Liturgiereformen im 20. Jahrhundert

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Version vom 11. Mai 2008, 14:50 Uhr von Otterbeck (Diskussion | Beiträge) (Sacrosanctum concilium)
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Mit dem Ausdruck Liturgiereform wird allgemein das Bemühen darum zusammengefasst, insbesondere in der Zeit seit 1800, die römische Liturgie zu beleben, zu vertiefen und zu erneuern.

Sacrosanctum concilium

Speziell bezeichnet der Begriff Liturgiereform die Maßnahmen von Papst und Bischöfen, die seit der Konzilskonstitution Sacrosanctum concilium von 1963 ergriffen wurden, um den amtlichen Gottesdienst der lateinischen Kirche pastoral wirksamer zu machen. Die Reform, insbesondere die neue Ordnung der römischen Messe, wurde weithin bei Klerus und Volk akzeptiert, fand jedoch auch vehemente Kritik.

Zur Reform der Messe:

Sacrosanctum concilium, KAPITEL II (Nr. 47-56; ohne Anmerlkungen)

DAS HEILIGE GEHEIMNIS DER EUCHARISTIE

47. Unser Erlöser hat beim Letzten Abendmahl in der Nacht, da er überliefert wurde, das eucharistische Opfer seines Leibes und Blutes eingesetzt, um dadurch das Opfer des Kreuzes durch die Zeiten hindurch bis zu seiner Wiederkunft fortdauern zu lassen und so der Kirche, seiner geliebten Braut, eine Gedächtnisfeier seines Todes und seiner Auferstehung anzuvertrauen: das Sakrament huldvollen Erbarmens, das Zeichen der Einheit, das Band der Liebe, das Ostermahl, in dem Christus genossen, das Herz mit Gnade erfüllt und uns das Unterpfand der künftigen Herrlichkeit gegeben wird.

48. So richtet die Kirche ihre ganze Sorge darauf, daß die Christen diesem Geheimnis des Glaubens nicht wie Außenstehende und stumme Zuschauer beiwohnen; sie sollen vielmehr durch die Riten und Gebete dieses Mysterium wohl verstehen lernen und so die heilige Handlung bewußt, fromm und tätig mitfeiern, sich durch das Wort Gottes formen lassen, am Tisch des Herrenleibes Stärkung finden. Sie sollen Gott danksagen und die unbefleckte Opfergabe darbringen nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm und dadurch sich selber darbringen lernen. So sollen sie durch Christus, den Mittler, von Tag zu Tag zu immer vollerer Einheit mit Gott und untereinander gelangen, damit schließlich Gott alles in allem sei.

49. Damit also das Opfer der Messe auch in der Gestalt seiner Riten seelsorglich voll wirksam werde, trifft das Heilige Konzil im Hinblick auf die mit dem Volk gefeierten Messen, besonders jene an Sonntagen und gebotenen Feiertagen, folgende Anordnungen.

50. Der Meß-Ordo soll so überarbeitet werden, daß der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten und die fromme und tätige Teilnahme der Gläubigen erleichtert werde.

Deshalb sollen die Riten unter treulicher Wahrung ihrer Substanz einfacher werden. Was im Lauf der Zeit verdoppelt oder weniger glücklich eingefügt wurde, soll wegfallen. Einiges dagegen, was durch die Ungunst der Zeit verlorengegangen ist, soll, soweit es angebracht oder nötig erscheint, nach der altehrwürdigen Norm der Väter wiederhergestellt werden.

51. Auf daß den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet werde, soll die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan werden, so daß innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren die wichtigsten Teile der Heiligen Schrift dem Volk vorgetragen werden.

52. Die Homilie, in der im Laufe des liturgischen Jahres aus dem heiligen Text die Geheimnisse des Glaubens und die Richtlinien für das christliche Leben dargelegt werden, wird als Teil der Liturgie selbst sehr empfohlen. Ganz besonders in den Messen, die an Sonntagen und gebotenen Feiertagen mit dem Volk gefeiert werden, darf man sie nicht ausfallen lassen, es sei denn, es liege ein schwerwiegender Grund vor.

53. Nach dem Evangelium und der Homilie soll - besonders an den Sonntagen und gebotenen Feiertagen - das "Allgemeine Gebet" oder "Gebet der Gläubigen" wiedereingeführt werden, damit unter Teilnahme des Volkes Fürbitten gehalten werden für die heilige Kirche, für die Regierenden, für jene, die von mancherlei Not bedrückt sind, und für alle Menschen und das Heil der ganzen Welt.

54. Der Muttersprache darf im Sinne von Art. 36 dieser Konstitution in den mit dem Volk gefeierten Messen ein gebührender Raum zugeteilt werden, besonders in den Lesungen und im "Allgemeinen Gebet" sowie je nach den örtlichen Verhältnissen in den Teilen, die dem Volk zukommen. Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meß-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können. Wenn indes darüber hinaus irgendwo der Gebrauch der Muttersprache bei der Messe in weiterem Umfang angebracht zu sein scheint, so ist die Vorschrift des Artikels 40 dieser Konstitution einzuhalten.

55. Mit Nachdruck wird jene vollkommenere Teilnahme an der Messe empfohlen, bei der die Gläubigen nach der Kommunion des Priesters aus derselben Opferfeier den Herrenleib entgegennehmen. Unbeschadet der durch das Konzil von Trient festgelegten dogmatischen Prinzipien kann in Fällen, die vom Apostolischen Stuhl zu umschreiben sind, nach Ermessen der Bischöfe sowohl Klerikern und Ordensleuten wie auch Laien die Kommunion unter beiden Gestalten gewährt werden, so etwa den Neugeweihten in der Messe ihrer heiligen Weihe, den Ordensleuten in der Messe bei ihrer Ordensprofeß und den Neugetauften in der Messe, die auf die Taufe folgt.

56. Die beiden Teile, aus denen die Messe gewissermaßen besteht, nämlich Wortgottesdienst und Eucharistiefeier, sind so eng miteinander verbunden, daß sie einen einzigen Kultakt ausmachen. Daher mahnt die Heilige Versammlung die Seelsorger eindringlich, sie sollen in der religiösen Unterweisung die Gläubigen mit Eifer belehren, an der ganzen Messe teilzunehmen, vor allem an Sonntagen und gebotenen Feiertagen.

Weitere Maßnahmen

Im Zuge der Liturgiereform nach dem 2. Vatikanischen Konzil wurde ab dem 7. März 1965 (1. Fastensonntag) erlaubt, dass die Landessprachen in der gesamten Liturgie verwendet werden. Im Jahr 1969 wurde der Festkalender des Kirchenjahres neu festgelegt.

Verlegte Heiligenfeste

Die folgende Zusammenstellung enthält die Heiligenfeste, welche im Zuge der Liturgiereform im Jahre 1969 verlegt wurden:

früher Heiliger heute
14.01. Hilarius von Poitiers 13.01.
19.01 Knud 10.07.
23.01. Raimund von Peñafort 07.01.
24.01. Timotheus 26.01.
26.01. Polykarp von Smyrna 23.02.
27.01. Johannes Chrysostomus 13.09.
29.01. Franz von Sales 24.01.
01.02. Ignatius von Loyola 17.10.
06.02. Titus 26.01.
07.02. Romuald 19.06.
09.02. Cyrill von Alexandrien 27.06.
12.02. Die sieben heiligen Gründer des Servitenordens 17.02.
23.02. Petrus Damiani 21.02.
06.03. Perpetua und Felizitas 07.03.
07.03. Thomas von Aquin 28.01.
12.03. Gregor der Große 03.09.
16.03. Heribert 30.08.
21.03. Benedikt von Nursia 11.07.
24.03. Erzengel Gabriel 29.09.
27.03. Johannes von Damaskus 04.12.
28.03. Johannes von Capestrano 23.10.
07.04. Hermann Josef 21.05.
11.04. Leo der Große 10.11.
14.04. Justin 01.06.
28.04. Paul vom Kreuz 19.10.
30.04. Katharina von Siena 29.04.
04.05. Monika 27.08.
05.05. Pius V. 30.04.
07.05. Stanislaus von Krakau 11.04.
09.05. Gregor von Nazianz 02.01.
11.05. Philippus und Jakobus 03.05.
13.05. Robert Bellarmin 17.09.
15.05. Johannes Baptiste de la Salle 07.04.
27.05. Beda Venerabilis 25.05.
27.05. Johannes I. 18.05.
28.05. Augustinus von Canterbury 27.05.
29.05. Maria Magdalena de Pazzi 25.05.
31.05. Maria Königin 22.08.
01.06. Angela Merici 27.01.
10.06. Margareta von Schottland 16.11.
14.06. Basilius der Große 02.01.
18.06. Ephräm der Syrer 09.06.
03.07. Irenäus von Lyon 28.06.
07.07. Cyrill und Methodius 14.02.
08.07. Elisabeth von Portugal 04.07.
14.07. Bonaventura 15.07.
15.07. Heinrich II. 13.07.
18.07. Kamillus von Lellis 14.07.
19.07. Vinzenz von Paul 27.09.
20.07. Hieronymus Ämiliani 08.02.
02.08. Alfons Maria di Liguori 01.08.
04.08. Dominikus 08.08.
08.08. Johannes Maria Vianney 04.08.
12.08. Klara von Assisi 11.08.
16.08. Joachim 26.07.
21.08. Johanna Franziska von Chantal 12.12.
27.08. Josef von Calasanza 25.08.
30.08. Rosa von Lima 23.08.
02.09. Stephan von Ungarn 16.08.
03.09. Pius X. 21.08.
27.09. Kosmas und Damian 26.09.
03.10. Theresia vom Kinde Jesus 01.10.
08.10. Birgitta von Schweden 23.07.
17.10. Margareta Maria Alacoque 16.10.
20.10. Johannes von Krakau 23.12.
23.10. Antonius Maria Claret 24.10.
24.10. Erzengel Raphael 29.09.
12.11. Martin I. 13.04.
14.11. Josaphat 12.11.
24.11. Johannes vom Kreuz 14.12.
04.12. Petrus Chrysologus 30.07.
16.12. Eusebius 02.08.
21.12. Thomas 03.07.

Die Durchführung von Sacrosanctum concilium

Instruktionen der Heiligen Ritenkongregation bzw. Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung und des Rates zur rechten Ausführung der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium.

weitere päpstliche Dokumente

Literatur

  • Annibale Bugnini, Die Liturgiereform, Freiburg u.a. 1987.
  • Aimé Georges Martimort, Le rôle de Paul VI dans la réforme liturgique, in: Pubblicazioni dell'Istituto Paolo VI (Bd. 5), Brescia 1987, S. 59-73.