Bistum Regensburg

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Das Bistum Regensburg (lat. Dioecesis Ratisbonensis) ist eine Diözese in Bayern, Deutschland. Das Bistum gehört zum Erzbistum München-Freising als Suffraganbistum.

Bistum Regensburg
Sitz des Bischofs Regensburg
Name des Bischofs Dr. Rudolf Voderholzer
Weihbischof Reinhard Pappenberger
Dompropst Dr. Wilhelm Gegenfurtner
Domdekan Robert Hüttner
Generalvikar Michael Fuchs
Domkapitulare


Regionaldekanate Regionaldekanen
Dekanate Dekanen
Regensburger Dom

Bistumsleitung

Bischof Rudolf Voderholzer

Derzeit leitet Bischof Dr. Rudolf Voderholzer das Bistum. Er ist der 78. Bischof von Regensburg seit der kanonischen Errichtung des Bistums 739 durch den hl. Bonifatius. Weihbischof Reinhard Pappenberger unterstützt den Bischof in seinem Dienst.

Unterstützt wird der Bischof in seiner Arbeit durch Generalvikar Michael Fuchs und der Ordinariatskonferenz, der neben den Herren des Domkapitels auch eine Frau angehört. Maria Luisa Öfele ist als Ordinariatsrätin Referentin für Orden und Geistliches Leben in der Diözese Regensburg.

In der Seelsorge unterstützen den Bischof die Mitglieder des Regensburger Domkapitels. Es gibt in Regensburg acht Kanonikate, von denen zur Zeit nur sieben besetzt sind. Dompropst und Domdekan stehen dem Kapitel vor. Dompropst ist zur Zeit der ehemalige Generalvikar Prälat Dr. Wilhelm Gegenfurtner und Domdekan ist Prälat Robert Hüttner. Der Haushalt des Bistums wird im Diözesansteuerausschuss festgelegt. Zentrale Organisationsstelle des Bistums ist das Ordinariat im ehemaligen Damenstift Niedermünster.

Zahlen und Fakten

Kanonische Errichtung: 739 n. Chr. durch den hl. Bonifatius

1.342.671 Katholiken bei 1.619.388 Einwohner (31. Dezember 2002)

Mit 14.665 km² Gesamtfläche ist Regensburg das flächenmäßig größte Bistum in Bayern und erstreckt sich über vier bayrische Regierungsbezirke.

Personalstatistik:

583 Priester im aktiven Dienst
287 Ruhestandsgeistliche
106 Ordenspriester im Dienst des Bistums
72 Ständige Diakone im aktiven Dienst (34 im Hauptberuf)
101 Pastoralreferenten/-innen und assistenten/-innen
113 Gemeindereferenten/-innen und -assistenten/-innen
225 Religionslehrer/-innen i.K.
1753 Ordensfrauen
313 Ordensmänner

Patron

Heiliger Wolfgang

Hauptpatron: hl. Wolfgang.

Nebenpatrone: hl. Emmeram, hl. Erhard

Geschichte

Gründung

Bereits 716 hatten die bayrischen Herzöge, deren Hauptstadt Regensburg war, um eine Neuorganisation der Kirchenstruktur in Rom nachgesucht, doch leider blieb die beauftragte Mission ohne Erfolg. Das Bistum Regensburg wurde erst 739 vom päpstlichen Gesandten für das Frankenreich, Bonifatius, kanonisch errichtet, d.h. unter der Primat des Bischofs von Rom gestellt. Seitdem ist die Liste der Bischöfe ununterbrochen fortgesetzt worden. Schon damals wurde die Kirche St. Peter zur Kathedrale gekürt.

Entwicklung

So verschwanden Ämter und neue entstehen. In den Anfängen des Bistums 739 waren dies Chor- bzw. Landbischöfe. Auf der Synode von Metz 888 wurde diesen die Bischofswürde aberkannt. An ihre Stelle traten die Archidiakone. In Regensburg gab es i.d.R. vier Archidiakone, die nicht vom Bischof, sondern vom Domkapitel gewählt wurden und somit als Gegenpole zum Bischof mit juristischer Macht verstanden werden konnten. Seit dem frühen 14. Jahrhundert trat dann der Generalvikar in Regensburg als wichtigster Mitarbeiter des Bischofs auf. Auf Grund der oft adeligen Herkunft, Pfründehäufung oder der Weigerung (oder Unfähigkeit), die höheren Weihen zu empfangen, brauchten viele Regensburger Bischöfe (z.B. Joseph Clemens, Clemens August und Johann Theodor) die Hilfe der Weihbischöfe, die die liturgischen Pflichten übernahmen. Anfänglich waren dies geweihte Bischöfe aus dem Osten oder aus Spanien, deren Diözesen vom Islam vereinnahmt worden waren und nun bei ihren Brüdern in Kerneuropa Zuflucht suchten. Später entwickelte sich daraus ein eigenständiges Amt. Einer der wichtigsten Weihbischöfe im 18. Jahrhundert war Gottfried Langwerth von Simmern (1699/1717-1741).

Zeit des Nationalsozialismus

Zum 60. Jahrestages seines Todes wurden die Gebeine von Johann Maier in die Bischofsgruft des Domes überführt. Am 23. April 1945 versammelten vor allem die Marktfrauen von Regensburg vor dem Neuen Rathaus und forderten die kampflose Übergabe der Stadt: „Gebt die Stadt frei! Gott erhalte uns Regensburg!“. Damit riskierten sie ihr eigenes Leben, denn der Ruf nach Kapitulation war Hochverrat und sofort mit dem Tode zu bestrafen. Maier versuchte die Menge zu beruhigen, und die Beweggründe in Ruhe darzulegen, aber die Situation war außer Kontrolle. Man schleifte ihn, den Lagerarbeiter Josef Zirkl und den Bezirksinspektor Michel Lottner zum Polizeipräsidium. Lottner überlebte das Verhör nicht, seine genauen Todesumstände sind ungeklärt. Das Standgericht entschied auf Tod durch Hängen wegen „Wehrkraftzersetzung“ und das Urteil wurde am 24. April um ca. 4 Uhr Nachts vollstreckt. Bischof Buchberger indes sah keine Chance einer Intervention seinerseits. Der Tod der drei Regensburger hatte genaugenommen keine Auswirkung darauf, dass Regensburg nicht zerstört wurde. Die Kampfgruppe Regensburg hatte in der Nacht vom 26. auf den 27. April die Stadt auf Befehl der Heeresleitung verlassen und so konnte die Stadt, selbst wenn sie gewollte hätte, den Alliierten keinen militärischen Widerstand leisten.

Domkapitel

Das Wort Kapitel ist schon des öfteren gefallen, darum ist es angebracht, etwas genauer darauf einzugehen. Als Kapitel versteht man gemeinhin die Gesamtheit der Geistlichen in einer geschlossenen Gemeinschaft. Entstanden sind die Kapitel in den Klöstern, in denen das Kapitelhaus immer noch der Ort ist, an dem sich die Schwestern oder Mönche versammeln, um z.B. Entscheidungen zu treffen. Auch am Dom gibt es ein Kapitelhaus. Es ist mit der Sakristei der Kathedrale über einen Durchgang verbunden. So konnte man früher vom Bischofshof in den Dom ohne ins Freie zu müssen. Noch heute wird dieser Durchgang genutzt, wenn der Platz in der Sakristei nicht ausreicht für alle Zelebranten, so dass diese sich im Kapitelhaus umziehen können. Man sieht also schon, dass ein Kapitel nicht nur in den Klöstern zu hause ist. 816 wurde aus verschiedenen bereits bestehenden Kanonikerregeln, eben die Canons, auf einer Reichssynode in Aachen die Aachener Regel bzw. der Aachener Canon geschaffen. Darin wurden die Kanoniker an Stiftskirchen und Hochkirchen getrennt von den klösterlichen Gemeinschaften und ihre Verantwortung stand in direktem Bezug zu ihrer Kirche, in der sie den Chordienst verrichten sollten. Diese Wurzeln in den Ordensregelen bewirkte hat auch das Regensburger Domkapitel. Bis zur Bistumsreform durch den hl. Wolfgang war der Bischof von Regensburg auch Abt von St. Emmeram. Die Benediktiner bildeten in St. Emmeram ihr eigenes Kapitel, zusammen mit den Klerikern des Domes bildeten sie dann das Domkapitel. Seit der Trennung beider Ämter besteht das Domkapitel nur noch aus den Domherren.

Leitungs- und Führungspositionen innerhalb eines Kapitels sind sogenannte Dignitäten . Von den ursprünglichen Posten sind explizit nur der Dompropst (seit 889) und der Domdekan (seit 1129) offizielle Dignitäre im Regensburger Domkapitel. Zum Unterhalt des Kapitels standen Pfründe zur Verfügung, und da diese natürlich sehr begehrt waren, wurde das Domkapitel im Laufe der Zeit rein auf Adelige beschränkt. Ab 1503 mussten 2/3 der Domkapitulare Adelige sein, der Rest bestand aus theologisch promovierten Bürgerlichen. Auch hier kam es wie bei Bischofsämtern zu Pfründehäufung, und die Adeligen hielten sich eher selten im armen Hochstift Regensburg auf. So brauchte das Domkapitel zur Erfüllung seiner Aufgabe, also der Verrichtung des Chordienstes, ebenfalls wie der Bischof Hilfe. Diese trat in Gestalt der Domvikare. Das Konkordat von 1817 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Bayern regelte auch die Kapitelordnung neu. Das Regensburger Kapitel hatte als einziges durch die Übernahme durch Carl von Dalberg den Kahlschlag der Säkularisation überlebt. Das Konkordat begrenzte die Zahl der Diginitäre auf eben zwei und die Zahl der weitern Kapitularen auf acht. Die ursprüngliche Unterscheidung zwischen „domicellares “ und „canonici capitulares “ fiel weg. Bildung, Kompetenz und Frömmigkeit sollten fortan Auswahlkriterien sein. Die Bestellung erfolgt seit dem Konkordat von 1924 durch den Bischof entweder nach Anhörung oder nach Wahl des Domkapitels. Das Verfahren ist verbunden mit den Kanonikaten. In Regensburg gibt es wie erwähnt 8 Kanonikate. Scheidet ein Kanoniker aus rücken die dienstjüngeren nach. So wird immer das 8. Kanonikat vergeben . Einmal ernennt der Bischof nun nach eigenen Ermessen dieses Kanonikat nach Anhörung der Domherren, beim nächsten Mal wählt das Kapitel einen geeigneten Kandidaten, dessen Wahl vom Bischof bestätigt wird. Die beiden Dignitäre werden seit 1924 ebenfalls neu bestellt. Der Dompropst nach dem bischöflichen Ernennungsverfahren, der Domdekan nach dem Wahlverfahren. Damit könnte man sagen, dass der Domdekan die Rolle eines Kapitelsprechers einnimmt. Die Domvikare haben keinen Sitz und kein Stimmrecht in den Kapitelsitzungen, gehören aber dem Domkapitel an. Das Domkapitel darf bei der Wahl eines neuen Bischofs durch den Papst einen Dreiervorschlag einbringen, der vom Nuntius überprüft und nach Rom weitergeleitet wird. In manchen Fällen können die Domherren auch die Bestellung eines Kandidaten verhindern. Da das Königreich und der Staat der in den Konkordaten 1817 bzw. 1924 eingegangen Verpflichtung, Bischofsstuhl und Kapitel mit ausreichend Pfründen zur Unterhaltssicherung zu versorgen, werden die Gehälter vom Staat bezahlt. Das Domkapitel befand sich bei der Wahl des Bischofs bis ins 19. Jahrhundert durchwegs in einer guten Position. Denn erst 90 Tage nach der Vakanz des Bischofstuhles ging die Ernennung der Bischöfe auf den Papst über, um eine zu lange Sedisvakanz zu vermeiden. Damit hatte es eine gute Verhandlungsposition gegen die bayrischen Herzöge in der Hand, die ungern einen „Ausländer“ auf der Cathedra des größten bayrischen Bistums sahen. Regensburg sollte schon wegen seiner Geschichte den Wittelsbachern oder wenigstens Adligen, die diesen gewogen waren, vorbehalten sein. So begann 1649 eine Zeit der Wittelsbacher Bischöfe, die fast ununterbrochen bis 1763 dauern sollte

Diözesangliederung

Die Diözese ist in 8 Regionen mit 33 Dekanaten gegliedert. Insgesamt gibt es im Bistum 770 Pfarreien und Seelsorgeeinheiten.

Die Dekanate verfügen über einen auf fünf Jahre vom Bischof ernannten Dekan.

Regionen und Dekanate des Bistums Regensburg
Region Dekanate
Region I – Regensburg

Alteglofsheim-Schierling, Donaustauf, Laaber, Regensburg und Regenstauf

Region II – Landshut Dingolfing, Eggenfelden, Frontenhausen-Pilsting, Landshut-Altheim, Rottenburg und Vilsbiburg
Region III – Straubing – Deggendorf Bogenberg-Pondorf, Deggendorf-Plattling, Geiselhöring, Straubing und Viechtach
Region IV – Kelheim

Abensberg-Mainburg, Geisenfeld, Kelheim und Pförring

Region V – Cham Cham, Kötzting, Neunburg-Oberviechtach und Roding
Region VI – Amberg – Schwandorf Amberg-Ensdorf, Schwandorf und Sulzbach-Hirschau
Region VII – Weiden

Leuchtenberg, Nabburg, Neustadt/WN und Weiden

Region VIII – Tirschenreuth – Wunsiedel Kemnath-Wunsiedel und Tirschenreuth

Katholische Highlights

Orte

Klöster und Stifte

Gemeinschaften

Persönlichkeiten

Personen die in Regensburg geboren sind

Personen die mit dem Bistum Regensburg verbunden sind

Adressen

H.H. Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller
Niedermünstergasse 1
93047 Regensburg

Photos

Der Grabstein von Bischof Graber

Literatur

  • Karl Hausberger: Geschichte des Bistums Regensburg, Regensburg 1989, 2 Bände.
  • Emmeram Ritter: Zeugen des Glaubens. Heilige, Selige und Diener Gottes im Bistum Regensburg. Emmeram H. Ritter. Hrsg. von der Abteilung für Selig- und Heiligsprechungsprozesse beim Bischöflichen Konsistorium für das Bistum Regensburg Josef Kral Verlag Abensberg 1989 (574 S.; 1. Aufl.; ISBN 3874420272).

Weblinks