Humanae vitae

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Humanae vitae lautet das Incipit der siebten und letzten Enzyklika des Papstes Paul VI. vom 25. Juli 1968 über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens.

Über vier Jahre hinweg bereitete Papst Paul VI. die Enzyklika gründlich vor. Er erließ nach seiner Darlegung der Ehelehre in dieser Enzyklika nur noch Apostolische Schreiben. Das damals viel Aufsehen erregende Rundschreiben widmet sich der vernunftgemäßen und christlichen Ehelehre insgesamt und insbesondere der Frage nach der Weitergabe des Lebens.

Der Text der Enzyklika

Inhaltliche Schwerpunkte

Einleitend greift Papst Paul VI.neue Fragestellungen auf, die sich aus gewandelten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, einer geänderten Auffassung von der "Persönlichkeit der Frau und ihrer Aufgabe in der menschlichen Gesellschaft" sowie "vom Wert der Gattenliebe in der Ehe und in der Beurteilung des ehelichen Verkehrs im Hinblick auf diese Liebe" ergibt; er weist hin auf den "staunenswerten Fortschritt des Menschen in der Beherrschung der Naturkräfte und deren rationaler Auswertung"; diesen Fragen müsse sich die Kirche stellen, "weil sie aufs engste mit menschlichem Leben und Glück zusammenhängen". (HV 1-2)

Der Papst stellt an die erste Stelle seiner Ausführungen die eheliche Liebe als personale Gemeinschaft, als gegenseitige Hingabe von Mann und Frau, in der sich Gottes Liebesplan verwirklicht (HV 8). Er bezieht sich dabei auf die Pastoralkonstitution Gaudium et spes des Zweiten Vatikanischen Konzils, nach der die eheliche Liebe zwischen den Ehepartnern denselben Stellenwert einnimmt wie die eheliche Fruchtbarkeit (GS 50.). Humanae vitae ist somit der erste lehramtliche Text, in dem ein Papst die vom Konzil definierte Neuordnung der Ehezwecklehre und die Abkehr von Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft als "erstrangigem Zweck der Ehe" (matrimonii finis primarius) in einem Lehrschreiben anwendet.

Papst Paul VI. betont in der Enzyklika den besonderen Wert der conscia paternitas, der "verantwortlichen Elternschaft" nach "klug abwägender Überlegung" als Aufgabe für das Ehepaar. Er würdigt beide Möglichkeiten einer solchen Entscheidung: dass sich ein Ehepaar "hochherzig zu einem größeren Kinderreichtum entschließt" oder aber "bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des Sittengesetzes zur Entscheidung kommt, zeitweise oder dauernd auf weitere Kinder zu verzichten" (HV 10).

In Weiterführung der von Papst Pius XI. mit der Enzyklika Casti connubii 1930 vorgelegten Lehre wendet Papst Paul VI. das natürliche Sittengesetz auf die verantwortete Elternschaft an, demzufolge für Eheleute die Verwendung künstlicher Hilfsmittel der Empfängnisregelung ausscheidet und "jeder eheliche Akt von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens hingeordnet bleiben muss" (id docet necessarium esse, ut quilibet matrimonii usus ad vitam humanam procreandam per se destinatus permaneat, HV 11). Einzelne Methoden einer "künstlichen" Empfängnisverhütung, etwa die "Antibaby-Pille", werden im Text nicht ausdrücklich erwähnt. Diese Linie hatten bereits die Vorgängerpäpste Pius XII. und Johannes XXIII. vorgezeichnet (Das Menschenleben hat jedermann als heilig zu gelten; so: Mater et magistra,  Nr. 194).

Hintergrund und Entstehungsgeschichte

Papst Johannes XXIII. berief 1963 eine Expertenkommission ein, die vor allem die Probleme der Geburtenregelung untersuchen sollte.<ref>Friedrich Freiherr von Gagern: Geburtenregelung und Gewissensentscheid, Die bekanntgewordenen Dokumente der Päpstlichen Ehekommission, Rex-Verlag München 1967, S. 61; Dokumente der Päpstlichen Ehekommission 1967 Download bei Kathtube.</ref>

Das Zweite Vatikanische Konzil hatte auf eine Stellungnahme zur Frage der verantworteten Elternschaft verzichtet, jedoch in Gaudium et spes (Nr. 51 mit Anm. 14 bzw. lat. 119) die Katholiken ermahnt, eine zukünftige Entscheidung des Lehramtes zu akzeptieren:

'Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft (Anm. 14<ref>Anm. 14: "Vgl. Pius XI., Enz. Casti connubii: AAS 22 (1930) 559-561; Denz.-Schönm. 3716-3718; Pius XII., Ansprache an die Hebammen, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951) 835-854; Paul VI., Ansprache an die Kardinäle, 23. Juni 1964: AAS 56 (1964) 581-589. Bestimmte Fragen, die noch anderer sorgfältiger Untersuchungen bedürfen, sind auf Anordnung des Heiligen Vaters der Kommission für das Studium des Bevölkerungswachstums, der Familie und der Geburtenhäufigkeit übergeben worden, damit, nachdem diese Kommission ihre Aufgabe erfüllt hat, der Papst eine Entscheidung treffe. Bei diesem Stand der Doktrin des Lehramtes beabsichtigt das Konzil nicht, konkrete Lösungen unmittelbar vorzulegen.</ref>). Mögen alle daran denken: Das menschliche Leben und die Aufgabe, es weiterzuvermitteln, haben nicht nur eine Bedeutung für diese Zeit und können deshalb auch nicht von daher allein bemessen und verstanden werden, sondern haben immer eine Beziehung zu der ewigen Bestimmung des Menschen.

Die Expertenkommission bzw. Päpstliche Ehekommission, welche Papst Johannes 1963 gründete, bestand vorerst aus sechs Mitgliedern: drei Theologen und drei Laien. Die erste Sitzung fand im September 1963 statt. Im Januar 1964 ernannte Paul VI. weitere sechs Mitglieder. Von der Existenz der Kommission erfuhr die Öffentlichkeit durch die Ansprache des Papstes an das in Rom anwesende Kollegium der Kardinäle am 23. Juni 1964. Er sagte darin: "«Das kirchliche Lehramt kann keine sittlichen Normen vorlegen, wenn es nicht sicher ist, damit den Willen Gottes zu interpretieren.»<ref>Gagern: "Geburtenregelung …" 1967, S. 61+76.</ref> In der 4. Sitzung der Kommission 1965 wurden die Probleme der Bevölkerung, der Familie und Geburten behandelt. Weitere Mitglieder wurden aus den verschiedenen Teilen der Welt ausgewählt. Sie repräsentieren die verschiedenen Strömungen der Moraltheologie, ferner der Medizin und Psychologie, sowohl den Bereich der Forschung, wie auch der praktischen Anwendung, der Demographie, der Wirtschaft und der Soziologie. Mitglieder der pastoralen Aktion für die Familien und der Ehevorbereitung wurden ebenso hinzugezogen. Zu ihnen zählten auch drei Ehepaare in Vertretung christlicher Familien.<ref>Gagern: "Geburtenregelung …" 1967, S. 63+64.</ref>

Am 7. März 1966 erweiterte Papst Paul die Kommission für Familien-, Bevölkerungsfragen und Geburtenregelung um sieben Kardinäle und sieben Bischöfe und gab ihr eine neue Leitung.<ref>vgl. Gagern: "Geburtenregelung …" 1967, S. 65.</ref> Die letzte Sitzungsperiode fand vom 18. April bis zum 9. Juni 1966 im Spanischen Kolleg in Rom statt, bei der bis zu 56 Mitglieder teilnahmen und drei Gutachten verfasst wurden, die Paul VI. am 26. Juni 1966 vorgelegt wurden.<ref>Gagern: "Geburtenregelung …" 1967, S. 75+65.</ref>

Papst Paul VI. pilgerte als er mit der Ausarbeitung der Enzyklika Humanae vitae begann, am 13. Mai 1967 nach Fatima und vertraute dieses wichtige Dokument der Seligen Jungfrau Maria an.<ref>50 Jahre nach Humanae vitae: Mehr Folgen als von Paul VI. befürchtet Kath.net am 25 Juli 2018 von Livio Melina.</ref> Während der ersten Bischofssynode im Vatikan im Oktober 1967 ließ Papst Paul VI. eine Umfrage unter den anwesenden Bischöfen über deren Ansicht zur Empfängnisverhütung durchführen. Von den 200 Bischöfen antworteten nur 26, die meisten davon befürworteten eine Freigabe von Verhütungsmitteln. Nur sieben waren dagegen.<ref>Die ‚geheime Umfrage’ von Paul VI. zu ‚Humanae vitae’ Kath.net am 17. Juli 2018</ref> Papst Paul VI. hat durch diese Enzyklika nun seine Entscheidung bekanntgegeben.

Reaktionen auf die Enzyklika

Prinzipiell war die Zustimmung des Weltepiskopats insgesamt mehr als hinreichend, um die Lehre des Papstes als festen Teil des ordentlichen Lehramts der Kirche aufzufassen (vgl. Lumen gentium, 1964, Nr. 25).<ref>von Kardinal Alfred Bengsch 1968 zu Humane vitae Berliner Bischofskonferenz, DDR.</ref>

Die Deutsche Bischofskonferenz reagierte am 30. August 1968 in einem Pastoralen Wort, der "Königsteiner Erklärung" (benannt nach Königstein im Taunus, dem Tagungsort der außerordentlichen Bischofsversammlung) auf die Enzyklika als amtliche - jedoch nicht unfehlbare - Lehräußerung der Kirche und würdigte das Wort des Papstes: "Sein Wort ist getragen vom Bewusstsein hoher Verantwortung für die kirchliche Lehre als Dienst am christlichen Leben, von Ehrfurcht vor der Würde des Menschen und vor der Heiligkeit des Lebens." (Nr. 1.) Jedoch räumten die deutsche Bischöfe dem einzelnen die Möglichkeit ein, unter bestimmten eng gefassten Bedingungen für sich persönlich nach gewissenhafter Prüfung zu einer anderen Haltung kommen zu können. Wer glaube, "in seiner privaten Theorie und Praxis von einer nicht unfehlbaren Lehre des kirchlichen Amtes abweichen zu dürfen – ein solcher Fall ist grundsätzlich denkbar - muss sich nüchtern und selbstkritisch in seinem Gewissen fragen, ob er dies vor Gott verantworten kann" (Nr. 3), d.h. einem Einzelfall könne eine Situationsethik von der kirchlichen Norm befreien. Die Bischöfe wiesen auf die bewährte Praxis hin, dass "die Methoden der Verwirklichung verantworteter Elternschaft vielfach dem verantwortungswussten Gewissensurteil überlassen [wurde], ohne dass dabei dem Ungehorsam gegen die Kirche, dem Subjektivismus oder der Willkür das Wort geredet wurde". Sie äußerten Verständnis dafür, "dass Priester und Laien vom Heiligen Vater eine andere Entscheidung erwartet hatten" (Nr. 4). Sie stellten die Frage, "ob die Lehrtradition in dieser Frage für die in der Enzyklika getroffene Entscheidung zwingend ist, ob gewisse neuerdings besonders betonte Aspekte der Ehe und ihres Vollzuges, die von der Enzyklika auch erwähnt werden, nicht ihre Entscheidung zu den Methoden der Geburtenregelung problematisch erscheinen lassen. 
Wer glaubt, so denken zu müssen, muss sich gewissenhaft prüfen, ob er – frei von subjektiver Überheblichkeit und voreiliger Besserwisserei – vor Gottes Gericht seinen Standpunkt verantworten kann. Im Vertreten dieses Standpunktes wird er Rücksicht nehmen müssen auf die Gesetze des innerkirchlichen Dialogs und jedes Ärgernis zu vermeiden trachten. Nur wer so handelt, widerspricht nicht der rechtverstandenen Autorität und Gehorsamspflicht. Nur so dient auch er ihrem christlichen Verständnis und Vollzug" (Nr. 12).

Die Berliner Ordinarienkonferenz verfasste mit dem Datum vom am 9. September 1968 einstimmig das Pastoralschreiben „Hinweise zur pastoralen Besinnung nach der Enzyklika Humanae vitae“. Darin sagen sie: "Das II. Vatikanische Konzil lehrt: Der religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten (Lumen gentium, Nr. 25). Niemand, der am Lehramt der Kirche teilhat, aber auch kein gläubiger Katholik kann grundsätzlich eine andere Einstellung haben. Keine gegenteilige Auffassung kann sich mit Recht auf das Konzil stützen. Wir können also nicht davon ausgehen, dass eine solche Lehräußerung nicht die höchste Garantie der Unfehlbarkeit hat. Wir können nicht, wie es bisweilen geschieht, das Wort des heiligen Vaters von vornherein nur als irgendeinen Diskussionsbeitrag ansehen. Wir können nicht bei dem – durchaus möglichen – Fall beginnen, dass jemand glaubt, mit ernsthaften Gründen von der Lehre der Kirche abweichen zu müssen" (Nr. 1). Christus zeige "das Bild des Menschen nach seinem Willen und gibt daher auch Normen, die aber nicht fremde Gesetze sind, sondern Wegweisung zur Erfüllung und Vollendung nach dem Plan des Schöpfers", welcher die "Kirche bewahrt und verkündet" (Nr. 3). Es handele "sich um die Grundentscheidung, ob der Mensch auch in der Weitergabe des Lebens die Gegebenheiten der Schöfungswirklichkeit annimmt oder nach seinem Ermessen steuert." (Nr. 4). Das Schreiben geht in der Nr. 5 nochmals auf den Gehorsam gegenüber der Kirche ein. "Es heißt nun einmal: Wer euch hört, der hört mich – und nicht: Wer sich selber hört oder den Fachmann oder die Mehrheit." Das Schreiben erinnert in Nr. 6, "dass jede sittliche Pflicht in scheinbar ausweglose Situationen führen kann." Wir dürfen dem "fast allmächtigen Trend zu erliegen: Richtig ist das Leichte und das Angenehme. Denn Christsein ist nicht billig und christliche Ehe nicht leicht und ebenso wenig voreheliche Enthaltsamkeit. Wie es auf dem Gebiete der Glaubenswahrheiten eine Tendenz gibt, durch Interpretation das Skandalum des Evangeliums wegzuschaffen, so auch auf dem Gebiete des Sittlichen."<ref>von Kardinal Alfred Bengsch 1968 zu Humane vitae Berliner Bischofskonferenz, DDR.</ref>

Die österreichischen Bischöfe sagten 1988 (vor dem Papstbesuch): [Wir] "haben die Enzyklika in einer eigenen Erklärung begrüßt (22. September 1968, [= BE]) und das dort gezeichnete „hohe Leitbild der Ehe“ dankbar gewürdigt. Die Bischöfe Österreichs stehen selbstverständlich auch heute, beseelt von der Treue zum Petrusamt, zu dieser Lehre des Papstes. Einige Stellen in dieser Erklärung wurden freilich missdeutet, was zu einer bedenklichen Entwicklung in der Praxis geführt hat. Es konnte nicht die Absicht dieser ["Mariatroster"] Erklärung sein, den damals beschriebenen Fall einer von „Humanae vitae“ abweichenden Überzeugung (vgl. BE, II) als eine allgemeine Erlaubnis zur Anwendung aller empfängnisverhütenden Mittel deuten zu lassen."

Kardinal Christoph Schönborn am 27. März 2008 zu den im Abendmahlssaal zu Jerusalem versammelten Bischöfen:

Ich möchte euch eine Sache sagen, die ich im Herzen trage. Ich denke, es ist ein Wort des Heiligen Geistes, das ich sagen muss. Welche ist die Schuld Europas? Die Schuld Europas, die Hauptschuld, ist das Nein zum Leben. Vor einigen Tagen habe ich im österreichischen Fernsehen auf die Frage eines Journalisten geantwortet: "Europa hat dreimal Nein zu seiner eigenen Zukunft gesagt". Das erste Mal im Jahre 1968, wir 'feiern' jetzt 40 Jahre, durch das Ablehnen von Humanae Vitae. Das zweite Mal im Jahre 1975, als die Abtreibungsgesetze Europa überschwemmt haben. Das dritte Mal zur Zukunft und zum Leben: Gerade gestern habe ich aus Österreich die Nachricht bekommen, dass die Regierung der homosexuellen Ehe zugestimmt hat, auch in Österreich: das ist das dritte Nein. Und dies ist nicht zuerst eine moralische Sache, sondern eine Frage der Gegebenheiten, der Fakten: Europa ist im Begriff zu sterben, da es Nein zum Leben gesagt hat.<ref>Die Sünde der Bischöfe: 'Jerusalemer Predigt' von Kardinal Schönborn, März 2008 Kath.net am 7. November 2008</ref>

Für Kardinal Karl Lehmann, wie er 1993 im Rückblick auf diese Entscheidung sagen wird (so Gernot Facius) hingegen war das nicht nur eine Brüskierung der "Autorität" der Kommissionsmehrheit, sondern ein Bruch mit der kollegialen Art der Wahrheitsfindung, wie sie auf dem II. Vatikanum eingeübt wurde.<ref>Wie das Thema Sex die Kirche entzweit hat "Die Welt" am 25. Juli 2008.</ref>

Der deutsche Moraltheologe Alfons Auer sah mit der Enzyklika einen Wendepunkt des katholischen Lehramtes erreicht. Mit Humanae vitae sei eine bestimmte Form verbindlichen lehramtlichen Sprechens über Fragen der sittlichen Lebensgestaltung „unverkennbar an ihre Grenze gekommen“ und habe damit sich selbst in Frage gestellt.<ref>nach Wolfgang Nethöfel: Moraltheologie nach dem Konzil, Personen, Programme, Positionen Vandenhoeck & Ruprecht, 1987, S. 87.</ref>

Zum 40. Jahrestag der Enzyklika sagte der Churer Bischofsvikar Christoph Casetti, dass sich die dort ausgesprochenen Voraussagen von Paul VI. bezüglich Folgen der frei zugänglichen Empfängnisverhütung mehr als erfüllt hätten: „Alle Voraussagen von Papst Paul VI. haben sich mehr als erfüllt: Hohe Scheidungsraten, destabilisierte Familien, grosses Leid bei den Scheidungswaisen, sterbende Völker infolge Kindermangel, hohe Abtreibungszahlen, Experimente mit Embryonen. Die Enzyklika Humanae vitae kann somit durchaus als prophetisches Dokument bezeichnet werden. Die Trennung von Sexualität, Liebe und Fortpflanzung hat sich nicht bewährt."<ref>Christoph Casetti: Papst Paul voll im Recht - 40 Jahre nach Humane vitae Kath.net am 18. Juli 2008</ref>

Kardinal Carlo Maria Martini spricht in einem Buch im Jahre 2008 über den Schaden, den die Enzyklika über die eheliche Liebe angerichtet habe, indem sie künstliche Verhütung verbiete. Er distanziert sich über das Verständnis der ehelichen Liebe und Sexualität in der Enzyklika. Viele Menschen hätten sich dadurch von der Kirche zurückgezogen und auch die Kirche habe sich von den Menschen distanziert. Die Erklärungen der deutschen und österreichischen Bischöfe (in denen die Befolgung von „Humanae vitae“ der Gewissensentscheidung des Einzelnen übertragen wird) hätten dagegen einen auch heute gangbaren und weiter verfolgenswerten Weg eröffnet. Darin drücke sich ein „vorurteilsfreierer“ Zugang zur Sexualität aus. Für die Zukunft erhoffte sich Martini eine Korrektur des “rigorosen” Kurses von Johannes Paul II. in dieser Frage. Fehler der Vergangenheit zuzugeben sei schließlich eine Frage von innerer Größe.<ref>Kardinal Martini distanziert sich von ‚Humanae vitae’ Kath.net am 5. November 2008.</ref>

In einer Würdigung 50 Jahre nach Erscheinen der Enzyklika sagte der katholische Moraltheologe Eberhard Schockenhoff 2018, die Aussage der Enzyklika, dass die Frau nicht zum Objekt gemacht werden dürfe (wenn Männer die Ehrfurcht vor der Frau verlören, HV 17), sei bleibend wichtig. Die Enzyklika habe in moraltheologischer Betrachtung den "Abschied vom Naturrecht" bewirkt; an die Stelle sei die "autonome Moral" getreten: "der Gedanke, dass auch christliche Moral vernunftgemäß begründet sein muss und dass das Gewissen des Einzelnen höher steht als jede befohlene Norm." Nach der Einschätzung Schockenhoffs scheint Papst Benedikt XVI. das verstanden zu haben; er habe zum 40-jährigen Erscheinen der Enzyklika die normative Verurteilung der künstlichen Empfängnisverhütung mit keinem Wort wiederholt.<ref>Susanne Haverkamp: "Das Lehramt hat sich isoliert." In: Tag des Herrn. Katholische Wochenzeitung für das Erzbistum Berlin, 8. Juli 2018, S. 1.</ref>

Die vor 50 Jahren veröffentlichte Enzyklika "Humanae vitae" ist nach den Worten von Bischof Klaus Küng von bleibendem Wert: Die darin enthaltenen Aussagen hätten sich als "prophetisch" erwiesen, "auch hinsichtlich der danach einsetzenden Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin, in der Evolutionsmedizin, der Humangenetik und auch im Verständnis von Familie, Mensch und Sexualität, die bis heute weitergehen", so der von 1989-2018 österreichische "Familienbischof" am 27. Juli 2018. "Der Weg der Liebe ist so, wie ihn die Kirche lehrt, gerade für junge Paare anziehend. Es ist immer schön zu hören, wenn Menschen vielleicht auch erst nach Jahren diesen Weg entdecken, und sie nicht selten ein neues Aufleben ihrer Liebe erleben", so Küngs seelsorgliche Erfahrungen. <ref>Bischof Küng: ‘Humanae Vitae’ bleibt ein prophetisches Wort Kath.net am 29. Juli 2018</ref>

Als weiterhin "hochaktuell" bezeichnete auch der St. Pöltner Moraltheologe Josef Spindelböck in einer Stellungnahme Ende Juli 2018 die Enzyklika. "Humanae vitae" habe angesichts der damaligen "sexuellen Revolution" zentrale Werte des Ehe- und Familienlebens "klar und mutig" benannt und sich "im Namen Christi für die Würde des Menschen und der ehelichen Liebe eingesetzt". Durch päpstliche Nachfolgeschreiben sei "Humanae vitae" vertieft worden, verwies Spindelböck auf "Familiaris consortio" und die "Theologie des Leibes" von Johannes Paul II. und auf Amoris laetitia von Papst Franziskus. Es sei die "gewissenhafte Wahrnehmung der Berufung zu verantworteter Elternschaft" eine "kraftvolle Botschaft, die gültig" bleibe.<ref>Bischof Küng: ‘Humanae Vitae’ bleibt ein prophetisches Wort Kath.net am 29. Juli 2018</ref>

Die Päpste zur Enzyklika Humanae vitae

Papst Paul VI. zu den Reaktionen auf die Enzyklika Humanae vitae

Papst Paul VI. reagierte in der Ansprache Le nostre parole hanno oggi in Castel Gandolfo am 31. Juli 1968.

Papst Paul VI. sprach im Angelusgebet am 4. August 1968 in Castel Gandolfo die Worte:

"Die Stimme Unserer Enzyklika "Humanae vitae" hat großes Echo ausgelöst. Wir wissen, dass viele Unsere Lehren nicht gewährtschätzt haben und dass viele ihr widersprechen. Wir können auch dieses Unverständnis, selbst diese Opposition in einem gewissen Sinn verstehen. Unser Wort ist nicht einfach. Es entspricht nicht dem, was heute leider weit verbreitet ist, weil es bequem und der Familie zuträglich zu sein scheint. Wir wollen einfach daran erinnern, dass die von Uns bekräftigte Norm gar nicht die Unsere ist, sondern dass sie zu den Strukturen des Lebens, der Liebe und der menschlichen Würde gehört aus dem Gesetz Gottes ergibt. Es ist keine Norm, die die soziologischen oder demographischen Bedingungen unserer Zeit ignoriert. Sie steht auch nicht "per se" einer vernünftigen Begrenzung der Zahl der Geburten, der Forschung, der Medizin oder der wirklich verantwortlichen Elternschaft entgegen und auch nicht dem Frieden und der Harmonie in der Familie. Es ist einfach eine anspruchsvolle, strenge, moralische Norm und die heut noch gilt. Sie verbietet den Einsatz von Mitteln, die absichtlich die Empfängnis verhindern und dadurch die Reinheit der Liebe und die Mission des ehelichen Lebens herabwürdigen. Wir haben aus der Pflicht unseres Amtes und der pastoralen Liebe gesprochen. Darum grüßen Wir väterlich alle Ehepaare und alle Familien die in der gottgewollten Ordnung moralische Kraft und Glück finden."<ref>Unsere Radioakademie im Juli: Humanae Vitae Vatican News am 19. Juli 2018</ref>

Eine weitere Ansprache von Papst Paul VI. am 11. August 1968 wieder in Castel Gandolfo lautete:

" Sie kennen ja die Reaktionen auf Unsere letzte Enzyklika Humanae vitae, welche die Transzendenz und Würde der Liebe, der Freiheit, der Verantwortung der Ehepartner und die Integrität der Familie verteidigt. Viele Reaktionen sind sehr edel und befürwortend, aber andere nicht. Wir bitten den Herrn Unser Lehramt mit seiner Autorität, seiner Klarheit und seiner Güte zu stärken. Mögen alle gesegnet sein, die Enzyklika gut aufnehmen und auch alle, die sich ihr entgegenstellen. Möge ihr Gewissen erleuchtet und geführt werden durch lehrmäßige und moralische Gradlinigkeit. Wenigstens haben Wir ihnen einen Anstoß dazu gegeben, über ein Thema von so vitaler Bedeutung nachzudenken."<ref>Unsere Radioakademie im Juli: Humanae Vitae Vatican News am 19. Juli 2018</ref>

Johannes Paul I.

Albino Luciani hat sich als Bischof vor Veröffentlichung der Enzyklika "Humanae vitae" gegen ein Verbot künstlicher Verhütungsmittel ausgesprochen. In seinen Ausführungen zum Thema Geburtenkontrolle vertrat Luciani während der Bischofsversammlung im Juli 1967 die Auffassung, dass das Naturrecht kein zwingendes Argument für ein Verbot künstlicher Empfängnisverhütung sei. Das Lehramt könne gewiss die natürlichen Gesetze authentisch interpretieren; aber dies müsse mit großer Umsicht geschehen, sobald es zuverlässige Daten in der Hand habe. Im Fall der künstlichen Empfängnisverhütung müsse man angesichts des derzeitigen Wissensstandes sagen, dass künstliche Verhütungsmethoden erlaubt seien oder zumindest, dass es Zweifel hinsichtlich ihrer Beurteilung gebe. Wenn ihre Beurteilung aber zweifelhaft sei, könne man die Personen, welche die Pille benutzten, nicht der Sünde anklagen. Nach der Veröffentlichung der Enzyklika "Humane vitae", die die künstliche Empfängnisverhütung dennoch als naturwidrig verbot, bekannte sich Luciani daraufhin öffentlich zur päpstlichen Position.<ref>Papst Johannes Paul I. war für die Pille Katholisch.de am 13. Juni 2018</ref>

Johannes Paul II.

Papst Johannes Paul II. bekräftigt drei Wochen nach seiner Wahl im Oktober 1978 im „Osservatore Romano“ die „Wahrheit der Enzyklika Humanae vitae“.

1988 sagte er in der Ansprache Con viva gioia zur Enzyklika Humane vitae: "Es geht nämlich nicht um eine vom Menschen erfundene Lehre: sie ist vielmehr von der Schöpferhand Gottes in die Natur der menschlichen Person eingeschrieben und von ihm in der Offenbarung bekräftigt worden. Sie zur Diskussion stellen, bedeutet daher, Gott selbst den Gehorsam unseres Verstandes verweigern. Es bedeutet, dass wir das Licht unserer Vernunft dem Licht der göttlichen Weisheit vorziehen und damit in die Finsternis des Irrtums fallen, um schließlich noch weiter grundlegende Eckpfeiler der christlichen Lehre anzugreifen. Man muss hier bedenken, dass die Gesamtheit der Wahrheiten, die dem Verkündigungsdienst der Kirche anvertraut sind, ein einziges Ganzes, eine Art Symphonie bildet, in der sich jede Einzelwahrheit harmonisch mit den anderen verbindet.<ref>Ansprache Con viva gioia an die Teilnehmer des Zweiten Internationalen Kongresses für Moraltheologie vom 12. November 1988, Nr. 3.</ref>

Benedikt XVI.

Papst Benedikt XVI. widmet zum 40jährigen Gedenken der Enzyklika Humanae vitae einige Worte, die in den Acta Apostolicae Sedis ([2008/6] S. 390-393) in italienischer Sprache veröffentlicht sind. Der Papst stellte klar, dass er die Lehre von "Humanae vitae" und den hohen Stellenwert der Liebe zwischen den Ehegatten, ihre Bedeueutung für die Würde des Menschen sowie die Weitergabe des Lebens und das Ideal einer verantworteten Elternschaft bestätigt und fortführt. Auf einzelne Methoden der Empfängnisregelung ging der Papst dabei nicht ein.<ref>Benedikt XVI.: In memoriam Litterarum Encyclicarum Pauli VI « Humanae Vitae »</ref><ref>Kardinal Martini distanziert sich von ‚Humanae vitae’ Kath.net am 5. November 2008.</ref>

In der Sozialenzyklika Caritas in veritate sagt der Papst im Jahre 2009 in Nr. 15 folgendes:

Die Enzyklika Humanae vitae unterstreicht die zweifache Bedeutung der Sexualität als Vereinigung und als Zeugung und gründet damit die Gesellschaft auf das Fundament des Ehepaares, eines Mannes und einer Frau, die sich gegenseitig annehmen in ihrer Unterschiedenheit und Komplementarität; eines Paares also, das offen ist für das Leben. Es handelt sich nicht um eine bloß individuelle Moral: Humanae vitae zeigt die starken Verbindungen auf, die zwischen der Ethik des Lebens und der Sozialethik bestehen und hat damit eine lehramtliche Thematik eröffnet, die nach und nach in verschiedenen Dokumenten Gestalt gewonnen hat, zuletzt in der Enzyklika Evangelium vitae Papst Johannes Pauls II. Die Kirche betont mit Nachdruck diesen Zusammenhang zwischen der Ethik des Lebens und der Sozialethik, denn sie weiß: Unmöglich »kann eine Gesellschaft gesicherte Grundlagen haben, die – während sie Werte wie Würde der Person, Gerechtigkeit und Frieden geltend macht – sich von Grund auf widerspricht, wenn sie die verschiedensten Formen von Missachtung und Verletzung des menschlichen Lebens akzeptiert oder duldet, vor allem, wenn es sich um schwaches oder ausgegrenztes Leben handelt«.

Papst Franziskus

Papst Franziskus lobte im Jahre 2014 Papst Paul VI. und die Enzyklika „Humanae vitae“ in einem Interview mit dem "Corriere della sera": „Seine Genialität war prophetisch, er hatte den Mut, sich gegen die Mehrheit zu stellen, die moralische Disziplin zu verteidigen, eine kulturelle Bremse zu ziehen ... Die Frage ist nicht, ob man die Lehre ändert, sondern, ob man in die Tiefe geht und dafür sorgt, dass die Pastoral die einzelnen Lebenslagen und das, wozu die Menschen jeweils imstande sind, berücksichtigt.“<ref>Papst Franziskus lobt Enzyklika Humanae Vitae Kath.net am 5. März 2014; Humanae Vitae - Ein Plädoyer für die Ehe Kath.net am 15. Oktober 2014 von Ulrich Nersinger </ref> Er ermutigte in seiner Enzyklika Amoris laetitia im Jahre 2016 zur großherzigen Weitergabe des Lebens und zur Anwendung der Methoden in der Empfängnisregelung, die auf den natürlichen Zeiten der Fruchtbarkeit beruhen; über die Wahl der Methode müssten die Eheleute letztlich jedoch im Angesicht Gottes ihr Urteil selbst fällen (AL 222, wobei der Papst Gaudium et spes Nr. 50 zitiert).

Literatur

30. Internationale Theologische Sommerakademie Aigen vom 27. - 29. August 2018

Weblinks

Anmerkungen

<references />