlag]] Augsburg 1998 (200 Seiten).
 
* [[Georg May]]: Hrsg. von Hartwig Groll: Die Ehe nach Gottes Willen: Predigten zum Thema "Ehe und Familie". [[Theresia Verlag]] Lauerz 1999 (1. Auflage; 152 Seiten; ISBN 3-908542-84-7).
 
* [[Georg May]]: Hrsg. von Hartwig Groll: Die Ehe nach Gottes Willen: Predigten zum Thema "Ehe und Familie". [[Theresia Verlag]] Lauerz 1999 (1. Auflage; 152 Seiten; ISBN 3-908542-84-7).
*[[Georg May]]: Die Stellung des deutschen [[Protestantismus]] zu Ehescheidung, Wiederverheiratung und kirchlicher Trauung Geschiedener. [[Schöningh Verlag]] Paderborn 1965 (116 Seiten; Imprimatur: Paderbornae, d. 31. m. Decembris 1964 Vicarius Generalis: Dr. Droste).
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*[[Georg May]]: Die Stellung des deutschen [[Protestantismus]] zu Ehescheidung, Wiederverheiratung und kirchlicher Trauung Geschiedener. [[Schöningh Verlag]] Paderborn 1965 (116 Seiten; [[Imprimatur]]: Paderbornae, d. 31. m. Decembris 1964 Vicarius Generalis: Dr. Droste).
  
 
'''Schriften von [[Josef Beeking]] über [[Ehe]] und [[Familie]]:'''
 
'''Schriften von [[Josef Beeking]] über [[Ehe]] und [[Familie]]:'''
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* Die Erziehung für Ehe und Familie. [[Anton Pustet Verlag]] Salzburg/Leipzig 1937 (32 Seiten).
 
* Die Erziehung für Ehe und Familie. [[Anton Pustet Verlag]] Salzburg/Leipzig 1937 (32 Seiten).
  
'''siehe:''' [[Theologie des Leibes]], [[Sexualität]], [[Kathtreff]] (Katholische Heiratsvermittlung), [[Abtreibung]], [[Erziehung]], [[Mischehe]], [[Bernulf von Utrecht]] - [[Patron]] gegen Unfruchtbarkeit). [[Initiative Familienschutz]].
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'''siehe:''' [[Theologie des Leibes]], [[Sexualität]], [[Kathtreff]] (Katholische Heiratsvermittlung), [[Abtreibung]], [[Erziehung]], [[Mischehe]], [[Bernulf von Utrecht]] ([[Patron]] gegen Unfruchtbarkeit). [[Schwangerschaftskonfliktberatung]], [[Initiative Familienschutz]].
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
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* [http://www.kathtube.com/player.php?id=8787 Dietrich von Hildebrand, Die Enzyklika „Humanae vitae“, - Rund um die Ehe]  
 
* [http://www.kathtube.com/player.php?id=8787 Dietrich von Hildebrand, Die Enzyklika „Humanae vitae“, - Rund um die Ehe]  
 
* [http://www.zenit.org/article-20688?l=german Die sieben Gewohnheiten einer glücklichen Ehe]
 
* [http://www.zenit.org/article-20688?l=german Die sieben Gewohnheiten einer glücklichen Ehe]
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*[http://www.kath.net/news/41257 Was man für eine gelingende Ehe beachten sollte] [[Kath.net]] am 13. Mai 2013
 
* [http://www.kathshop.at/shop.php?kid=31 Bücher über die Ehe] im [[KathShop]]
 
* [http://www.kathshop.at/shop.php?kid=31 Bücher über die Ehe] im [[KathShop]]
 
*[http://neu.christlichefamilie.at/ Netzwerk zum Leben 
für Ehe und Familie]
 
*[http://neu.christlichefamilie.at/ Netzwerk zum Leben 
für Ehe und Familie]
 
*[http://www.kath.net/detail.php?id=30569 Sinn von Enthaltsamkeit bezüglich der Ehe, von Joachim Kardinal Meisner]
 
*[http://www.kath.net/detail.php?id=30569 Sinn von Enthaltsamkeit bezüglich der Ehe, von Joachim Kardinal Meisner]
 
*[http://www.ief.at Institut für Ehe und Familie in Österreich]
 
*[http://www.ief.at Institut für Ehe und Familie in Österreich]
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*[http://www.kath.net/news/42097 Bischof Algermissen: 'Kulturkampf' gegen die Ehe]  [[Kath.net]] am 18. Juli 2013
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== Anmerkungen ==
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<references />
  
 
[[Kategorie:Ehe|!]]
 
[[Kategorie:Ehe|!]]

Version vom 1. August 2013, 08:36 Uhr

Die Sakramente
Ursprung der Sakramente
Die sieben Sakramente
Sakramentalien

Die Ehe (althochdeutsch für etwa Ewigkeit, Recht, Gesetz; rechtssprachlich-historisch Konnubium) ist die Vereinigung von Mann und Frau und eine völlige Lebensgemeinschaft und Gemeinschaft göttlichen wie menschlichen Rechts.<ref> Casti connubii Nr. 87, zitiert das römische Recht: Modestinus, I Regularum (Dig. XXIII 2: De ritu nuptiarum).</ref> Sie ist eine durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht und Religionslehren begründete und anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Form. Mann und Frau werden als Ehegatten (siehe Begattung), Eheleute, Ehepaar oder auch Ehepartner bezeichnet.

Dabei müssen die Eheleute die Intention haben

  • den Willen Gottes zu tun
  • in diesem Stand das Heil der Seele zu wirken
  • die Kinder christlich zu erziehen, wenn Gott es gewährt, Kinder zu haben

(Quelle: Kompendium der christlichen Lehre)

Als äußeres Zeichen der Ehe tragen die Eheleute die vom Zelebranten gesegneten Ringe der Treue.

Ehe in der Schöpfungsordnung

Gott der Dreifaltige hat den Menschen – in Mann und Frau – geschaffen als Abbild Seiner selbst; so wie Gott in sich Beziehung und Liebe ist, sind Mann und Frau dazu geschaffen, diese bräutliche Liebe in ihrer Liebe abzubilden. Daher kann man hier in gewisser Weise von einer Grundberufung jedes Menschen sprechen.

So wie Gott eigentlich EIN Gott in drei Personen ist, so entsteht bei der Ehe von Mann und Frau eigentlich eine neue Einheit, ein neues Wesen, ein Bundeswesen. Daher ist der Ehebund auf Treue ausgelegt, und das Trennen würde einem Zerreißen dieses Bundeswesens gleichkommen. Daher versteht sich in der Schöpfungsordnung Gottes die Ehe auch als unauflöslich.

Pius IX. hatte im Schreiben Syllabus errorum den Irrtum verurteilt: "Nach dem Naturrecht ist das Eheband nicht unauflöslich und in verschiedenen Fällen kann die Ehescheidung im eigentlichen Sinne durch die weltliche Behörde gesetzlich ausgesprochen werden." Und Papst Leo XIII. führt in der Enzyklika Humanum genus) aus, dass das "Zerreissen des Ehebundes" nicht möglich, da in diesem Fall dem "Göttlichen Gesetz" widersprochen wird.

Das Sakrament der Ehe spenden sich die Eheleute selbst. Es ist begründet in der Schöpfungsordnung Gottes, im Mann-und-Frau-Sein als solches und ein "tiefes Geheimnis" (Eph 5,32).

Ehe als Sakrament - Spiritualität

Die Ehe als Sakrament ist Zeichen, Gnadenquelle und Werkzeug der Heiligung. Die Eheleute schenken einander die Gegenwart Christi und die Erlösergnade des Gekreuzigten. Daher schließt die Ehe auch die Last als Heilsweg mit ein und ist ein mystischer Weg zur Heiligung. Im Glauben dürfen die Eheleute empfangen, was Christus ihnen schenken will, um sie zu wandeln und zu heiligen.

Das "tiefe Geheimnis" von dem Paulus spricht, gilt als Sakrament ein Leben lang und meint das bedingungslose Opfer füreinander und das Bemühen, "jederzeit in der Liebe Gottes füreinander dazusein" (vgl. Die Feier der Trauung, Herder Verlag).

Die zu vermählenden Ehegatten, sollen wenigstens drei Tage vor der Hochzeit ihre Sünden beichten und das Heiligste Sakrament des Altares empfangen (KvT, MP 24. Sitzung)

Erlösergnade

Das Kreuz, das Eheleute tragen, ist nicht nur Last, sondern auch Läuterung vom Egoismus. Es braucht Bereitschaft, den Anderen anzunehmen, wie er ist, aber auch sich selbst wandeln zu lassen. Die Liebe muss erst durch das Kreuz weit werden. Liebe heißt nicht „gerne haben wollen“ sondern „gerne schenken wollen“, Hingabe. Wer nicht in Treue dabeibleibt, sondern den leichteren Weg geht, bleibt letztlich in sich selbst und wird diese Wandlung nicht erleben. Daher ist die sog. Lebensabschnittspartnerschaft kein zielführender Weg.

Auch alles was bitter ist, die Nöte und Bedrängnisse, werden Teil des Ehebundes und führen dazu, dass durch das Umeinander-Leiden die Liebe tief und echt wird. Die Eheleute dürfen gerade in schwierigen Zeiten vertrauen: das Kreuz Christi des Erlösers führt letztlich alles zum Guten.

Heilungsgnade

Der Mensch ist gedacht als Bundeswesen, Mann und Frau gemeinsam sind der Mensch. In der Gemeinschaft von Mann und Frau wird der Mensch erst ganz. Jesus möchte der Schöpfung Heilung schenken, und so werden die Eheleute aneinander ganz, sind einander Geburtshelfer in der Ganzheit. Die Eheleute sind einander aufgegeben, um einander den Dienst der Heilung und Liebe zu erweisen, einander hervorzulieben, einander Ermutigung und Rückhalt zu sein.

Eheleute, die ganz in Gottes Gnade verwurzelt sind, können einander Liebe schenken ohne Vorleistung, ohne dass der Partner sich diese Liebe verdienen muss. Sie dürfen einander Sonne der Liebe sein – in der Kraft Jesu – und bereit sein, stets einen neuen Anfang zu machen.

Ehe und Elternschaft

Die Liebe der Eheleute schenkt sich weiter in den Kindern. Eine Liebe, die die Fruchtbarkeit von vornherein ausschließt, ist nicht wirklich bereit zur Hingabe. Kinder sind Teilhabe am Schöpfungswerk Gottes.

Jede Liebe enthält auch eine Elternschaft des Seins. So hat das Sakrament der Ehe kirchliche Dimension.

Siehe auch: Keuschheit

Ehe als Abbild der Gemeinschaft in Gott

Auf alle Menschen (Eheleute, Ledige, Zölibatäre) wartet einmal der endgültige Bund der Liebe, der sich in der Ehe und in der Eucharistie vorbereitet, und für den die Ehe hier auf Erden Vorausbild ist. Es wird erfüllte Liebe sein, Himmlische Hochzeit, Ganzhingabe, ewiges Ineinanderfließen, Verströmen. Dieser Bund mit Gott und untereinander wird einmal die unendliche Wirklichkeit für jeden sein. Die Erfüllung wird alles, was wir ahnen, bei weitem übersteigen.

Ehe als Sakrament – rechtliche Voraussetzungen

Papst Pius X. verwies in seinem Kompendium der christlichen Lehre darauf, dass es zwischen Christen keine wirkliche Ehe geben könne, die nicht Sakrament ist.

Für eine sakramentale Ehe müssen die Brautleute getauft und sollten wenn möglich auch gefirmt sein. Die Kirche wünscht ausdrücklich die Vorbereitung durch eine gültige Beichte. (Eine im Zustand der Todsünde geschlossene Ehe ist zwar als Ehe gültig, jedoch sakrilegisch geschlossen und entbehrt daher der Gnade). Um der Verbundenheit in Christus willen empfiehlt es sich, die Ehe im Rahmen einer Hl. Messe zu schließen und die Hl. Kommunion gemeinsam zu empfangen. Eine Ehe unter Nicht-Getauften ist als Naturrechts-Ehe gültig, aber nicht sakramental.

Die Ehe kommt zustande durch das freie gegenseitige Versprechen (CIC can. 1057 §1) - also frei von Zwängen und nicht durch ein Natur- oder Kirchengesetz gehindert.

Da die Ehe eine Lebensform in der Kirche darstellt, hat die Eheschließung innerhalb der öffentlichen Liturgie der Kirche und in Anwesenheit von Zeugen stattzufinden.

Eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe ist unauflöslich. Im Falle von "Konsensmängeln" wurde eine Ehe möglicherweise nicht gültig geschlossen. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit einer Auflösung. Das wäre im Einzelfall genau zu prüfen. Ansprechpartner ist in diesem Fall der zuständige Ordinarius.

Ehe mit nicht-christlichen Partnern

Auch Ehen mit nicht-christlichen Partnern sind unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien gestattet. So weist die Kirche darauf hin, dass z.B. für die Trauung mit einem muslimischen Partner die Aussagen des 2. Vatikanischen Konzils zu beachten sind (vgl. Mischehe).

Auch Ehen mit einem Partner, der nicht an Gott glaubt, sind möglich.

Päpstliche Schreiben und Bischöfliches zu Ehe, Familie, Leiblichkeit etc.

Leo XIII.

Pius XI.

  • 7. Mai 1923 Sakramentenkongregation: "Regulae servandae" Eheprozesse (AAS 15 [1923] 390-413).
  • 31. Dezember 1930 Enzyklika Casti connubii über die christliche Ehe, in Hinsicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse, Bedrängnisse, Irrtümer und Verfehlungen in Familie und Gesellschaft.
  • 1. Juli 1932 Sakramentenkongregation: "In plenariis" Die Aufsicht der Ehegerichte wird geregelt (AAS 24 [1932] 272-274; nochmals veröffentlicht: AAS 28 [1936] 368-370)
  • 10. Juni 1935 Kongregation für die Ostkirche: Instruktion "Quo facilius" über Eheprozesse (AAS 27 [1935] 333-340)
  • 15. August 1936 Sakramentenkongregation: Instruktion "Provida mater" Ehenichtigkeitsverfahren.
  • 8. Dezember 1938 Motu proprio "Qua cura" Ehegerichteordnung in Italien (AAS 30 [1938] 410-413).
  • 24. Mai 1939 Ein "Offizium Vigilantiae" wird errichtet. Es hatte die Hauptaufgabe die Ehegerichtsurteile zu prüfen.

Pius XII.

Paul VI.

Die Feier der Trauung (erste deutsche Auflage 1975).

Johannes Paul II.

Die Feier der Trauung. (Zweite deutsche Auflage 1992).

Benedikt XVI.

Literatur

  • Markus Spieker: Mono die Lust auf Treue. Pattloch Verlag (252 Seiten).
  • Dominik Schwaderlapp; Für immer ja, Ein Kurs in Sachen Liebe (160 Seiten).
  • Walter Nitsche: Lieben wil gelernt sein.. Denn Liebe ist viel mehr als Gefühl ... (156 Seiten; erhältlich beim Miriam Verlag).
  • Joshua Harris: Ungeküsst und doch kein Frosch, Warum sich warten lohnt - radikale Einstellungen zum Thema N.1, Gerth Medien (224 Seiten).
  • Joshua Harris: Frosch trifft Prinzessin, Wie geht´s weiter, wenn´s gefunkt hat?, Verlag Schulte & Gerth (224 Seiten)
  • Gary Chapman: Die fünf Sprachen der Liebe, für wenig-Leser, Mit Comics von Daniel Peter, Verlag Francke 2008 (64 Seiten; 6. Auflage; ISBN 978-3-86122-757-1).
  • Christa Meves: Ehe-Alphabeth. Christiana Verlag (144 Seiten).
  • Ferdinand Holböck: Heilige Eheleute, Verheiratete Selige und Heilige Christiana Verlag Stein am Rhein 2001 (2. Auflage; Kirchliche Druckerlaubnis Erzbischöfliches Ordinariat Salzburg 21. Juni 1994 [Zl. 780/94-ATHME], ISBN 3-7171-0709-7).
  • Arturo Cattanaeo/Monika & Peter Lochner: Die Ehe, Gabe und Aufgabe, Impulse zur Vorbereitung und zur ständigen Erneuerung Verlag nova & vetera Bonn 2008 (139 Seiten; ISBN 978-3-936741-58-2).
  • Michael Gatterer: Gottes Gedanken über des Kindes werden (Leib, Schamhaftigkeit, Jungfräulichkeit, Ehe, 6.+9. Gebot), Felzian Rauch Verlag Innsbruck 1940 (7. Auflage; Imprimatur Nr. 227 Apost. Administratur Innsbruck den 29. Jänner 1940 Dr. carl lampert, Prov.).
  • Christoph Casetti/Maria Prügl: Geheimnisse ehelicher Liebe, Humanae vitae-40 Jahre danach Christiana Verlag (114 Seiten).
  • Die Feier der Trauung, Herder Verlag, Freiburg 1993 (Der katholische Ritus; ISBN 3.451-21877-1)
  • Friedrich Heer: Ehe in der Welt. Christiana Verlag Zürich 1955 (43 S.)
  • Adolf Fugel: Was Gott verbunden hat. Kanisius Verlag Fribourg (ISBN 3-85764-402-8; erhältlich beim Benedetto Verlag).
  • Josef Heinzmann: Lieben ist dein Beruf. Ein Ehebuch für Glaubende. Ein Glaubensbuch für Liebende. Kanisius Verlag Freiburg/Schweiz 1982 (127 Seiten; 4. Auflage; ISBN 3-85764-128-2).
  • Franz Breid (Hsgr.): Ehe und Familie. Referate der "Internationalen Theologischen Sommerakademie 2004" des Linzer Priesterkreises. Stella Maris Verlag Augsburg 2004 (250 Seiten. Paperback. ISBN: 978-3-934225-36-7).
  • Daniela Wegener: Bis daß der Tod euch scheidet. Erfahrungen einer geschiedenen Katholikin. Pattloch Verlag Augsburg 1998 (200 Seiten).
  • Georg May: Hrsg. von Hartwig Groll: Die Ehe nach Gottes Willen: Predigten zum Thema "Ehe und Familie". Theresia Verlag Lauerz 1999 (1. Auflage; 152 Seiten; ISBN 3-908542-84-7).
  • Georg May: Die Stellung des deutschen Protestantismus zu Ehescheidung, Wiederverheiratung und kirchlicher Trauung Geschiedener. Schöningh Verlag Paderborn 1965 (116 Seiten; Imprimatur: Paderbornae, d. 31. m. Decembris 1964 Vicarius Generalis: Dr. Droste).

Schriften von Josef Beeking über Ehe und Familie:

siehe: Theologie des Leibes, Sexualität, Kathtreff (Katholische Heiratsvermittlung), Abtreibung, Erziehung, Mischehe, Bernulf von Utrecht (Patron gegen Unfruchtbarkeit). Schwangerschaftskonfliktberatung, Initiative Familienschutz.

Weblinks

Anmerkungen

<references />